Finanzielles

Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung Ihres Erasmus+ Aufenthalts wenden Sie sich bitte an das Erasmus Stipendien Team des International Office (erasmus.stipendien@univie.ac.at).

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ Aufenthalts:


Erasmus+ Mobilitätszuschuss

Ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium ist ein Teilstipendium, also ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, die im Zuge der Mobilität entstehen, wobei die Höhe der Förderung je nach Ländergruppe festgelegt ist.

Die geförderte Dauer wird basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget festgelegt.

Anträge ab dem Sommersemester 2026 (Antragsstellung ab 15.01.2026) werden mit maximal 3 Monaten gefördert.

Die Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt. Die genaue Zuschusshöhe hängt vom Gastland ab und beträgt für Aufenthalte im Studienjahr 2025/26:

  • 670 €/Monat in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden (Ländergruppe 1)
  • 620 €/Monat in Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (Ländergruppe 2) sowie Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (Ländergruppe 3)

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann zusätzlich zu einem etwaigen Praktikumsgehalt und zur Studienbeihilfe ausgezahlt werden.

Die Anerkennung des Praktikums in Form von ECTS ist keine Voraussetzung für den Bezug des Erasmus+ Mobilitätszuschusses.

Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau.


Studiengebühren

Umfasst der über Erasmus+ geförderte Aufenthaltszeitraum mehr als die Hälfte eines Semesters, sind Studierende von den Studiengebühren an der Universität Wien befreit. Der ÖH-Beitrag muss aber in jedem Fall einbezahlt werden, um die Inskription aufrecht zu erhalten.

Die Befreiung für den geförderten Zeitraum erfolgt automatisch nach der Nominierung für den Praktikumsaufenthalt. Stellen Sie daher bitte keinen Antrag auf Erlass der Studiengebühren bei der Studienzulassung.

Sollten Sie die Studiengebühren zum Zeitpunkt der Nominierung bereits eingezahlt haben, müssen Sie bei der Studienzulassung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Studienzulassung.


Studienbeihilfe

Studienbeihilfebezieher*innen müssen bei der Antragstellung angeben, dass sie Studienbeihilfe beziehen. Der Bezug der Studienbeihilfe läuft während des Auslandsaufenthalts weiter. Bei Fragen zur Studienbeihilfe wenden Sie sich bitte an die Stipendienstelle Wien

Teilnehmer*innen am Erasmus+ Praktikum haben nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf die Beihilfe für ein Auslandsstudium.


Finanzielle Top-Ups

Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere studienjahrspezifische finanzielle Förderungen (Zuschüsse und Top-Ups) beantragt werden. Die Beantragung der Top-Ups erfolgt nach der Bewilligung des vollständigen Antrags in Mobility Online.

  • Reisekostenzuschuss: Die Höhe des Reisekostenzuschusses wird pauschal ausgezahlt und ist abhängig von der Distanz zwischen dem Ort der Heimatuniversität (Universität Wien) und Ort der Gastinstitution. Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierenden höhere Reisekostensätze zugesprochen.
  • Studierende mit geringeren Chancen (z.B. Studierende mit gesundheitlichen Problemen; Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Praktikumsort mitgenommen werden): Pauschalbetrag in der Höhe von 250€/Monat.
  • Inklusionsunterstützung: Inklusionsunterstützung soll zusätzliche anfallende finanzielle Echtkosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.

Reisekostenzuschuss

Ab dem Studienjahr 2024/2025 wird den Teilnehmenden für die Reise ein Reisekostenzuschuss ausgezahlt. Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist abhängig von der Distanz zwischen Wien als Herkunftsort sowie dem Ort der Gastinstitution und wird als Pauschale ausgezahlt. 

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  • Antragstellung

    Der Antrag wird über Mobility Online beantragt, nachdem Sie für das Erasmus+ Praktikumsstipendium nominiert wurden. 

    Bitte beachten Sie: Laut Vorgaben der Europäischen Kommission und der österreichischen Nationalagentur als Fördergeber darf es zu keiner Doppelförderung kommen!

  • Umweltfreundliches Reisen

    Verkehrsmittel, die zu umweltfreundlichen Transportmitteln zählen, sind: Fahrrad, Bus, Bahn, Carpooling. Damit eine Reise als umweltfreundliche Reise klassifiziert werden kann, müssen mindestens 60% der Strecke mit einem als umweltfreundlich eingestuften Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Carpooling) zurückgelegt werden.

