Bewerbung / Vor dem Aufenthalt
Bewerbungsunterlagen
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente (Details zu den einzelnen Bewerbungsdokumenten finden Sie nachstehend):
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Learning Agreement for Traineeships
Das Learning Agreement beinhaltet alle relevanten Informationen zum Praktikum. Es wird von Ihnen, der Gastinstitution und von Ihrer Studienprogrammleitung (SPL) unterschrieben und gestempelt. Durch die Unterschrift der Studienprogrammleitung wird die Studienrelevanz des Praktikums bestätigt.
- Laden Sie das Formular hier herunter
- Wer ist die Studienprogrammleitung? Diese Information finden Sie auf der Seite Ihres StudienServiceCenters.
- Fragen zum Ausfüllen des Dokuments? Lesen Sie die Ausfüllhilfe.
Achtung: Das Learning Agreement muss von der Studienprogrammleitung unterschrieben und gestempelt sein. Ohne Stempel kann das Dokument nicht akzeptiert werden! Die Unterschrift der Studienprogrammleitung ist auch bei Graduiertenpraktika notwendig.
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Versicherungserklärung (das Dokument erstellen Sie direkt aus Mobility Online)
Klären Sie im Vorfeld ab, ob Sie während der Dauer Ihres Praktikums durch den Praktikumsgeber kranken- sowie unfall- und haftpflichtversichert werden. Dies liegt in Ihrer Verantwortung. Die Versicherungserklärung wird im Zuge der Antragstellung in Mobility Online generiert und enthält Angaben über Kranken- sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Informationen zur Verantwortlichkeit für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Lesen Sie hierzu bitte die Informationen unter Versicherung.
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Sprachnachweis (außer bei Arbeitssprache Deutsch)
Über die im Learning Agreement angegebene Arbeitssprache und Sprachniveau ist ein Sprachnachweis vorzulegen (mindestens Niveau B1 gemäß CEFL). Ausnahme: Arbeitssprache Deutsch. Informationen zu den akzeptierten Sprachnachweisen finden Sie hier.
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Lebenslauf
Zum Lebenslauf gibt es keine speziellen Vorgaben, er kann auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.
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Krankenversicherungsnachweis
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein aufrechtes Krankenversicherungsverhältnis bestehen. Als Krankenversicherungsnachweis kann ein Scan der eCard/europäischen Versicherungskarte oder eine schriftliche Bestätigung der Krankenversicherung vorgelegt werden.
Achtung: Zusätzlich zum Krankenversicherungsnachweis ist die Versicherungserklärung erforderlich (siehe oben).
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Identitätsnachweis
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
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Scan des Abschlusszeugnisses (nur bei Graduiertenpraktika)
Bei Graduiertenpraktika ist nach Abschluss des Studiums ein Scan des Abschlusszeugnisses samt Bescheid in Mobility Online hochzuladen. Dies kann auch nach Beginn des Praktikums erfolgen. In jedem Fall muss das Abschlusszeugnis bis spätestens zum Ende des Praktikumsaufenthalts vorgelegt werden.
Antragstellung
Um sich für ein Erasmus+ Praktikum bewerben zu können, benötigen Sie zunächst eine Praktikumsstelle im europäischen Ausland. Bei der Antragstellung müssen die genauen Praktikumsdaten sowie Praktikumsinhalte und Arbeitssprache bereits feststehen. Beachten Sie die Voraussetzungen, die für mögliche Gastinstitutionen gelten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungstool Mobility Online.
Falls Sie sich um eine Förderung einer Sprachassistenz bewerben, beachten Sie bitte die Informationen zu Sprachassistenzaufenthalten. Anträge für Förderungen für Sprachassistenzen haben den Aufenthaltsbeginn 01.10.
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Bewerbung in Mobility Online anlegen
Um eine Bewerbung im Mobility Online anzulegen, benötigen Sie Ihre u:account Zugangsdaten. Achtung: Zur Bewerbung ist eine aufrechte Zulassung in der Studienrichtung notwendig.
