Finanzielles

Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ einen Studienaufenthalt absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen Erasmus+ Zuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Abdeckung der Mehrkosten aufgrund des Auslandsaufenthaltes.  

Für Aufenthalte ab dem Studienjahr 2022/23 wird der Erasmus+ Zuschuss ausschließlich vom International Office ausbezahlt.  

Wenn Sie eine Frage zur finanziellen Abwicklung Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts haben, wenden Sie sich bitte an das Erasmus Stipendien Team des International Office (erasmus.stipendien@univie.ac.at). 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ Aufenthalts:


Erasmus+ Zuschuss

Der Erasmus+ Aufenthaltszeitraum setzt sich aus einem Teil mit finanziellem Zuschuss und einem Teil ohne finanziellen Zuschuss (Zero Grant Förderung) zusammen. Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung, beziehungsweise der Zero Grant Förderung, wird von der Universität Wien für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt. Der finanziell geförderte Zeitraum beträgt stets mindestens 3 Monate. Im Studienjahr 2024/25 können bis zu 5 Monate gefördert werden.

Ab dem Studienjahr 2022/2023 werden den Studierenden Semesterplätze zur Verfügung gestellt. Bei einem Semesteraufenthalt beträgt der maximale Erasmus+ Aufenthaltszeitraum 5 Monate (finanzielle Förderung und Zero Grant Förderung). Die Zero Grant Förderung ermöglicht den Studierenden, die Vorteile eines Erasmus+ Status zu nutzen (z.B. Erlass der Studiengebühren), auch wenn der finanzielle Zuschuss nicht den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.  

Die Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in vier Ländergruppen unterteilt. Die genaue Zuschusshöhe hängt vom Gastland ab und beträgt im Studienjahr 2024/25:

  • 520€/Monat in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (Ländergruppe 1) sowie Großbritannien (Ländergruppe 14)

  • 470€/Monat in Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (Ländergruppe 2) sowie Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (Ländergruppe 3)

Grundsätzlich sind 30 ECTS pro Semester zu erbringen. Die Rückforderungsgrenze für den Zuschuss ist abhängig von der Aufenthaltsdauer; wenn Sie nicht mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat erbringen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Dabei zählen die an der Universität Wien anerkannten ECTS! 


Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt (ab Studienjahr 2024/25). Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Bitte beachten Sie, dass hierbei mit einem Monatsdurchschnittswert von 30 Tagen gerechnet wird.

 

Bezieher*innen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch Auslandsbeihilfe beantragen.


Studiengebühren

Während des Erasmus+ Aufenthalts sind Sie an der Universität Wien und an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit. Achtung: Sie müssen aber auch während des Auslandsaufenthalts unbedingt fristgerecht (!) den ÖH-Beitrag einzahlen - ansonsten werden Sie exmatrikuliert! Manche Gastuniversitäten erheben von den Erasmus+ Incomings Beträge, die dem ÖH-Beitrag ähnlich sind -  von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.

Eine Beurlaubung an der Universität Wien ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Genaue Informationen dazu finden Sie beim Studienservice und Lehrwesen. Wenn Sie jedoch an einer anderen österreichischen Universität ein Zweitstudium machen, können Sie sich evtl. während Ihres Erasmus+ Aufenthalts von diesem Zweitstudium beurlauben lassen. Informieren Sie sich dazu bitte an der entsprechenden Universität.

Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten studieren, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jedenfalls jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.

Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt verlängert die Anzahl der Toleranzsemester nicht, d.h. Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester gelten.

Der Bezug von Familienbeihilfe hingegen könnte aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise um ein Semester verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt beim Finanzamt!


Finanzielle Top-Ups

Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere finanzielle Förderungen (Zuschüsse und Top-Ups) beantragt werden. Für das Studienjahr 2024/25 können folgende Top-Ups beantragt werden:

  • Reisekostenzuschuss: Die Höhe des Reisekostenzuschusses wird pauschal ausgezahlt und ist abhängig von der Distanz zwischen dem Ort der Heimatuniversität (Universität Wien) und Ort der Gastuniversität. Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierende höhere Reisekostensätze zugesprochen.
  • Studierende mit geringeren Chancen: Bitte beachten Sie, dass dieses Top-up nur einmal beantragt werden kann, auch wenn Sie in mehrere der genannten Gruppen fallen:
    •  Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
    • Studierende mit Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
    • Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
  • Inklusionsunterstützung: Inklusionsunterstützung soll zusätzliche anfallende finanzielle Echtkosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.

Weitere Informationen zu den Top-Ups finden Sie unter den jeweiligen Punkten.

Ab dem Studienjahr 2022/23 erhalten Studierende, die österreichische Studienbeihilfe beziehen, kein Top-Up mehr. 


Reisekostenzuschuss

Ab dem Studienjahr 2024/2025 werden den Teilnehmenden für die Reise ein Reisekostenzuschuss ausgezahlt. Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist abhängig von der Distanz zwischen Wien als Herkunftsort sowie dem Ort der Gastuniversität und wird als Pauschale ausgezahlt. 

Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierende höhere Reisekostensätze zugesprochen. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus, Bahn, Carpooling oder Fahrrad. Der Reisekostenzuschuss für umweltfreundliche Reisen wird gemeinsam mit dem Erasmus+ Zuschuss beantragt. Bitte beachten Sie, dass seitens des Erasmus+ Programms erwartet wird, dass Reisen zu nahen Partneruniversitäten (<500km) umweltfreundlich zurückgelegt werden. 

Der Antrag muss bis 1 Monat vor dem Antritt des Erasmus+ Aufenthalts gestellt werden! Die Distanz zwischen Heimatsuniversität und Gastuniversität wird automatisch bei Antragsstellung bemessen.

Berechnung

Entfernung

Umweltfreundliches Reisen

Nicht umweltfreundliches Reisen

10-99 km

56 €

28 €

100-499 km

285 €

211 €

500-1999 km

417 €

309 €

2000-2999 km

535 €

395 €

3000-3999 km

785 €

580 €

4000-7999 km

1188 €

1188 €

8000 ≥

1735 €

1735 €

*Die Berechnung der Distanz erfolgt anhand des Distanzkalkulators der Europäischen Kommission und wird für ihren Erasmus+ Aufenthalt automatisch errechnet.


Top-Up: Studierende mit Kind

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern einen Erasmus+ Studienaufenthalt/ein Erasmus+ Praktikum absolvieren, können Sie das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet über Mobility Online statt.

Deadline für die Antragstellung: ein Monat vor Aufenthaltsbeginn. Nominierte Studierende werden informiert, sobald die Antragsstellung möglich ist.


Top-Up: Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet über Mobility Online statt.

Deadline für die Antragstellung: ein Monat vor Aufenthaltsbeginn. Nominierte Studierende werden informiert, sobald die Antragsstellung möglich ist.

Inklusionsunterstützung

Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Inklusionsunterstützung soll dazu beitragen, dass Teilnehmende mobil werden können.

Hierbei wird keine Pauschale ausgezahlt, sondern es sollen die tatsächlichen Echtkosten, die beispielsweise durch die Behinderung oder chronische Krankheit zusätzlich entstehen, gedeckt werden.

Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.

Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Gruppen beantragt werden:

  • Erasmus+ Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören (Studierende mit Kind/ern, Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischen Krankheiten)
  • Erasmus+ Studierende mit geringeren Chancen, die nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben

Antragsstellung: Die Deadline für die Antragstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ Stipendienteam.

Sonstige hilfreiche Links für Outgoing-Studierende mit körperlichen, mentalen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.