Finanzielles

Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ einen Studienaufenthalt absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen Erasmus+ Zuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Abdeckung der Mehrkosten aufgrund des Auslandsaufenthaltes.  

Für Aufenthalte ab dem Studienjahr 2022/23 wird der Erasmus+ Zuschuss ausschließlich vom International Office ausbezahlt.  

Wenn Sie eine Frage zur finanziellen Abwicklung Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts haben, wenden Sie sich bitte an das Erasmus Stipendien Team des International Office (erasmus.stipendien@univie.ac.at). 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ Aufenthalts:


Erasmus+ Zuschuss

Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung des Erasmus+ Aufenthalts wird von der Universität Wien für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt. Der finanziell geförderte Zeitraum beträgt stets mindestens 3 Monate. Im Studienjahr 2025/26 können bis zu 5 Monate gefördert werden. Seit dem Studienjahr 2022/2023 werden den Studierenden Semesterplätze zur Verfügung gestellt. Bei einem Semesteraufenthalt beträgt der maximale Erasmus+ Aufenthaltszeitraum 5 Monate. 

Die Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in vier Ländergruppen unterteilt. Die genaue Zuschusshöhe hängt vom Gastland ab und beträgt im Studienjahr 2025/26:

  • 520€/Monat in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden (Ländergruppe 1) sowie Großbritannien (Ländergruppe 14)

  • 470€/Monat in Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (Ländergruppe 2) sowie Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (Ländergruppe 3)

Grundsätzlich sind 30 ECTS pro Semester zu erbringen. Die Rückforderungsgrenze für den Zuschuss ist abhängig von der Aufenthaltsdauer; wenn Sie nicht mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat erbringen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Dabei zählen ausschließlich die an der Universität Wien anerkannten ECTS in der nominierten Studienrichtung! 


Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt (ab Studienjahr 2024/25). Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Bitte beachten Sie, dass hierbei mit einem Monatsdurchschnittswert von 30 Tagen gerechnet wird.

 

Bezieher*innen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch Auslandsbeihilfe beantragen.


Studiengebühren

Während des Erasmus+ Aufenthalts sind Sie an der Universität Wien und an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit. Achtung: Sie müssen aber auch während des Auslandsaufenthalts unbedingt fristgerecht (!) den ÖH-Beitrag einzahlen - ansonsten werden Sie exmatrikuliert! Manche Gastuniversitäten erheben von den Erasmus+ Incomings Beträge, die dem ÖH-Beitrag ähnlich sind -  von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.

Eine Beurlaubung an der Universität Wien ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Genaue Informationen dazu finden Sie beim Studienservice und Lehrwesen. Wenn Sie jedoch an einer anderen österreichischen Universität ein Zweitstudium machen, können Sie sich evtl. während Ihres Erasmus+ Aufenthalts von diesem Zweitstudium beurlauben lassen. Informieren Sie sich dazu bitte an der entsprechenden Universität.

Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten studieren, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jedenfalls jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.

Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt verlängert die Anzahl der Toleranzsemester nicht, d.h. Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester gelten.

Der Bezug von Familienbeihilfe hingegen könnte aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise um ein Semester verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt beim Finanzamt!


Finanzielle Top-Ups

Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere studienjahrspezifische finanzielle Förderungen (Zuschüsse und Top-Ups) beantragt werden.

  • Reisekostenzuschuss: Die Höhe des Reisekostenzuschusses wird pauschal ausgezahlt und ist abhängig von der Distanz zwischen dem Ort der Heimatuniversität (Universität Wien) und Ort der Gastuniversität. Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierende höhere Reisekostensätze zugesprochen.
  • Studierende mit geringeren Chancen (z.B. Studierende mit gesundheitlichen Problemen; Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden): Pauschalbetrag in der Höhe von 250€/Monat
  • Inklusionsunterstützung: Inklusionsunterstützung soll zusätzliche anfallende finanzielle Echtkosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.

Reisekostenzuschuss

Ab dem Studienjahr 2024/2025 werden den Teilnehmenden für die Reise ein Reisekostenzuschuss ausgezahlt. Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist abhängig von der Distanz zwischen Wien als Herkunftsort sowie dem Ort der Gastuniversität und wird als Pauschale ausgezahlt. 

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  • Antragstellung

    Der Antrag wird über Mobility Online bei der Heimatinstitution beantragt. Der Antrag muss bis 1 Monat vor dem Antritt des Erasmus+ Aufenthalts gestellt werden!

    Bitte beachten Sie: Laut Vorgaben der Europäischen Kommission und der österreichischen Nationalagentur als Fördergeber darf es zu keiner Doppelförderung kommen!

