Voraussetzungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für ein Erasmus+ Praktikum:
Zielgruppe
Teilnehmende Studierende müssen als ordentliche Studierende an der Universität Wien eingeschrieben sein (Bachelor, Master, Diplom, PhD). Teilnehmer*innen von Universitätslehrgängen können kein Erasmus+ Praktikum absolvieren. Darüber hinaus müssen im aktuellen Studienzyklus noch mindestens zwei volle Erasmus+ Mobilitätsmonate zur Verfügung stehen.
- Bachelor-Studierende müssen bei Antritt des Praktikums mindestens zwei Semester in der betreffenden Studienrichtung absolviert haben.
- Master- und Doktoratsstudierende können das Praktikum bereits ab dem 1. Semester absolvieren.
- Das Studium an der Universität Wien darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein (das heißt, es muss noch mindestens eine Prüfungsleistung ausständig sein).
- Das Studium an der Universität Wien darf während des Praktikums nicht abgeschlossen werden.
Die Staatsbürgerschaft der Studierenden hat keinerlei Einfluss auf die Förderungswürdigkeit.
Wo kann ein Erasmus+ Praktikum absolviert werden?
Erasmus+ Praktika können an Gastinstitutionen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Türkei, Norwegen, Serbien, Liechtenstein und Nordmazedonien absolviert werden.
Förderungen für Aufenthalte in der Schweiz sowie in Großbritannien sind derzeit nicht möglich.
Als Gastinstitution sind Unternehmen, Universitäten, Vereine, NGOs, Schulen usw. möglich.
Als Gastinstitution ausgeschlossen sind:
- Einrichtungen der EU wie etwa das Europäische Parlament oder dezentrale den Organen der EU zuzurechnenden Agenturen (eine Liste an Einrichtungen finden Sie hier)
- Einrichtungen, die EU-Programme abwickeln, wie etwa die Nationalagenturen.
Im Zweifel ersuchen Sie bitte die Rechtsabteilung Ihrer Gastinstitution um eine Bestätigung, dass es sich hierbei nicht um ein Organ der Europäischen Union handelt (sondern etwa eine formell einem Mitgliedsstaat zurechenbare Einrichtung oder eine intergouvernementale Einrichtung etc.).
Das International Office kann keine Praktikumsplätze vermitteln. Für bereits begonnene Praktika können keine Anträge gestellt werden.
Dauer und Beschäftigungsausmaß
Mindestdauer: zwei volle Monate
Maximale Förderdauer: in Abhängigkeit des verfügbaren Erasmus+ Budgets, siehe Finanzielles
Die maximale Dauer Ihrer Förderung hängt auch davon ab, wie viele Erasmus+ Mobilitätsmonate noch zur Verfügung stehen. Pro Studienzyklus (= Bachelorstudium, Masterstudium, Doktoratsstudium) stehen jeweils 12 Monate zur Verfügung. Achtung: Bei mehreren Studien im gleichen Studienzyklus (Sie studieren zB BA Geschichte und BA Romanistik) stehen trotzdem insgesamt für den BA Zyklus nur 12 Monate zur Verfügung.
Beachten Sie: Die Mindestdauer beträgt zwei volle Monate (zB 1. März - 30. April oder 14. März - 13. Mai), die Aufenthalte werden tagesgenau berechnet.
Beschäftigungsausmaß: Ein Erasmus+ Praktikum muss eine Vollzeitbeschäftigung von mindestens 30 Wochenstunden sein. Bei Sprachassistenz und anderen Lehrtätigkeiten entspricht dies einer vollen Lehrverpflichtung von 12-16 Wochenstunden.
Ein Erasmus+ Praktikum kann in jedem beliebigen Zeitraum absolviert werden, die Antragstellung ist ganzjährig möglich (beachten Sie jedoch die Bewerbungsfrist). Für bereits begonnene Aufenthalte können keine Anträge mehr gestellt werden.
Was ist bei der Auswahl des Praktikums zu beachten?
Die Praktikumsstelle muss von den Studierenden selbst organisiert werden. Das International Office kann keine Praktikumsplätze vermitteln.
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Studienrelevanz
Voraussetzung für die Erasmus+ Förderung ist die Studienrelevanz des Praktikums. Studienrelevant heißt, dass das Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zum Studium ist; eine Anerkennung in Form von ECTS ist jedoch keine Voraussetzung! Details zu Studienrelevanz und Anerkennung finden Sie unter Praktikumsvarianten.
Die Studienrelevanz des Praktikums wird durch die Studienprogrammleitung auf dem Learning Agreement for Traineeships bestätigt. Ihre Studienprogrammleitung finden Sie auf den Seiten der StudienServiceCenter.
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Diploma Supplement und Anerkennung
Praktikumsaufenthalte werden am Ende des Studiums per Vermerk ins Diploma Supplement eingetragen. Das ist ein Dokument, das Studierende bei Studienabschluss zusätzlich zum Abschlusszeugnis erhalten. Die Eintragung erfolgt automatisch, muss jedoch bei Studienabschluss von den Studierenden kontrolliert werden.
Praktikumsaufenthalte können auch als Studienleistung in Form von ECTS anerkannt werden. Dies ist sowohl bei Pflichtpraktika als auch bei freiwilligen Praktika möglich. Ob eine Anerkennung in Frage kommt und wie viele ECTS anerkannt werden, entscheidet die Studienprogrammleitung. Eine Anerkennung in Form von ECTS ist keine Voraussetzung für den Bezug des Erasmus+ Mobilitätszuschusses.
