Voraussetzungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für einen Erasmus+ Aufenthalt:


Zielgruppe

Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz:

  • ordentliches Studium an der Universität Wien (BA, MA, Diplom)
  • für BA-Studierende: zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung
  • Sprachkenntnisse (je nach Platz, mindestens B1)
  • institutsinterne Kriterien (je nach Studienrichtung; z. B. Studienfortschritt, Motivation)
  • persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten noch nicht ausgeschöpft
  • Das entsprechende Studium an der Universität Wien darf während des Erasmus+ Studienaufenthalts nicht abgeschlossen werden

Achtung: Sie können sich nur für Erasmus+ Plätze einer Studienrichtung bewerben, für die Sie zugelassen sind.

Bei Erasmus+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester sind empfohlen. Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Erasmus+ Zuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung. Nähere Infos dazu unter „Finanzielles“.


Aufenthaltsdauer

Achtung: ab dem akademischen Jahr 2022/23 werden Studierenden ausschließlich Semesterplätze (max. 5 Monate) zur Verfügung gestellt (Ausnahme: Joint Programs).  

Bei einer Bewerbung können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Aufenthalt im Wintersemester oder Sommersemester absolvieren möchten. Wie lange der Aufenthalt tatsächlich dauert, hängt von den Semesterdaten der Gastuniversität ab. Recherchieren Sie, ob im gewünschten Semester ausreichend passende Kurse angeboten werden und ob die Semesterdaten der Gastuniversität mit dem Studium an der Universität Wien kompatibel sind. Wenn Sie den Aufenthalt im Wintersemester absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Aufenthalt auf das Sommersemester verlängern. Verlängerungen vom Sommersemester auf das Wintersemester sind nicht möglich.

Restplätze: bei der Restplatzvergabe werden ausschließlich Plätze für das darauffolgende Sommersemester vergeben (ohne Option auf Verlängerung).  

Trimesterregelung (bei Aufenthalten in UK): nur wenn das Studienjahr an der Gastuniversität in Trimester aufgeteilt ist, Sie ein Trimester absolvieren und dieses kürzer als 3 volle Monate ist, darf auch Ihr Aufenthalt kürzer als 3 Monate sein; in diesem Fall müssen Sie eine Bestätigung über die tatsächlichen Semesterdaten vorlegen. 

Bei mehreren Aufenthalten im Rahmen von Erasmus+ Programmen (Erasmus+ Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktika und Erasmus+ International Mobility) darf das persönliche Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) nicht überschritten werden. Bei Diplomstudien gibt es ein Kontingent von 24 Monaten.


Sprachnachweis

Ein Sprachnachweis ist verpflichtend für die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz. Welches Sprachniveau in welcher Sprache Sie nachweisen müssen, entnehmen Sie den Informationen im Portal bei den jeweiligen Plätzen. Sind zwei Sprachen angeführt, muss nur eine der beiden Sprachen nachgewiesen werden. Überprüfen Sie aber selbstständig, ob Ihre Gastuniversität genügend Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Sprache anbietet.

Den Sprachnachweis müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung vorlegen.

Achtung: die bei den Plätzen angegebenen Niveaus stellen das Minimum dar, um sich für diesen Platz an der Universität Wien zu bewerben. Es kann jedoch sein, dass die Partneruniversität höhere Anforderungen an das Sprachniveau stellt bzw. auf ein bestimmtes Zertifikat besteht (z.B. TOEFL oder IELTS); falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, kann es sein, dass Sie an der Partneruniversität nicht zugelassen werden. Informieren Sie sich daher unbedingt schon vorab bei der jeweiligen Gastuniversität! Im Portal finden Sie in der Regel Factsheets mit aktuellen Informationen der Gastuniversität sowie auch den Link auf die entsprechende Webseite.