  • Umweltfreundliches Reisen

    Verkehrsmittel, die zu umweltfreundlichen Transportmitteln zählen, sind: Fahrrad, Bus, Bahn, Carpooling. Damit eine Reise als umweltfreundliche Reise klassifiziert werden kann, müssen mindestens 60% der Strecke mit einem als umweltfreundlich eingestuften Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Carpooling) zurückgelegt werden.

    Bitte achten Sie darauf, Ihre Reise ausreichend zu dokumentieren (personalisierte Zug/Bus Tickets, Abbuchungsbestätigungen, Zahlungsbestätigungen, Tankbelege, bei Carpooling Belege über gemeinsame Kostenübernahme etc.). Personalisierte Tickets und Belege müssen für den Fall einer Prüfung mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

  • Reisekostenzuschuss Berechnung
    EntfernungUmweltfreundliches ReisenNicht umweltfreundliches Reisen
    10-99km56€28€
    100-499km285€211€
    500-1999km417€309€
    2000-2999km535€395€
    3000-3999km785€580€
    4000-7999km1188€1188€
    8000km oder mehr1735€1735€
  • Auszahlung

    70% der genehmigten Summe wird zu Beginn des Aufenthaltes ausbezahlt, sobald die Vereinbarung unterschrieben beim Erasmus+ Stipendien Team einlangt. Die restlichen 30% werden nach dem Aufenthalt, nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung, ausbezahlt.


Inklusionsunterstützung

Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Inklusionsunterstützung soll dazu beitragen, dass Studierende mobil werden können. Hierbei wird keine Pauschale ausgezahlt, sondern es sollen die tatsächlichen Echtkosten, die beispielsweise durch gesundheitliche Probleme zusätzlich entstehen, gedeckt werden. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.

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  • Wer kommt für eine Antragstellung infrage?

    Erasmus+ Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören (Studierende mit Kind/ern, Studierende mit gesundheitlichen Problemen).

    Erasmus+ Studierende mit geringeren Chancen, die nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.

  • Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Die Deadline für die Antragsstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ Stipendienteam (erasmus.stipendien@univie.ac.at).

    Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Inklusionsunterstützung immer zusätzlichen Aufwand bedeutet. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung des Auslandsaufenthalts und lassen Sie sich so früh wie möglich beraten.

  • Wie werden die Mehrkosten für die Inklusionsunterstützung berechnet?

    Die Berechnung der Mehrkosten, die im Ausland anfallen, erfolgt immer im Vergleich zur Lebens- und Arbeitssituation im Entsendeland. Geschätzte Kosten ohne Preisrecherche und Beilagen können nicht berücksichtigt werden.

    Beispiele für Mehrkosten: Reisekosten, Untersuchungen, Begleitperson, Schulkosten, erhöhte Therapiekosten usw.

  • Welche Kosten können nicht übernommen werden?
    • Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden, zum Beispiel: Medikamente, medizinische Behandlungen, usw.
    • Therapiekosten: außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die (Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken. In diesem Fall kann der Differenzbetrag übernommen werden.
    • Kosten, die Erasmus+ Teilnehmer*innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen, zum Beispiel: Selbstbehalt, etc.
    • Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden.
    • Reisekosten der mobilen Erasmus+ Teilnehmer*innen. Diese werden vom regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss gedeckt. Fallen höhere Reisekosten aufgrund der besonderen Situation/eines speziellen Bedarfs an, ist eine Förderung der zusätzlichen Kosten möglich. Liegt bereits eine Erasmus+ Reisekostenunterstützung nach Distanzband vor, können in diesem Fall die das Distanzband übersteigenden Kosten übernommen werden.
  • Was passiert nach einer Genehmigung eines Antrags auf Inklusionsunterstützung?

    Nach einer Genehmigung der Erasmus+ Inklusionsunterstützung stellt Ihnen die Universität Wien eine Vereinbarung über diese zusätzliche Förderung aus. Nach Unterzeichnung wird Ihnen die Inklusionsunterstützung ausgezahlt.

  • Welche Nachweise/Belege werden für die finale Abrechnung der Inklusionsunterstützung benötigt?

    Nach dem Erasmus+ Aufenthalt müssen Sie sämtliche Rechnungen an Ihre Hochschule schicken; d.h. Rechnungen im Original, bzw. elektronische Rechnungen zusammen mit Zahlungsnachweisen und entwerteten Tickets.

    Achtung: Für alle Ausgaben, die über die Erasmus+ Inklusionsunterstützung gezahlt werden, müssen Sie offizielle Rechnungen aufbewahren.

    Die Kosten können ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem die schriftliche Zusage (Nominierung) für einen Erasmus+ Aufenthalt erfolgte.

  • Wo finde ich weitere Informationen rund um das Thema Inklusion und Barrierefreiheit?
  • Wird mit meinen persönlichen Daten vertraulich umgegangen?

    Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für eine Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.