Praktikumssuche
Das International Office kann keine Praktikumsplätze vermitteln. Sie finden nachstehend einige Links zur Praktikumssuche:
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Praktikumssuche
- Die Studierendenorganisation AIESEC hat es sich zur Aufgabe gemacht, Praktikumsstellen weltweit an Studierende zu vermitteln. Weitere Informationen dazu finden Sie online unter: http://aiesec.at/
- Studierenden technischer und naturwissenschaftlicher Studienrichtungen empfehlen wir, sich bezüglich Praktikumsvermittlung innerhalb und außerhalb Europas (inkl. Organisation, Betreuung vor Ort etc.) an IAESTE zu wenden: https://www.iaeste.at/studierende/uber-uns/standorte/
- Die European Law Students' Association (ELSA) bietet ihren Mitgliedern (Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät) Praktikamöglichkeiten in ganz Europa an. Mehr Informationen dazu finden Sie online unter: elsa-austria.org/jobs/
- Internationale Erfahrung „at home“: Verschiedene internationale Organisationen mit Sitz in Wien ermöglichen Studierenden im Rahmen von Praktika oder Traineeships internationale (Berufs-) Erfahrung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass für Praktika in Österreich keine Erasmus+ Förderung beantragt werden kann.
Sprachnachweis
Um eine Förderung für ein Erasmus+ Praktikum zu erhalten, müssen Studierende über entsprechende Kenntnisse der Arbeitssprache der Gastinstitution verfügen. Die Sprachkenntnisse sind der Universität Wien zum Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen.
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Erforderliche Sprachkenntnisse
Arbeitssprache und Sprachniveau werden von der Gastinstitution vorgegeben und im Learning Agreement festgelegt. Die vorgegebene Arbeitssprache muss dabei mindestens auf dem Niveau B1 beherrscht werden. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Gastinstitution über die sprachlichen Voraussetzungen. Sollte die Arbeitssprache von der Landessprache abweichen, ist es Entscheidung der Gastinstitution, welche Sprachkenntnisse verlangt werden. Sollte Ihre Gastinstitution keine Vorgaben zur Arbeitssprache machen, sind Kenntnisse der jeweiligen Landessprache auf dem Niveau B1 nachzuweisen.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind bei der Antragstellung nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn die Gastinstitution keinen Sprachnachweis verlangt.
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Akzeptierte Sprachnachweise
Von der Universität Wien akzeptierte Sprachnachweise (dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 5 Jahre alt sein):
- Zertifizierte Sprachtests (z.B. TOEFL, IELTS) >Download Äquivalenzliste<
- Sprachkompetenznachweis des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Sprachkurszeugnisse, aus denen das erreichte Niveau hervorgeht (um als Sprachnachweis für ein Niveau zu gelten, muss jeweils die höchste am Sprachinstitut angebotene Phase dieses Niveaus abgeschlossen sein, z.B. B1: Phase 3 von 3 als Nachweis für B1; z.B. B2.2 als Nachweis für B2)
- Kurszeugnis "Erasmus Vorbereitungskurs" des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Maturazeugnis, wenn Sie entweder schriftlich oder mündlich in der jeweiligen Sprache maturiert haben und das Niveau ausgewiesen ist.
- wenn Sie in einem Land, in dem die jeweilige Sprache Amtssprache ist, die Schule abgeschlossen haben: Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 5 Jahre)
- wenn Sie an einer internationalen Schule maturiert haben, in der die jeweilige Sprache Unterrichtssprache war, und die Matura zur Gänze in dieser Sprache abgelegt haben (z.B. Lycée Français, IB-Diploma): Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 5 Jahre)
- Lehramt: ein Studium der entsprechenden Philologie, nachweisbar via Studienblatt (u:space)
- abgeschlossenes Studium, das zur Gänze in der jeweiligen Sprache ablief
- Studienabschluss der entsprechenden Philologie oder der Translationswissenschaft mit entsprechender Arbeitssprache
Nicht als Sprachnachweis zählen: Schulbesuchsbestätigung im Rahmen eines Austauschjahres; Staatsbürgerschaft; Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen.
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Ausnahmen
- Deutsche Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden.
- Englische Sprachkenntnisse bis Level B2 müssen nicht nachgewiesen werden.
- Studierende einer Philologie sowie der Translationswissenschaft sind für die Bewerbung in diesen Studienrichtungen vom Sprachnachweis ausgenommen.
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Sprachkompetenznachweisprüfung
Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet neben Fremdsprachenkursen auch Vorbereitungskurse für Erasmus+ Aufenthalte und Sprachkompetenzprüfungen an, die als Sprachnachweis akzeptiert werden.
Wenn Sie erfolgreich für einen Erasmus+ Platz nominiert werden, können Sie eine Refundierung von EUR 40,00 für absolvierte Sprachkurse und Sprachkompetenznachweise beantragen. Bezieher*innen von Studienbeihilfe erhalten EUR 81,00. Es werden alle Kurse und Sprachkompetenznachweise des Sprachenzentrums refundiert, bei denen das erreichte Sprachniveau auf dem Zeugnis ersichtlich ist und die innerhalb der letzten drei Semester stattgefunden haben.
Studierende können die Refundierung zu zwei vorgegebenen Zeiträumen im Jahr beantragen. Zu beantragen ist die Refundierung immer im an die Nominierung darauffolgenden Zeitraum. Beantragen Sie also die Refundierung so bald wie möglich.
Die Refundierungszeiträume sind: 01.05. bis 30.06. sowie vom 10.11. bis 10.12..
Die Refundierung erfolgt direkt beim Sprachenzentrum gegen Vorlage eines Ausweisdokuments. Sie können die Refundierung ausschließlich in dem Refundierungszeitraum beantragen, der unmittelbar auf Ihre Nominierung folgt.
Bei Fragen zu den Sprachkursen und Sprachkompetenznachweisen wenden Sie sich direkt an das Sprachenzentrum.
