FAQ Non-EU Student Exchange Program

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zum Non-EU Student Exchange Program.


Fragen während der Bewerbung

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  • Welche Universität würden Sie für die Studienrichtung XY empfehlen?

    Wir können keine Universitäten für bestimmte Studienrichtungen empfehlen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Partneruniversitäten über das dortige Studien- bzw. Kursangebot. Bitte beachten Sie dabei auch etwaige Einschränkungen im Portal von Mobility Online.

    Für Empfehlungen wenden Sie sich am besten an Ihr Institut.

  • Sind die Kurse, die ich für den Study Plan anführe, verpflichtend/bindend?

    Nein! Da Sie jetzt noch nicht wissen können, welche Lehrveranstaltungen an den Partnerunis im nächsten Jahr angeboten werden, ist der abgegebene Study Plan nicht bindend. Er dient vor allem dazu, dass die Kommission einen Eindruck über die Interessensschwerpunkte der Studierenden bekommt.  

  • Gibt es Restplätze?

    Seit dem Studienjahr 2021/22 gibt es jeweils im Mai eine Ausschreibung für Restplätze für das Sommersemester. Restplätze werden grundsätzlich ohne Stipendium der Universität Wien vergeben

  • Welcher Notendurchschnitt wird für die Bewerbung verlangt?

    Ein bestimmter Notendurchschnitt wird für die Bewerbung nicht verlangt, aber Ihr  Studienerfolg (Noten, Dauer) wird bei der Auswahl natürlich berücksichtigt. Auch unsere Partneruniversitäten schauen sich die Noten an und verlangen teilweise einen bestimmten GPA (Grade Point Average). Siehe hierzu auch das Portal von Mobility Online.

  • Was ist der GPA und wie berechne ich ihn?

    GPA steht für Grade Point Average. Das ist eine Art internationaler Notendurchschnitt, um die verschiedenen Benotungssysteme weltweit vergleichbarer zu machen. 

    Eine Berechnung des GPA finden Sie hier.

    Einige unserer Partneruniversitäten verlangen einen bestimmten GPA. Siehe hierzu das Portal von Mobility Online.

  • Ich bin noch im Bachelorstudium und möchte im Masterstudium ins Ausland. Kann ich mich jetzt schon bewerben?

    Ja, eine Bewerbung ist bereits im Bachelorstudium möglich, wenn Sie das Auslandssemester für das Masterstudium planen.

    Bitte beachten Sie aber, dass die Partneruniversitäten normalerweise bereits bei der Bewerbung das Bachelorzeugnis benötigen, um Ihre Bewerbung als graduate/Master-Studierende bearbeiten zu können.

    Falls Sie das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruni noch nicht haben, weil die Ausstellung des Bachelorzeugnisses normalerweise einige Zeit dauert, empfehlen wir beim SSC Ihres Institutes nachzufragen, ob es Ihnen eine Bestätigung ausstellen kann, dass Sie alle für den Bachelor relevanten Lehrveranstaltungen abgeschlossen haben.

    Das Vorlegen des Bachelorzeugnisses oder einer entsprechenden Bestätigung ist also nicht so sehr für die Bewerbung an der Uni Wien relevant, sondern erst, wenn Sie bereits von der Uni Wien für eine Partneruniversität nominiert wurden und sich an der jeweiligen Partneruniversität bewerben müssen (je nach Uni Feb.- April).

    Wenn Sie planen, Lehrveranstaltungen der Partneruniversität für Ihr Masterprogramm anrechnen zu lassen, ist es möglich, dass die SPL den Vorausanerkennungsbescheid erst bestätigen kann, wenn Sie bereits zum Master an der Uni Wien zugelassen sind.

  • Ich war bereits mit ERASMUS+ im Ausland. Kann ich mich trotzdem für das Non-EU Student Exchange Program bewerben bzw. habe ich nun Nachteile?

    Ja, eine Bewerbung ist möglich. Ein absolvierter ERASMUS-Aufenthalt bringt für Ihre Bewerbung für das Non-EU Student Exchange Program keine Nachteile!

  • Wie hoch sind meine Chancen für einen Austausch nominiert zu werden und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?

    Ob Sie für einen Platz nominiert werden, hängt in erster Linie von der Qualität Ihrer Bewerbung ab. Die wichtigsten Auswahlkriterien finden Sie hier. Die Anzahl der Bewerbungen pro Partneruniversität bzw. pro Einreichfrist ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und spielt bei der Auswahl ebenso eine Rolle wie die Wahl der Universitäten.

