Bewerbungsfristen
- Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.
- Anträge können bis sechs Wochen vor Beginn des Praktikums gestellt werden. Für bereits begonnene Praktika können keine Anträge gestellt werden.
- Bei Graduiertenpraktika ist zusätzlich zu beachten, dass die Antragstellung vor Erbringen der letzten Prüfungsleistung erfolgen muss.
Achtung: Ab 15.01.2026 ist die Antragstellung für Graduiertenpraktika ausgesetzt und nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Erasmus+ Inklusionsunterstützung zu Ihrem Erasmus+ Aufenthalt beantragen, gilt ein deutlich früherer Zeitlauf.
