Finanzielles

Erasmus+ Zuschüsse werden vom International Office ausbezahlt. Wenn Sie eine Frage zur finanziellen Abwicklung Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts haben, wenden Sie sich bitte an das Erasmus Stipendien Team des International Office (erasmus.stipendien@univie.ac.at).

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ Aufenthalts:


Erasmus+ Mobilitätszuschuss

Ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium ist ein Teilstipendium, also ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, wobei die Höhe der Förderung je nach Ländergruppe festgelegt ist.

Ab dem Studienjahr 2022/23 können maximal bis zu 5 Monate Stipendium beantragt werden. Die tatsächlich geförderte Dauer wird von der Universität Wien für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt und liegt zwischen 3 und 5 Monaten Erasmus+ Förderung.
Die tatsächliche maximale Förderdauer wird jeweils im Sommer für das folgende akademische Jahr kommuniziert.
Im Studienjahr 2023/24 beträgt die maximale Förderung 5 Monatssätze Erasmus+-Stipendien.

Die Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt. Die genaue Zuschusshöhe hängt vom Gastland ab und beträgt für Aufenthalte ab 01.11.2023 im Erasmus+ Call 2023:

  • 670 €/Monat in Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • 620 €/Monat in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, den Niederlanden, Portugal, Spanien, Zypern
  • 570 €/Monat in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann zusätzlich zu einem etwaigen Praktikumsgehalt und zur Studienbeihilfe ausgezahlt werden.

Die Anerkennung des Praktikums in Form von ECTS ist keine Voraussetzung für den Bezug des Erasmus+ Mobilitätszuschusses.

Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 80% bei Antritt des Aufenthalts und 20% nach dem Aufenthalt. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau.


Studiengebühren

Umfasst der über Erasmus+ geförderte Aufenthaltszeitraum mehr als die Hälfte eines Semesters, sind Studierende von den Studiengebühren an der Universität Wien befreit. Der ÖH-Beitrag muss aber in jedem Fall einbezahlt werden, um die Inskription aufrecht zu erhalten.

Die Befreiung für den geförderten Zeitraum erfolgt automatisch nach der Nominierung für den Praktikumsaufenthalt. Stellen Sie daher bitte keinen Antrag auf Erlass der Studiengebühren bei der Studienzulassung.

Sollten Sie die Studiengebühren zum Zeitpunkt der Nominierung bereits eingezahlt haben, müssen Sie bei der Studienzulassung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Lesen Sie hierzu bitte die Informationen zur Antragstellung. Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Studienzulassung.

Studienbeihilfe

Studienbeihilfebezieher*innen müssen bei der Antragstellung angeben, dass sie Studienbeihilfe beziehen. Der Bezug der Studienbeihilfe läuft während des Auslandsaufenthalts weiter. Bei Fragen zur Studienbeihilfe wenden Sie sich bitte an die Stipendienstelle Wien

Teilnehmer*innen am Erasmus+ Praktikum haben nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf die Beihilfe für ein Auslandsstudium.


Finanzielle Top-Ups

Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere finanzielle Förderungen (Top-Ups) beantragt werden:

  • Green Travel: Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen
  • Studierende mit geringeren Chancen: Dazu zählen (Bitte beachten Sie, dass dieses Top-up nur einmal beantragt werden kann, auch wenn Sie in mehrere der genannten Gruppen fallen):
    • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
    • Studierende mit Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
    • Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
  • Inklusionsunterstützung: Sollte das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, können Erasmus+ Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit eine Inklusionsunterstützung beantragen.

 Weitere Informationen zu den Top-Ups finden Sie unter den jeweiligen Punkten.

Ab der Antragsrunde 2022/23, das betrifft alle Erasmus+ Praktikums-Anträge mit Beginn ab 1.10.2022, erhalten Studierende, die österreichische Studienbeihilfe beziehen, kein Top-Up mehr.


Top-Up: Green Travel

Erasmus+ Teilnehmer*innen, die umweltfreundlich an die/von der Gastinstitution an- und abreisen, können ein Green Travel Top-Up beantragen. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus, Bahn, Carpooling oder Fahrrad von Österreich zum Ort der Gastinstitution und vom Ort der Gastinstitution nach Österreich zurück.Das Top-Up wird über Mobility Online bei der Heimatinstitution beantragt. Der Antrag muss bis 1 Monat vor dem Antritt des Erasmus+ Aufenthalts gestellt werden!

Die*Der Erasmus+ Studierende muss einen Nachweis über die umweltfreundliche An- und Abreise vom Ort der Gastinstitution für den Fall einer stichprobenartigen Prüfung zwei Jahre lang aufbewahren.


Top-Up: Studierende mit Kind

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern einen Erasmus+ Studienaufenthalt/ein Erasmus+ Praktikum absolvieren, können Sie das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet über Mobility Online statt.

Deadline für die Antragstellung: ein Monat vor Aufenthaltsbeginn. Nominierte Studierende werden informiert, sobald die Antragsstellung möglich ist.


Top-Up: Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet über Mobility Online statt.

Deadline für die Antragstellung: ein Monat vor Aufenthaltsbeginn. Nominierte Studierende werden informiert, sobald die Antragsstellung möglich ist.

Inklusionsunterstützung

Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Inklusionsunterstützung soll dazu beitragen, dass Teilnehmende mobil werden können.

Hierbei wird keine Pauschale ausgezahlt, sondern es sollen die tatsächlichen Echtkosten, die beispielsweise durch die Behinderung oder chronische Krankheit zusätzlich entstehen, gedeckt werden.

Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.

Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Gruppen beantragt werden:

  • Erasmus+ Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören (Studierende mit Kind/ern, Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischen Krankheiten)
  • Erasmus+ Studierende mit geringeren Chancen, die nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben

Antragsstellung: Die Deadline für die Antragstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ Stipendienteam.