    Die Wahl der Universitäten bleibt Ihnen überlassen. Sie sollte vor allem nach akademischen Motiven erfolgen. Sie können bei der Bewerbung bis zu drei Universitäten angeben, dies erhöht Ihre Chancen auf eine Nominierung. Universitäten in Hauptstädten und/oder Metropolen sind generell beliebter.

Fragen zu Auswahlkommission

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  • Werden alle Studierenden zur Auswahlkommission eingeladen? Wann und wie erfolgt die Verständigung?

    Nein. Eine Fachjury nimmt zunächst eine Vorauswahl der Bewerbungen anhand der eingereichten Unterlagen vor.

    Die Studierenden, die in die engere Auswahl kommen, werden zur Auswahlkommission eingeladen. Die Verständigung erfolgt per E-Mail kurz vor der Auswahlkommission.

  • Wie kann ich mich auf das Auswahlgespräch vorbereiten? Welche Fragen werden gestellt?

    Welche Fragen genau gestellt werden, hängt von der Auswahlkommission ab. Die thematischen Schwerpunkte des Gesprächs sind vor allem Ihre Motivation & Erwartungen sowie Ihre eingereichten Unterlagen.
    Es besteht keine Kleidervorschrift.

  • In welcher Sprache verläuft das Auswahlgespräch?

    Das Auswahlgespräch findet zum Großteil in jener Sprache statt, in der Sie auch studieren werden. Ein Teil des Gesprächs kann auch in der Sprache des Gastlandes stattfinden, wenn diese sich von der Sprache, in der Sie studieren, unterscheidet.

  • Wer sitzt in der Auswahlkommission und wie läuft diese ab?

    In der Auswahlkommission sitzen Lehrende von verschiedenen Instituten der Universität Wien. Es kann sein, dass ein/e Vertreter/in Ihrer Studienrichtung dabei ist, dies muss aber nicht der Fall sein.

    Das Auswahlgespräch findet in Gruppen (3-5 Studierende) statt und dauert insgesamt ca. 30 Minuten. Den Studierenden werden verschiedene Fragen gestellt, die anschließend von der Kommission bewertet werden. Die Auswahl/Platzvergabe erfolgt anhand Ihrer Performance im persönlichen Gespräch sowie anhand Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen.

Fragen nach der Nominierung

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  • Juhu, ich bin nominiert! Wie geht es nun weiter?

    Nachdem Sie von der Uni Wien für einen Austauschplatz nominiert wurden, erfolgt die Bewerbung an der Partneruniversität. Die Nominierung an der Partneruniversität übernimmt das International Office. Nur bei Institutsabkommen erfolgt diese durch die Kontaktperson am jeweiligen Institut.

    Zusätzlich müssen Sie sich an der Partneruniversität bewerben. Je nach Universität läuft das Bewerbungsprozedere unterschiedlich ab. An manchen Universitäten gibt es eine Online-Anmeldung, an manchen muss das Bewerbungsformular noch in Papierform ausgefüllt und per Post gesendet werden. Die Bewerbungsfristen sind ebenfalls je nach Universität verschieden. Sie erhalten mit der Nominierung genaue Informationen zur Bewerbung an der Partneruniversität. Bitte lesen Sie sich diese genau durch!

    Sobald die Universität Ihre Bewerbung erhalten hat, heißt es warten, bis die Uni Ihnen die Aufnahmebestätigung schickt (siehe auch: Ich habe noch nichts von meiner Gastuniversität gehört - ist das normal?)

    Erst mit der Bestätigung der Partneruniversität können Sie ein Visum beantragen und sich um die weiteren Schritte (Flugbuchung, Organisieren einer Unterkunft etc.) kümmern.

  • Was muss ich alles selbst organisieren? Welche Schritte übernimmt das International Office?

    Das International Office übernimmt die Koordination der Bewerbung an der Universität Wien, weiters die Nominierung der Studierenden und Versenden der Bewerbungsunterlagen an die Gastuniversität sowie die Anweisung der Stipendienauszahlung an die DLE Finanzwesen und Controlling.

    Selbst zu organisieren sind ggf. Online-Registrierung bzw. Anmeldung an der Gastuniversität, An- und Abreise, Visum, Unterkunft, Versicherung, Leben vor Ort.

