Wechsel der Praktikumsstelle

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Praktikumsstelle zu wechseln. Bitte erkundigen Sie sich im International Office bezüglich der Möglichkeit des Praktikumswechsels, bevor Sie Ihre Gastinstitution verlassen.


Verlängerung

Verlängerungen im Studienjahr 2022/23: Aus Gründen der budgetären Bedeckbarkeit gibt es bei Aufenthalten im akademischen Jahr 2022/23 nur die Möglichkeit einer Zero-Grant Verlängerung, dh einer Verlängerung des Erasmus+-Status ohne finanzielle Unterstützung. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass im aktuellen Studienzyklus die zwölf Erasmus+ Mobilitätsmonate noch nicht ausgeschöpft sind sowie eine fristgerechte Antragsstellung (Frist 1 Monat vor Ende des ursprünglichen Aufenthalts).

Eine Fortsetzung des Aufenthalts ohne Verlängerung des Erasmus+-Status liegt im Ermessen der Studierenden.

Verlängerungen ab Studienjahr 2023/24, dh ab 01.10.2023: Eine Verlängerung des Erasmus+ Stipendiums ist nicht möglich. Eine Verlängerung des individuellen Aufenthalts ohne Verlängerung des Erasmus+-Status liegt im Ermessen der Studierenden.


Aufenthaltsende

Wir informieren Sie ca vier Wochen vor Aufenthaltsende per Email über die genaue Vorgehensweise nach dem Aufenthalt.

Zum Abschluss des Erasmus+ Praktikumsaufenthalts sind folgende Schritte zu erledigen:

  • Übermittlung der Abschlussdokumente
  • Ausfüllen des Participant Report (EU survey = Ausfüllen eines Fragebogens in einer EU-Plattform, der Link wird per Email zugeschickt)
  • Übermittlung des Anerkennungsbescheids bzw des Sammelzeugnisses (nur bei Pflichtpraktika)
  • Übermittlung des Abschlusszeugnisses (nur bei Graduiertenpraktika)
  • Übermittlung von Nachweisen für Top-Ups (falls zutreffend)
  • Kontrolle des Diploma Supplements bei Studienabschluss.