Nach dem Login müssen Sie Mobility Online die Erlaubnis zur Verwendung Ihrer Daten erteilen und können dann eine Bewerbung anlegen. Sie erhalten anschließend per Email einen Link, mit dem Sie sich nach der erstmaligen Registrierung in Mobility Online einloggen können. Dann ergänzen Sie weitere Informationen zur Bewerbung und laden die Antragsdokumente hoch.
Sie können Ihre Bewerbung zwischenspeichern, es ist nicht notwendig, die Bewerbung in einem Schritt anzulegen.
Links zu Mobility Online
Verwenden Sie den nachstehenden Bewerbungslink nicht, wenn Sie eine Bewerbung um einen Erasmus+ Austauschplatz (Studienaufenthalt) anlegen möchten! Hier gibt es einen eigenen Link, über den die Bewerbung ausschließlich in den allgemeinen Bewerbungsfristen für Erasmus+ Outgoing Plätze angelegt werden kann.
- Neue Bewerbung anlegen (Achtung: Der 1. Login dauert mehrere Minuten. Bitte klicken Sie nur ein einziges Mal auf den Login-Button, da der Login sonst abgebrochen wird.)
- Login nach erfolgreicher Registrierung: Verwenden Sie diesen Link, wenn Sie bereits eine Bewerbung angelegt haben und diese ansehen oder weiterbearbeiten möchten.
Nach Einlangen wird Ihr Antrag inhaltlich und formal geprüft. Anträge, die form- und fristgerecht gestellt wurden, können für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss nominiert werden. Lesen Sie zum weiteren Ablauf nach der Antragstellung bitte die Informationen unter Nominierung.
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Probleme mit der Antragstellung
Bei Problemen mit dem erneuten Login (falls z.B. wieder ein neues Bewerbungsformular angezeigt wird), schließen Sie bitte zunächst alle Browserfenster vollständig oder verwenden Sie einen anderen Browser (z.B. Google Chrome).
Sollten Sie weiterhin Probleme haben, probieren Sie folgendes:
- Stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Link zum Login verwenden
- Stellen Sie sicher, dass Sie sich mit Ihrem Studierenden-u:account anmelden (Logins mit Mitarbeiter*innenaccount sind nicht möglich!)
- Stellen Sie sicher, dass Sie ihr Passwort richtig eingegeben haben (Groß- und Kleinbuchstaben).
- Bei weiteren Problemen kontaktieren Sie uns bitte per Email an erasmus.praktikum@univie.ac.at. Schicken Sie bitte einen Screenshot mit.
Beurlaubung und Toleranzsemester
Studierende bleiben während des Auslandsaufenthalts regulär inskribiert. Eine Beurlaubung ist während eines Erasmus+ Praktikums nicht möglich. Die Studiendauer läuft während des Auslandsaufenthalts regulär weiter, es gibt keine zusätzlichen Toleranzsemester.
Nominierung
Wurde der Antrag form- und fristgerecht gestellt, werden die Studierenden an das Erasmus+ Stipendienteam des International Office nominiert, das die Auszahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses übernimmt.
Nominierte Studierende erhalten nach der Nominierung eine Nominierungsbestätigung per Email sowie ein Email mit Informationen zum weiteren Ablauf.
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Beantragung der Top-Ups
Nominierte Studierende können nun in Mobility Online ihre Nominierungsdaten ergänzen sowie finanzielle Top-Ups beantragen.
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Auszahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses
Voraussetzung zur Auszahlung ist die Ergänzung der Daten in Mobility Online sowie die Unterzeichnung und fristgerechte Übermittlung einer schriftlichen Vereinbarung. Die formelle Zuerkennung des Stipendiums erfolgt frühestens 20 Tage vor Beginn des Praktikums. Nominierte Studierende erhalten ein Zuerkennungsschreiben per Email und können ab diesem Zeitpunkt ihre Vereinbarung aus Mobility Online herunterladen.
Online Linguistic Support
Das Online-Tool Online Linguistic Support (OLS) dient zur sprachlichen Unterstützung von Erasmus+ Studierenden vor und während ihres Aufenthalts. Mit OLS können Sie einen Sprachtest und einen Sprachkurs absolvieren.
