Voraussetzungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für ein Erasmus+ Praktikum:
Zielgruppe
Teilnehmende Studierende müssen als ordentliche Studierende an der Universität Wien eingeschrieben sein (Bachelor, Master, Diplom, PhD). Teilnehmer*innen von Universitätslehrgängen können kein Erasmus+ Praktikum absolvieren. Darüber hinaus müssen im aktuellen Studienzyklus noch mindestens zwei volle Erasmus+ Mobilitätsmonate zur Verfügung stehen.
- Bachelor-Studierende müssen bei Antritt des Praktikums mindestens zwei Semester in der betreffenden Studienrichtung absolviert haben.
- Master- und Doktoratsstudierende können das Praktikum bereits ab dem 1. Semester absolvieren.
- Das Studium an der Universität Wien darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein (das heißt, es muss noch mindestens eine Prüfungsleistung ausständig sein).
- Das Studium an der Universität Wien darf während des Praktikums nicht abgeschlossen werden.
Die Staatsbürgerschaft der Studierenden hat keinerlei Einfluss auf die Förderungswürdigkeit.
Studierende, die kurz vor dem Studienabschluss stehen, können ein Graduiertenpraktikum absolvieren.
Wo kann ein Erasmus+ Praktikum absolviert werden?
Erasmus+ Praktika können an Gastinstitutionen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Türkei, Norwegen, Serbien, Liechtenstein und Nordmazedonien absolviert werden. Förderungen für Aufenthalte in der Schweiz sowie in Großbritannien sind derzeit nicht möglich.
Als Gastinstitution sind Unternehmen, Universitäten, Vereine, NGOs, Schulen usw. möglich.
Als Gastinstitution ausgeschlossen sind:
- Einrichtungen der EU wie etwa das Europäische Parlament oder dezentrale den Organen der EU zuzurechnenden Agenturen (eine Liste an Einrichtungen finden Sie hier)
- Einrichtungen, die EU-Programme abwickeln, wie etwa die Nationalagenturen.
Im Zweifel ersuchen Sie bitte die Rechtsabteilung Ihrer Gastinstitution um eine Bestätigung, dass es sich hierbei nicht um ein Organ der Europäischen Union handelt (sondern etwa eine formell einem Mitgliedsstaat zurechenbare Einrichtung oder eine intergouvernementale Einrichtung etc.).
Das International Office kann keine Praktikumsplätze vermitteln. Für bereits begonnene Praktika können keine Anträge gestellt werden.
Dauer und Beschäftigungsausmaß
Mindestdauer: zwei volle Monate
Maximale Förderdauer: fünf Monate
Die maximale Dauer Ihrer Förderung hängt auch davon ab, wie viele Erasmus+ Mobilitätsmonate noch zur Verfügung stehen. Pro Studienzyklus (= Bachelorstudium, Masterstudium, Doktoratsstudium) stehen jeweils 12 Monate zur Verfügung. Achtung: Bei mehreren Studien im gleichen Studienzyklus (Sie studieren zB BA Geschichte und BA Romanistik) stehen trotzdem insgesamt für den BA Zyklus nur 12 Monate zur Verfügung.
Beachten Sie: Zwei volle Monate entsprechen meist nicht 8 Wochen! Daher beträgt die Mindestdauer nicht 8 Wochen, sondern zwei volle Monate (zB 1. März - 30. April oder 14. März - 13. Mai), die Aufenthalte werden tagesgenau berechnet. Ausnahme bei Praktika von 1. Januar bis 28. Februar: falls Mobility Online Sie diesen Zeitraum nicht anlegen lässt, kontaktieren Sie uns bitte unter erasmus.praktikum@univie.ac.at).
Beschäftigungsausmaß: Ein Erasmus+ Praktikum muss eine Vollzeitbeschäftigung von mindestens 30 Wochenstunden sein. Bei Sprachassistenz und anderen Lehrtätigkeiten entspricht dies einer vollen Lehrverpflichtung von 12-16 Wochenstunden.
Ein Erasmus+ Praktikum kann in jedem beliebigen Zeitraum absolviert werden, die Antragstellung ist ganzjährig möglich (beachten Sie jedoch die Bewerbungsfrist). Für bereits begonnene Aufenthalte können keine Anträge mehr gestellt werden.