  • Bin ich während meines Auslandsaufenthaltes versichert?

    Über das Non-EU Student Exchange Program sind Sie nicht versichert. Die Universität Wien übernimmt keine Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit, Unfall, Diebstahl oder sonstigen Nachteilen, die sich aus dem Auslandsaufenthalt ergeben können.

    Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über mögliche Reisekrankenversicherungen.

    Die meisten unserer Partneruniversitäten verlangen den Abschluss einer verpflichtenden Versicherung. Manchmal kann diese aber - abhängig von der jeweiligen Partneruni - erlassen werden, wenn eine andere Versicherung mit der entsprechenden Leistung vorliegt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der Gastuniversität.

    Infos zur Versicherung durch die Zahlung des ÖH-Beitrags finden Sie hier (Unfall- und Haftpflichtversicherung).

  • Muss ich den ÖH-Beitrag während des Aufenthaltes weiter einzahlen?

    Ja, unbedingt. Sie sind zwar während des Auslandssemesters von den Studiengebühren befreit, müssen aber den ÖH-Beitrag einzahlen, um an der Universität Wien immatrikuliert zu bleiben. Informationen über Ihren Kontostand finden Sie in Ihrem U:SPACE-Account.

    Info: Sie sind während Ihres Auslandssemesters weiterhin an der Universität Wien zugelassen und somit auch berechtigt, in diesem Zeitraum Prüfungen abzulegen.

  • Kann ich mich für meine 2. Studienrichtung beurlauben lassen?

    Leider nein. Im Falle einer Beurlaubung wären Sie vom Studium de facto "abgemeldet", d.h. Sie könnten sich Ihr im Ausland absolviertes Kursprogramm nicht anrechnen lassen.

    Die Abteilung "Studienservice und Lehrwesen" hat hierzu genaue Infos.

  • Wann kann ich das Visum beantragen und wie mache ich das?

    Für die Beantragung des Visums müssen Sie u.a. die Aufnahmebestätigung der Partneruniversität vorweisen. Daher können Sie das Visum erst nach Erhalt der offiziellen Aufnahmebestätigung beantragen.

    ACHTUNG: Bei manchen Ländern müssen Sie als Voraussetzung für das Visum einen bestimmten Geldbetrag auf Ihrem Konto (bzw. dem Konto Ihrer Eltern) nachweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei der jeweiligen Botschaft. Wir können Ihnen eine Bestätigung auf Englisch über den Erhalt Ihres Stipendiums ausstellen, mit welcher Sie einen Teil des vorausgesetzten Geldbetrages abdecken können.

  • Wo kann ich wohnen?

    Sie können sich für einen Platz in einem Studentenwohnheim bewerben oder um eine private Unterkunft kümmern. Für die Organisation der Unterkunft sind Sie selbst verantwortlich, das International Office der Uni Wien kann leider keine Wohnplätze vermitteln. Informationen zu Wohnmöglichkeiten bekommen Sie i.d.R. von der Gastuniversität, manchmal gibt es diesbezüglich auch Tipps von ehemaligen Studierenden in den Erfahrungsberichten.

  • Verlängert sich durch einen Auslandsaufenthalt der Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Studienbeihilfe?

    Es kann sein, dass ein Auslandsstudium zu einem verlängerten Anspruch auf Familien- oder Studienbeihilfe führt. Das können Sie aber nur individuell und in Rücksprache mit den zuständigen Behörden (Finanzamt, Stipendienstelle) klären.

  • Ich habe noch nichts von meiner Gastuniversität gehört - ist das normal?

    Je nach Universität/Studienrichtung dauert es unterschiedlich lange, bis die Universitäten sich zurückmelden. In der Regel kommen die Rückmeldungen zwischen April und Juni. Manchmal steht in den Infoblättern oder auf der Webseite der jeweiligen Uni, wann Sie ca. mit einer Rückmeldung rechnen können. Im Zweifelsfall fragen wir bei der Universität nach.

    Sollten Sie erst für das Sommersemester (ab Februar/März) nominiert sein, kann es sein, dass die Universität Ihren Antrag später bearbeitet und sich erst im Sommer/Herbst zurückmeldet.

  • Ich bin ein Semester/Jahr weg. Was mache ich mit meiner Wohnung?

