Finanzielles
Erasmus+ Zuschüsse werden vom International Office ausbezahlt. Wenn Sie eine Frage zur finanziellen Abwicklung Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts haben, wenden Sie sich bitte an das Erasmus Stipendien Team des International Office (erasmus.stipendien@univie.ac.at).
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ Aufenthalts:
Erasmus+ Mobilitätszuschuss
Ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium ist ein Teilstipendium, also ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, wobei die Höhe der Förderung je nach Ländergruppe festgelegt ist.
Ab dem Studienjahr 2022/23 können maximal bis zu 5 Monate Stipendium beantragt werden. Die tatsächlich geförderte Dauer wird von der Universität Wien für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt und liegt zwischen 3 und 5 Monaten Erasmus+ Förderung.
Die tatsächliche maximale Förderdauer wird jeweils im Sommer für das folgende akademische Jahr kommuniziert.
Im Studienjahr 2024/25 beträgt die maximale Förderung 5 Monatssätze Erasmus+-Stipendien.
Die Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt. Die genaue Zuschusshöhe hängt vom Gastland ab und beträgt für Aufenthalte ab 01.10.2024 im Erasmus+ Call 2024:
- 670 €/Monat in in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (Ländergruppe 1)
- 620 €/Monat in Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (Ländergruppe 2) sowie Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (Ländergruppe 3)
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann zusätzlich zu einem etwaigen Praktikumsgehalt und zur Studienbeihilfe ausgezahlt werden.
Die Anerkennung des Praktikums in Form von ECTS ist keine Voraussetzung für den Bezug des Erasmus+ Mobilitätszuschusses.
Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau.
Bei Fragen zur Zuschusshöhe von Aufenthalten, die vor dem 01.10.2024 beginnen, wenden Sie sich bitte an erasmus.praktikum@univie.ac.at
Studiengebühren
Umfasst der über Erasmus+ geförderte Aufenthaltszeitraum mehr als die Hälfte eines Semesters, sind Studierende von den Studiengebühren an der Universität Wien befreit. Der ÖH-Beitrag muss aber in jedem Fall einbezahlt werden, um die Inskription aufrecht zu erhalten.
Die Befreiung für den geförderten Zeitraum erfolgt automatisch nach der Nominierung für den Praktikumsaufenthalt. Stellen Sie daher bitte keinen Antrag auf Erlass der Studiengebühren bei der Studienzulassung.
Sollten Sie die Studiengebühren zum Zeitpunkt der Nominierung bereits eingezahlt haben, müssen Sie bei der Studienzulassung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Lesen Sie hierzu bitte die Informationen zur Antragstellung. Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Studienzulassung.
Studienbeihilfe
Studienbeihilfebezieher*innen müssen bei der Antragstellung angeben, dass sie Studienbeihilfe beziehen. Der Bezug der Studienbeihilfe läuft während des Auslandsaufenthalts weiter. Bei Fragen zur Studienbeihilfe wenden Sie sich bitte an die Stipendienstelle Wien.
Teilnehmer*innen am Erasmus+ Praktikum haben nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf die Beihilfe für ein Auslandsstudium.
Finanzielle Top-Ups
Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere finanzielle Förderungen (Zuschüsse und Top-Ups) beantragt werden:
- Reisekostenzuschuss: Die Höhe des Reisekostenzuschusses wird pauschal ausgezahlt und ist abhängig von der Distanz zwischen dem Ort der Heimatuniversität (Universität Wien) und Ort der Gastinstitution. Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierenden höhere Reisekostensätze zugesprochen.
- Studierende mit geringeren Chancen: Bitte beachten Sie, dass dieses Top-up nur einmal beantragt werden kann, auch wenn Sie in mehrere der genannten Gruppen fallen:
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Inklusionsunterstützung: Inklusionsunterstützung soll zusätzliche anfallende finanzielle Echtkosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.
Weitere Informationen zu den Top-Ups finden Sie unter den jeweiligen Punkten.
Reisekostenzuschuss
Für Aufenthalte ab dem 01.10.2024 (ab Call 2024) wird den Teilnehmenden für die Reise ein Reisekostenzuschuss ausgezahlt. Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist abhängig von der Distanz zwischen Wien als Herkunftsort sowie dem Ort der Gastinstitution und wird als Pauschale ausgezahlt.
Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierenden höhere Reisekostensätze zugesprochen. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus, Bahn, Carpooling oder Fahrrad. Der Reisekostenzuschuss für umweltfreundliche Reisen wird gemeinsam mit dem Erasmus+ Zuschuss beantragt. Bitte beachten Sie, dass seitens des Erasmus+ Programms erwartet wird, dass Reisen zu nahen Gastinstitutionen (<500km) umweltfreundlich zurückgelegt werden.
Der Antrag muss bis 1 Monat vor dem Antritt des Erasmus+ Aufenthalts gestellt werden. Die Distanz zwischen Heimatuniversität und Gastinstitution wird automatisch bei Antragsstellung bemessen.
Berechnung
Entfernung | Umweltfreundliches Reisen | Nicht umweltfreundliches Reisen |
10-99 km | 56 € | 28 € |
100-499 km | 285 € | 211 € |
500-1999 km | 417 € | 309 € |
2000-2999 km | 535 € | 395 € |
3000-3999 km | 785 € | 580 € |
4000-7999 km | 1188 € | 1188 € |
8000 ≥ | 1735 € | 1735 € |
*Die Berechnung der Distanz erfolgt anhand des Distanzkalkulators der Europäischen Kommission und wird für ihren Erasmus+ Aufenthalt automatisch errechnet.
Top-Up: Studierende mit Kind
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern einen Erasmus+ Studienaufenthalt/ein Erasmus+ Praktikum absolvieren, können Sie das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet über Mobility Online statt.
Deadline für die Antragstellung: ein Monat vor Aufenthaltsbeginn. Nominierte Studierende werden informiert, sobald die Antragsstellung möglich ist.
Top-Up: Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet über Mobility Online statt.
Deadline für die Antragstellung: ein Monat vor Aufenthaltsbeginn. Nominierte Studierende werden informiert, sobald die Antragsstellung möglich ist.
Inklusionsunterstützung
Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Inklusionsunterstützung soll dazu beitragen, dass Teilnehmende mobil werden können.
Hierbei wird keine Pauschale ausgezahlt, sondern es sollen die tatsächlichen Echtkosten, die beispielsweise durch die Behinderung oder chronische Krankheit zusätzlich entstehen, gedeckt werden.
Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.
Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Gruppen beantragt werden:
- Erasmus+ Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören (Studierende mit Kind/ern, Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischen Krankheiten)
- Erasmus+ Studierende mit geringeren Chancen, die nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben
Antragsstellung: Die Deadline für die Antragstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ Stipendienteam.