Was ist bei der Auswahl des Praktikums zu beachten?
Die Praktikumsstelle muss von den Studierenden selbst organisiert werden. Das International Office kann keine Praktikumsplätze vermitteln.
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Studienrelevanz
Voraussetzung für die Erasmus+ Förderung ist die Studienrelevanz des Praktikums. Studienrelevant heißt, dass das Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zum Studium ist; eine Anerkennung in Form von ECTS ist jedoch keine Voraussetzung! Details zu Studienrelevanz und Anerkennung finden Sie unter Praktikumsvarianten.
Die Studienrelevanz des Praktikums wird durch die Studienprogrammleitung auf dem Learning Agreement for Traineeships bestätigt. Ihre Studienprogrammleitung finden Sie auf den Seiten der StudienServiceCenter.
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Diploma Supplement und Anerkennung
Praktikumsaufenthalte werden am Ende des Studiums per Vermerk ins Diploma Supplement eingetragen. Das ist ein Dokument, das Studierende bei Studienabschluss zusätzlich zum Abschlusszeugnis erhalten. Die Eintragung erfolgt automatisch, muss jedoch bei Studienabschluss von den Studierenden kontrolliert werden.
Praktikumsaufenthalte können auch als Studienleistung in Form von ECTS anerkannt werden. Dies ist sowohl bei Pflichtpraktika als auch bei freiwilligen Praktika möglich. Graduiertenpraktika können nicht anerkannt werden. Ob eine Anerkennung in Frage kommt und wie viele ECTS anerkannt werden, entscheidet die Studienprogrammleitung. Eine Anerkennung in Form von ECTS ist keine Voraussetzung für den Bezug des Erasmus+ Mobilitätszuschusses.
Praktikumssuche
Das International Office kann keine Praktikumsplätze vermitteln. Sie finden nachstehend einige Links zur Praktikumssuche:
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Praktikumssuche
- Die Studierendenorganisation AIESEC hat es sich zur Aufgabe gemacht, Praktikumsstellen weltweit an Studierende zu vermitteln. Weitere Informationen dazu finden Sie online unter: http://aiesec.at/
- Studierenden technischer und naturwissenschaftlicher Studienrichtungen empfehlen wir, sich bezüglich Praktikumsvermittlung innerhalb und außerhalb Europas (inkl. Organisation, Betreuung vor Ort etc.) an IAESTE zu wenden: https://www.iaeste.at/studierende/uber-uns/standorte/
- Die European Law Students' Association (ELSA) bietet ihren Mitgliedern (Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät) Praktikamöglichkeiten in ganz Europa an. Mehr Informationen dazu finden Sie online unter: elsa-austria.org/jobs/
- Internationale Erfahrung „at home“: Verschiedene internationale Organisationen mit Sitz in Wien ermöglichen Studierenden im Rahmen von Praktika oder Traineeships internationale (Berufs-) Erfahrung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass für Praktika in Österreich keine Erasmus+ Förderung beantragt werden kann.
Sprachnachweis
Um eine Förderung für ein Erasmus+ Praktikum zu erhalten, müssen Studierende über entsprechende Kenntnisse der Arbeitssprache der Gastinstitution verfügen. Die Sprachkenntnisse sind der Universität Wien zum Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen.
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Erforderliche Sprachkenntnisse
Arbeitssprache und Sprachniveau werden von der Gastinstitution vorgegeben und im Learning Agreement festgelegt. Die vorgegebene Arbeitssprache muss dabei mindestens auf dem Niveau B1 beherrscht werden. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Gastinstitution über die sprachlichen Voraussetzungen. Sollte die Arbeitssprache von der Landessprache abweichen, ist es Entscheidung der Gastinstitution, welche Sprachkenntnisse verlangt werden. Sollte Ihre Gastinstitution keine Vorgaben zur Arbeitssprache machen, sind Kenntnisse der jeweiligen Landessprache auf dem Niveau B1 nachzuweisen.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind bei der Antragstellung nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn die Gastinstitution keinen Sprachnachweis verlangt.