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OLS Sprachtest
Wenn Ihre Unterrichtssprache im Online Linguistic Support (OLS) angeboten wird, können Sie als Erasmus+ Praktikant*in vor Ihrem Aufenthalt einen OLS Sprachtest (Assessment) absolvieren. In der Folge können Sie auf der OLS Plattform zudem gratis einen Online-Sprachkurs absolvieren.
Hier finden Sie die Anleitung, wie Sie sich auf der EU Academy Plattform für Ihren Sprachtest registrieren können (inkl. Link zur Plattform). Bitte lesen Sie sich die Anleitung sorgfältig durch und führen anschließend den Sprachtest für Ihre Arbeitssprache durch.
Ausgenommen vom OLS sind Studierende mit Unterrichts-/Arbeitssprache Deutsch und Muttersprachler*innen.
Das Ergebnis kann weder von Partnerinstitutionen noch von Koordinator*innen eingesehen werden und hat keinen Einfluss auf das Erasmus+ Stipendium.
Folgende Sprachen werden in OLS angeboten:
Bulgarisch Estnisch Irisch Litauisch Portugiesisch Slowenisch Dänisch Finnisch Italienisch Maltesisch Rumänisch Spanisch Deutsch Französisch Kroatisch Niederländisch Schwedisch Tschechisch Englisch Griechisch Lettisch Polnisch Slowakisch Ungarisch -
OLS Sprachkurs
Nach Durchführen des OLS Sprachtests können Sie einen OLS Sprachkurs absolvieren.
Wenn Ihre Arbeitssprache nicht die Landessprache ist und Sie in der Arbeitssprache ein ausreichendes Niveau erreicht haben, dann können Sie den Sprachkurs in der Landessprache absolvieren
Versicherung
Während des Erasmus+ Praktikumsaufenthalts müssen Studierende über eine ausreichende Krankenversicherung als auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen.
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Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich erstattet den Versicherten die Kosten für erforderliche medizinische Behandlungen. EU/EWR Staatsbürger*innen erhalten in den Ländern der EU über Ihre European Health Insurance Card (= Rückseite der ecard) ebenfalls kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während des Auslandsaufenthalts medizinisch notwendig sind (Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon in der Regel ausgenommen). Sollten Sie nicht in Österreich versichert sein oder Staatsbürger*in eines Drittstaats sein, klären Sie den Auslandsversicherungsschutz bitte mit Ihrer Krankenversicherung direkt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Studierende über einen aufrechten Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies muss durch die Vorlage eines Krankenversicherungsnachweises bei der Antragstellung nachgewiesen werden: Scan der eCard/europäischen Versicherungskarte oder eine schriftliche Bestätigung der Krankenversicherung. Ohne bestehende Krankenversicherung ist eine Nominierung für einen Erasmus+ Praktikumsaufenthalt nicht möglich.
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Unfall- und Haftpflichtversicherung
Sie sind dazu verpflichtet, vor Praktikumsantritt mit dem Praktikumsgeber abzuklären, ob Sie während der Dauer Ihres Praktikums durch den Praktikumsgeber neben der Krankenversicherung auch unfall- und haftpflichtversichert sind.
Sollte über den Praktikumsgeber kein Unfall- und/oder Haftpflichtversicherungsschutz bestehen, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung. Oftmals sind solche Versicherungen in der der Haushaltsversicherung enthalten oder über eine Kreditkarte abgedeckt. Studierende der Universität Wien sind darüber hinaus im Rahmen der ÖH-Versicherung bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz subsidiär unfall- und haftpflichtversichert, sofern Sie den ÖH-Beitrag im betreffenden Semester eingezahlt haben. Dieser Versicherungsschutz greift jedoch nicht außerhalb der Arbeitszeit und gilt nicht für Studierende, die ein Graduiertenpraktikum absolvieren. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit (also in der Freizeit) gültig ist.
Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz während des Auslandspraktikums zu sorgen. Bei der Antragstellung müssen Sie im Dokument Versicherungserklärung bestätigen, dass Sie während des Auslandspraktikums für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen werden.