    Die Universität Wien ist der Plattform HousingAnywhere.com beigetreten, die es Studierenden ermöglicht, temporär ihr Zimmer zu vermieten oder für einen Studienaufenthalt eine Unterkunft zu finden. HousingAnywhere greift dabei in erster Linie auf die Angebote von Studierenden zurück, die ihr Zimmer kurzfristig zwischenvermieten möchten. Um das Angebot von temporären Wohnmöglichkeiten noch zu erhöhen, können aber auch vertrauenswürdige „externe“ VermieterInnen Wohnungen oder Zimmer anbieten.

    Bitte klären Sie zuvor unbedingt mit Ihrem Vermieter ab, ob Sie Ihr Zimmer/Ihre Wohnung vermieten dürfen, um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden Achtung: Wir vermitteln nicht zwischen Ihnen und der Vermieterin/dem Vermieter und können diesbezüglich keinerlei Haftung übernehmen.  

Fragen während des Auslandsaufenthaltes

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  • Das Studienprogramm, das ich vor Antritt meines Aufenthaltes im Anrechnungsbescheid angegeben habe, hat sich geändert. Wem muss ich diese Änderungen mitteilen?

    Im Falle einer Änderung Ihres Studienprogrammes ist es empfehlenswert, Ihrer Studienprogrammleitung diese Änderungen mitzuteilen, um nach Ihrer Rückkehr Schwierigkeiten bei der Anerkennung zu vermeiden. Am besten senden Sie Ihrer SPL eine E-Mail, in der Sie Ihr neues Kursprogramm mitteilen (evtl. auch Erläuterungen hinzufügen) und den Studienplanpunkt anführen, für den Sie den Kurs anerkennen lassen möchten.
     
    Wichtig: Klären Sie Ihr Kursprogramm am ANFANG Ihres Studienaufenthaltes ab. Wenn Sie mit Ihrem Semester schon beinahe am Ende sind und für die jeweiligen Prüfungen lernen, wird Ihnen eine E-Mail aus Wien, dass Ihre Kurse nicht anerkennbar sein werden, nur wenig Freude bereiten.

    Bitte wenden Sie sich bezüglich Anrechnungsfragen an die Studienprogrammleitung.

  • Ich möchte meinen Aufenthalt verlängern. Ist das möglich?

    Eine Verlängerung ist im Rahmen des Non-EU Student Exchange Programs leider nicht möglich. Falls Sie länger an der Partneruniversität bleiben möchten, dann ist das außerhalb des Austauschprogrammes möglich. In diesem Fall klären Sie bitte direkt mit der Partneruniversität ab, ob eine Verlängerung möglich ist.

  • Ich muss meinen Aufenthalt vorzeitig abbrechen. Was muss ich in diesem Fall tun?

    Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen müssen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Sie erhalten von uns ggf. ein Rückforderungsschreiben mit Informationen zur Rücküberweisung des Stipendiums. Ihre Gastuniversität müssen Sie darüber ebenfalls informieren.

  • Darf ich während des Auslandsstudiums arbeiten?

    Von Seiten der Uni Wien gibt es keine Einschränkung bezüglich des Arbeitens, solange Sie genug LV/ECTS im Ausland absolvieren. Ob während des Auslandssemesters oder -jahres gearbeitet werden darf, hängt vor allem von den Einreise- und Aufenthaltsregelungen des jeweiligen Landes ab. Am besten erkundigen Sie sich beim zuständigen Konsulat/bei der zuständigen Botschaft.

Fragen nach dem Auslandsaufenthalt

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  • Wann und wie komme ich zu meinem Zeugnis?

    Wenn Sie nichts anderes mit der Gastuniversität vereinbart haben, so wird Ihr Zeugnis meist an das International Office gesendet. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald das Zeugnis bei uns einlangt. Sie können es dann zu den Öffnungszeiten bei uns im Büro abholen.

    Wann genau die Uni die Zeugnisse schickt, ist meist sehr unterschiedlich. Manchmal kann es auch länger dauern, bis diese tatsächlich bei uns eingehen. Im Zweifelsfall fragen wir bei der Uni nach.

  • Gibt es Vorlagen für die Erfahrungsberichte?

    Nein, es gibt keine Vorlagen. Die Erfahrungsberichte ehemaliger Studierender finden Sie auf unserer Webseite.

  • Meine SPL braucht länger für die Anerkennung. Ist das ein Problem?

    Nein, wenn Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung eingereicht haben. Schicken Sie uns in diesem Fall aber bitte ein E-Mail mit der Info, damit wir Bescheid wissen.