Erasmus+ Blended Intensive Programmes
Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs) sind Lehr-/Lernelemente, die gemeinsam von mehreren Universitäten durchgeführt werden und die virtuelle Komponenten mit einer physischen Kurzzeitmobilität (mind. 5 Tage – max. 30 Tage) kombinieren. Nachfolgend sind Informationen zu folgenden Themen zu finden:
Information
Bitte beachten Sie: Eine Erasmus+ Förderung für die Teilnahme an einem BIP ist ausnahmslos nur möglich, wenn die Universität Wien als Projektpartner im Konsortium beteiligt ist und Sie von Ihrem Institut fristgerecht an das International Office nominiert wurden. Abseits davon wird eine selbst organisierte Teilnahme an einem BIP vom International Office nicht administriert. D.h. es können keine Anmeldungen oder sonstige Bestätigungen für die selbst organisierte Teilnahme an einem BIP seitens des International Office ausgestellt werden.
Vor dem Aufenthalt
Erkundigen Sie sich bei der Mobilitätskoordination Ihrer Studienrichtung, ob ein BIP geplant ist. Eine Erasmus+ Förderung für die Teilnahme an einem BIP ist nur möglich, wenn die Universität Wien auch als Projektpartner im Konsortium beteiligt ist. Die Bewerbung um die Teilnahme an einem BIP erfolgt direkt bei den BIP Initiator*innen des entsprechenden Instituts – nicht beim International Office. Das International Office ist Anlaufstelle für die finanzielle Abwicklung der Stipendien.
Informationen zu den benötigten Bewerbungsunterlagen sowie auch die Bewerbungsfrist erhalten Sie ebenfalls direkt von den zuständigen BIP Initiator*innen Ihrer Studienrichtung, welche für die Auswahl der BIP Teilnehmer*innen verantwortlich sind.
Die BIP Initiator*innen übermitteln eine Liste der ausgewählten BIP Teilnehmer*innen direkt an das International Office. Nominierte Studierende werden in weiterer Folge ca. zwei Monate vor Beginn der Kurzzeitmobilität im Detail über die nächsten Schritte und Fristen direkt vom BIP Team des International Office informiert:
- Registrierung
- Erstellung des Learning Agreement
- Vervollständigen der Informationen für den Erasmus+ Zuschuss (Finanzcheckpoint)
Finanzielles
Mobile Teilnehmende erhalten für die Kurzzeitmobilität im Rahmen des BIPs einen Erasmus+ Zuschuss, welcher nach Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung in einer Rate ausgezahlt wird:
Erasmus+ Zuschuss
- physische Mobilität: 5-14 Tage – 70€/Tag
- physische Mobilität: 15-30 Tage – 50€/Tag
Top-Ups
Darüber hinaus können ggf. etwaige Top-Ups beantragt werden (nähere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des Finanzcheckpoints):
Green Travel Top-Up: BIP Teilnehmer*innen, die umweltfreundlich an die/von der Gastinstitution an- und abreisen, können ein pauschales Green Travel Top-Up in der Höhe von 50€ beantragen. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus, Bahn oder Carpooling von Österreich zum Ort der Gastinstitution und vom Ort der Gastinstitution nach Österreich zurück. Die Antragsstellung für das Green Travel Top-Up erfolgt direkt in Mobility Online.
Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung):
- physische Mobilität: 5-14 Tage – 100€/Tag
- physische Mobilität: 15-30 Tage – 150€/Tag
Die Antragsstellung für das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen erfolgt direkt in Mobility Online.
Bei erfolgreicher Beantragung des Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen und dem Green Travel Top-Up wird ein Reisekostenzuschuss ausgezahlt (die Höhe ist abhängig von der Reiseentfernung).
Inklusionsunterstützung: Inklusionsunterstützung soll zusätzliche anfallende finanzielle Echtkosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden. Die Deadline für die Antragstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ BIP Team.
Nach dem Aufenthalt
Aufenthaltsbestätigung
Vor Ihrer Rückkehr müssen Sie sich von der Gastuniversität eine Aufenthaltsbestätigung über den gesamten Zeitraum Ihres BIP Aufenthalts ausstellen lassen. Diese ist bis spätestens 1 Monat nach Ende Ihrer physischen Kurzzeitmobilität an das Erasmus+ BIP Team zu übermitteln. Die Aufenthaltsbestätigung kann entweder im Original per Post übermittelt werden (keine Ausdrucke oder Kopien), oder digital von der Gastuniversität direkt an das Erasmus+ BIP Team gesendet werden.
Abschlussunterlagen
- Sammelzeugnis: Ist das BIP Teil einer an der Universität Wien stattfindenden Lehrveranstaltung, laden Sie nach Abschluss der Lehrveranstaltung, das Transcript of Records der Gastuniversität und Ihr Sammelzeugnis, in welchem die entsprechende LV markiert ist, in Mobility Online hoch. ODER
- Anerkennungsbescheid: Ist der physische Aufenthalt an der Gastuniversität abgeschlossen und nicht in eine Lehrveranstaltung an der Universität Wien eingebettet, beantragen Sie bei Ihrem zuständigen SSC/SSSt die Anerkennung des BIPs. Nach erfolgter Anerkennung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Das Transcript of Records der Gastuniversität und der Anerkennungsbescheid (nicht der Antrag!) sind innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Aufenthaltes in Mobility Online hochzuladen.