    Bitte achten Sie darauf, Ihre Reise ausreichend zu dokumentieren (personalisierte Zug/Bus Tickets, Abbuchungsbestätigungen, Zahlungsbestätigungen, Tankbelege, bei Carpooling Belege über gemeinsame Kostenübernahme etc.). Personalisierte Tickets und Belege müssen für den Fall einer Prüfung mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

  • Reisekostenzuschuss Berechnung
    EntfernungUmweltfreundliches ReisenNicht umweltfreundliches Reisen
    10-99km56€28€
    100-499km285€211€
    500-1999km417€309€
    2000-2999km535€395€
    3000-3999km785€580€
    4000-7999km1188€1188€
    8000km oder mehr1735€1735€
  • Auszahlung

    70% der genehmigten Summe wird zu Beginn des Aufenthaltes ausbezahlt, sobald die Vereinbarung unterschrieben beim Erasmus+ Stipendien Team einlangt. Die restlichen 30% werden nach dem Aufenthalt, nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung, ausbezahlt.


Inklusionsunterstützung

Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Inklusionsunterstützung soll dazu beitragen, dass Studierende mobil werden können. Hierbei wird keine Pauschale ausgezahlt, sondern es sollen die tatsächlichen Echtkosten, die beispielsweise durch gesundheitliche Probleme zusätzlich entstehen, gedeckt werden. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.

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  • Wer kommt für eine Antragstellung infrage?

    Erasmus+ Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören (Studierende mit Kind/ern, Studierende mit gesundheitlichen Problemen).

    Erasmus+ Studierende mit geringeren Chancen, die nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.

  • Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Die Deadline für die Antragsstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ Stipendienteam (erasmus.stipendien@univie.ac.at).

    Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Inklusionsunterstützung immer zusätzlichen Aufwand bedeutet. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung des Auslandsaufenthalts und lassen Sie sich so früh wie möglich beraten.

  • Wie werden die Mehrkosten für die Inklusionsunterstützung berechnet?

    Die Berechnung der Mehrkosten, die im Ausland anfallen, erfolgt immer im Vergleich zur Lebens- und Arbeitssituation im Entsendeland. Geschätzte Kosten ohne Preisrecherche und Beilagen können nicht berücksichtigt werden.

    Beispiele für Mehrkosten: Reisekosten, Untersuchungen, Begleitperson, Schulkosten, erhöhte Therapiekosten usw.

  • Welche Kosten können nicht übernommen werden?
    • Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden, zum Beispiel: Medikamente, medizinische Behandlungen, usw.
    • Therapiekosten: außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die (Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken. In diesem Fall kann der Differenzbetrag übernommen werden.
    • Kosten, die Erasmus+ Teilnehmer*innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen, zum Beispiel: Selbstbehalt, etc.
    • Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden.
    • Reisekosten der mobilen Erasmus+ Teilnehmer*innen. Diese werden vom regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss gedeckt. Fallen höhere Reisekosten aufgrund der besonderen Situation/eines speziellen Bedarfs an, ist eine Förderung der zusätzlichen Kosten möglich. Liegt bereits eine Erasmus+ Reisekostenunterstützung nach Distanzband vor, können in diesem Fall die das Distanzband übersteigenden Kosten übernommen werden.
  • Was passiert nach einer Genehmigung eines Antrags auf Inklusionsunterstützung?

    Nach einer Genehmigung der Erasmus+ Inklusionsunterstützung stellt Ihnen die Universität Wien eine Vereinbarung über diese zusätzliche Förderung aus. Nach Unterzeichnung wird Ihnen die Inklusionsunterstützung ausgezahlt.

  • Welche Nachweise/Belege werden für die finale Abrechnung der Inklusionsunterstützung benötigt?

    Nach dem Erasmus+ Aufenthalt müssen Sie sämtliche Rechnungen an Ihre Hochschule schicken; d.h. Rechnungen im Original, bzw. elektronische Rechnungen zusammen mit Zahlungsnachweisen und entwerteten Tickets.

    Achtung: Für alle Ausgaben, die über die Erasmus+ Inklusionsunterstützung gezahlt werden, müssen Sie offizielle Rechnungen aufbewahren.

    Die Kosten können ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem die schriftliche Zusage (Nominierung) für einen Erasmus+ Aufenthalt erfolgte.

  • Wo finde ich weitere Informationen rund um das Thema Inklusion und Barrierefreiheit?
  • Wird mit meinen persönlichen Daten vertraulich umgegangen?

    Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für eine Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.