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  • Akzeptierte Sprachnachweise

    Von der Universität Wien akzeptierte Sprachnachweise (dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 4 Jahre alt sein):

    • Zertifizierte Sprachtests (z.B. TOEFL, IELTS), absolvierte Lehrveranstaltungen, englischsprachige Studiengänge: >Download Äquivalenzliste<
    • Sprachkompetenznachweis des Sprachenzentrums der Universität Wien
    • Sprachkurszeugnisse, aus denen das erreichte Niveau hervorgeht (um als Sprachnachweis für ein Niveau zu gelten, muss jeweils die höchste am Sprachinstitut angebotene Phase dieses Niveaus abgeschlossen sein, z.B. B1: Phase 3 von 3 als Nachweis für B1; z.B. B2.2 als Nachweis für B2)
    • Kurszeugnis "Erasmus Vorbereitungskurs" des Sprachenzentrums der Universität Wien
    • Maturazeugnis, wenn Sie sowohl schriftlich als auch mündlich in der jeweiligen Sprache maturiert haben und das Niveau ausgewiesen ist
    • wenn Sie in einem Land, in dem die jeweilige Sprache Amtssprache ist, die Schule zur Gänze in der Zielsprache abgeschlossen haben: Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 4 Jahre)
    • wenn Sie an einer internationalen Schule maturiert haben, in der die jeweilige Sprache Unterrichtssprache war, und die Matura zur Gänze in dieser Sprache abgelegt haben (z.B. Lycée Français, IB-Diploma): Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 4 Jahre)
    • wenn Sie Lehramt studieren und eines Ihrer Fächer einer Philologie zuzuordnen ist, ein Sammelzeugnis mit ausgewiesenem Niveau der entsprechenden Sprache (Bitte markieren Sie die entsprechende LV!)
    • abgeschlossenes Studium, das zur Gänze in der jeweiligen Sprache ablief

    Nicht als Sprachnachweis zählen: andere Schul- oder Maturazeugnisse (z.B. „Matura im Fach Englisch“, Schulbesuchsbestätigung, Austauschjahr etc.); Studium/Studienabschluss einer Philologie; Studium/Studienabschluss der Translationswissenschaft; Staatsbürgerschaft; Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen.

  • Ausnahmen
    • Deutsche Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden
    • Studierende einer Philologie* sowie der Translationswissenschaft sind für die Bewerbung in diesen Studienrichtungen vom Sprachnachweis ausgenommen. Die erwähnten Studienrichtungen gelten aber nicht als Sprachnachweis für Bewerbungen in anderen Studienrichtungen! *Anglistik, Deutsche Philologie, Finno-Ugristik, Japanologie, Nederlandistik, Orientalistik, Romanistik, Sinologie, Skandinavistik, Slawistik
  • Sprachkompetenznachweisprüfung

    Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet neben Vorbereitungskursen für Erasmus+ Aufenthalte auch Sprachkompetenzprüfungen an, die als Sprachnachweis akzeptiert werden. 

    Wenn Sie erfolgreich für einen Erasmus+ Platz nominiert werden und die Unterlagen fristgerecht, vor dem Refundierungszeitraum, in Mobility Online einreichenerhalten Sie EUR 30,00 für den Sprachkompetenznachweis oder 30,00 für den Erasmuskurs des Landes, für das Sie ausgewählt wurden, refundiert. Bezieher*innen von Studienbeihilfe bekommen EUR 60,00 refundiert und können die Refundierung für bis zu 2 Sprachkompetenznachweise erhalten. Die Refundierung erfolgt direkt beim Sprachenzentrum und ist in den folgenden Zeiträumen möglich: 01.06.–30.06. sowie 01.12.–10.12. Die Refundierung ist bis zu einem Jahr nach dem Prüfungsdatum möglich und wird direkt am Sprachenzentrum gegen Vorlage eines Ausweisdokuments ausgezahlt. Es werden nur Kosten für Sprachkompetenznachweisprüfungen und Erasmuskurse des Sprachenzentrums refundiert, jedoch keine Kosten für sonstige Sprachkurse.

    Bei Fragen zu den Sprachkursen und Sprachkompetenznachweisprüfungen wenden Sie sich direkt an das Sprachenzentrum.