Während / nach dem Aufenthalt
Wechsel der Praktikumsstelle
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Praktikumsstelle zu wechseln. Bitte erkundigen Sie sich im International Office bezüglich der Möglichkeit des Praktikumswechsels, bevor Sie Ihre Gastinstitution verlassen.
Verlängerung
Verlängerungen im Studienjahr 2022/23: Nach aktuellem Stand gibt es aus Gründen der budgetären Bedeckbarkeit bei Aufenthalten nur die Möglichkeit einer Zero-Grant Verlängerung, dh einer Verlängerung des Erasmus+-Status ohne finanzielle Unterstützung. Eine Verlängerung des individuellen Aufenthalts ohne Verlängerung des Erasmus+-Status liegt im Ermessen der Studierenden. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass im aktuellen Studienzyklus die zwölf Erasmus+ Mobilitätsmonate noch nicht ausgeschöpft sind sowie eine fristgerechte Antragsstellung.
Verlängerungen ab Studienjahr 2023/24, dh ab 01.10.2023: Verlängerungen sind nicht möglich. Eine Verlängerung des individuellen Aufenthalts ohne Verlängerung des Erasmus+-Status liegt im Ermessen der Studierenden.
-
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Verlängerung ist das Einverständnis der Studienprogrammleitung und der Gastinstitution.
Für die Verlängerung eines Praktikumsaufenthalts gilt:
- Die Mindestdauer der Verlängerung beträgt 15 Tage
- Es darf zu keiner Unterbrechung des Aufenthalts kommen, der Verlängerungszeitraum muss unmittelbar an das ursprüngliche Praktikumsende anschließen.
- Am Ende des Praktikums muss eine durchgehende Aufenthaltsbestätigung übermittelt werden.
- Bei Pflichtpraktika müssen auch für den Verlängerungszeitraum mindestens 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat angerechnet werden
Verlängerungen sind maximal im Ausmaß der verbleibenden Erasmus+ Mobilitätsmonate möglich (zB: bei zehn verbrauchten Mobilitätsmonaten kann ein Praktikum maximal im Ausmaß von zwei Monaten verlängert werden). Die Verlängerung wird je nach budgetärer Situation bewilligt, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verlängerung des Praktikumsaufenthalts.
-
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über Mobility Online und muss spätestens vier Wochen vor dem ursprünglich geplanten Aufenthaltsende erfolgen. Führen Sie hierzu die Workflow-Schritte im Abschnitt „Verlängerung“ in Mobility Online aus.
-
Nominierung
Wurde der Antrag auf Verlängerung form- und fristgerecht gestellt, erfolgt die Nominierung über den Verlängerungszeitraum. Für die Verlängerung muss wieder eine Vereinbarung unterzeichnet werden. Das Prozedere nach der Nominierung bleibt gleich. Beachten Sie die Informationen zur Auszahlung des Zuschusses bei Verlängerung.
Aufenthaltsende
Wir informieren Sie ca vier Wochen vor Aufenthaltsende per Email über die genaue Vorgehensweise nach dem Aufenthalt.
Zum Abschluss des Erasmus+ Praktikumsaufenthalte sind folgende Schritte zu erledigen:
- Übermittlung der Abschlussdokumente
- Participant Report
- ggfs zweites OLS Sprachassessment
- Übermittlung des Anerkennungsbescheids bzw des Sammelzeugnisses (nur bei Pflichtpraktika)
- Übermittlung des Abschlusszeugnisses (nur bei Graduiertenpraktika)
- Übermittlung von Nachweisen für Top-Ups (falls zutreffend)
- Kontrolle des Diploma Supplements bei Studienabschluss.