Staatsbürgerschaft und Maturazeugnis (Ausnahmen siehe unten) sind kein Sprachnachweis für eine erlernte Fremdsprache. Die vorgelegten Sprachnachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als vier Jahre sein.
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Akzeptierte Sprachnachweise
Von der Universität Wien akzeptierte Sprachnachweise (dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 4 Jahre alt sein):
- Zertifizierte Sprachtests (z.B. TOEFL, IELTS) >Download Äquivalenzliste<
- Sprachkompetenznachweis des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Sprachkurszeugnisse, aus denen das erreichte Niveau hervorgeht (um als Sprachnachweis für ein Niveau zu gelten, muss jeweils die höchste am Sprachinstitut angebotene Phase dieses Niveaus abgeschlossen sein, z.B. B1: Phase 3 von 3 als Nachweis für B1; z.B. B2.2 als Nachweis für B2)
- Kurszeugnis "Erasmus Vorbereitungskurs" des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Maturazeugnis, wenn Sie sowohl schriftlich als auch mündlich in der jeweiligen Sprache maturiert haben und das Niveau ausgewiesen ist
- wenn Sie in einem Land, in dem die jeweilige Sprache Amtssprache ist, die Schule zur Gänze in der Zielsprache abgeschlossen haben: Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 4 Jahre)
- wenn Sie an einer internationalen Schule maturiert haben, in der die jeweilige Sprache Unterrichtssprache war, und die Matura zur Gänze in dieser Sprache abgelegt haben (z.B. Lycée Français, IB-Diploma): Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 4 Jahre)
- wenn Sie Lehramt studieren und eines Ihrer Fächer einer Philologie zuzuordnen ist, ein Sammelzeugnis mit ausgewiesenem Niveau der entsprechenden Sprache (Bitte markieren Sie die entsprechende LV!)
- abgeschlossenes Studium, das zur Gänze in der jeweiligen Sprache ablief
Nicht als Sprachnachweis zählen: Nicht als Sprachnachweis zählen: andere Schul- oder Maturazeugnisse (z.B. „Matura im Fach Englisch“, Schulbesuchsbestätigung, Austauschjahr etc.); Studium/Studienabschluss einer Philologie; Studium/Studienabschluss der Translationswissenschaft; Staatsbürgerschaft; Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen.
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Ausnahmen
- Deutsche Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden
- Studierende einer Philologie* sowie der Translationswissenschaft sind für die Bewerbung in diesen Studienrichtungen vom Sprachnachweis ausgenommen. Die erwähnten Studienrichtungen gelten aber nicht als Sprachnachweis für Bewerbungen in anderen Studienrichtungen! *Anglistik, Deutsche Philologie, Finno-Ugristik, Japanologie, Nederlandistik, Orientalistik, Romanistik, Sinologie, Skandinavistik, Slawistik
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Sprachkompetenznachweisprüfung
Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet neben Vorbereitungskursen für Erasmus+ Aufenthalte auch Sprachkompetenzprüfungen an, die als Sprachnachweis akzeptiert werden.
Wenn Sie erfolgreich für einen Erasmus+ Platz nominiert werden und die Unterlagen fristgerecht in Mobility Online einreichen, erhalten Sie EUR 40,00 für den Sprachkompetenznachweis oder für den Erasmuskurs des Landes, für das Sie ein Erasmus+ Praktikumstipendium erhalten, refundiert. Bezieher*innen von Studienbeihilfe bekommen EUR 81,00 refundiert.
Die Refundierung erfolgt direkt beim Sprachenzentrum und ist in den folgenden Zeiträumen möglich: 01.12.–10.12. sowie 01.06.–30.06.
Die Refundierung ist bis zu einem Jahr nach dem Prüfungsdatum möglich und wird direkt am Sprachenzentrum gegen Vorlage eines Ausweisdokuments und der Nominierungsbestätigung ausgezahlt. Es werden nur Kosten für Sprachkompetenznachweisprüfungen und Erasmuskurse des Sprachenzentrums refundiert, jedoch keine Kosten für sonstige Sprachkurse.
Bei Fragen zu den Sprachkursen und Sprachkompetenznachweisprüfungen wenden Sie sich direkt an das Sprachenzentrum.