Während / nach dem Aufenthalt
Während bzw. am Ende des Aufenthalts sind folgende Dinge zu beachten:
Anerkennung
Pro Aufenthalt müssen als absolute Mindestleistung 12 ECTS pro Semester (Ausnahme: University of Chicago 18 ECTS pro Semester) erbracht werden. Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen ist die jeweilige Studienprogrammleitung verantwortlich.
Alle Fragen, die mit der der Anrechnung in Zusammenhang stehen (Anrechnung von Kursen, Umrechnung von Credits, Noten) sind direkt mit der Studienprogrammleitung zu klären.
Relevant ist hierbei die Anzahl der an der Universität Wien anerkannten Credits, nicht der Credits, die an der Gastuni absolviert wurden.
Für die Anerkennung der Noten an der Universität Wien benötigen Sie das Zeugnis der Gastuniversität.
Einreichen der Abschlussunterlagen
Um Ihren Aufenthalt an der Gastuniversität zu bestätigen und die widmungsgemäße Verwendung des Stipendiums zu dokumentieren, muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes in Mobility Online die Berichtslegung durchgeführt werden:
- Angaben zu den Kosten bzw. zur Verwendung des Stipendiums
Upload der Abschlussdokumente
- persönlicher Erfahrungsbericht, der Auskunft über Ihren Studienaufenthalt bietet
- Transcript of Records der Gastuniversität
- Anerkennungsbescheid