Finanzielles
Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ einen Studienaufenthalt absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen Erasmus+ Zuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Abdeckung der Mehrkosten aufgrund des Auslandsaufenthaltes.
Für Aufenthalte ab dem Studienjahr 2022/23 wird der Erasmus+ Zuschuss ausschließlich vom International Office ausbezahlt.
Wenn Sie eine Frage zur finanziellen Abwicklung Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts haben, wenden Sie sich bitte an das Erasmus Stipendien Team des International Office (erasmus.stipendien@univie.ac.at).
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ Aufenthalts:
Erasmus+ Zuschuss
Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung des Erasmus+ Aufenthalts wird von der Universität Wien für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt. Der finanziell geförderte Zeitraum beträgt stets mindestens 3 Monate. Im Studienjahr 2024/25 können bis zu 5 Monate gefördert werden. Ab dem Studienjahr 2022/2023 werden den Studierenden Semesterplätze zur Verfügung gestellt. Bei einem Semesteraufenthalt beträgt der maximale Erasmus+ Aufenthaltszeitraum 5 Monate.
Die Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in vier Ländergruppen unterteilt. Die genaue Zuschusshöhe hängt vom Gastland ab und beträgt im Studienjahr 2025/26:
- 520€/Monat in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (Ländergruppe 1) sowie Großbritannien (Ländergruppe 14)
- 470€/Monat in Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (Ländergruppe 2) sowie Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (Ländergruppe 3)
Grundsätzlich sind 30 ECTS pro Semester zu erbringen. Die Rückforderungsgrenze für den Zuschuss ist abhängig von der Aufenthaltsdauer; wenn Sie nicht mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat erbringen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Dabei zählen die an der Universität Wien anerkannten ECTS!
Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt (ab Studienjahr 2024/25). Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Bitte beachten Sie, dass hierbei mit einem Monatsdurchschnittswert von 30 Tagen gerechnet wird.
Bezieher*innen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch Auslandsbeihilfe beantragen.
Studiengebühren
Während des Erasmus+ Aufenthalts sind Sie an der Universität Wien und an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit. Achtung: Sie müssen aber auch während des Auslandsaufenthalts unbedingt fristgerecht (!) den ÖH-Beitrag einzahlen - ansonsten werden Sie exmatrikuliert! Manche Gastuniversitäten erheben von den Erasmus+ Incomings Beträge, die dem ÖH-Beitrag ähnlich sind - von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.
Eine Beurlaubung an der Universität Wien ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Genaue Informationen dazu finden Sie beim Studienservice und Lehrwesen. Wenn Sie jedoch an einer anderen österreichischen Universität ein Zweitstudium machen, können Sie sich evtl. während Ihres Erasmus+ Aufenthalts von diesem Zweitstudium beurlauben lassen. Informieren Sie sich dazu bitte an der entsprechenden Universität.
Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten studieren, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jedenfalls jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.
Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt verlängert die Anzahl der Toleranzsemester nicht, d.h. Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester gelten.
Der Bezug von Familienbeihilfe hingegen könnte aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise um ein Semester verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt beim Finanzamt!
Finanzielle Top-Ups
Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere finanzielle Förderungen (Zuschüsse und Top-Ups) beantragt werden. Für das Studienjahr 2025/26 können folgende Top-Ups beantragt werden:
- Reisekostenzuschuss: Die Höhe des Reisekostenzuschusses wird pauschal ausgezahlt und ist abhängig von der Distanz zwischen dem Ort der Heimatuniversität (Universität Wien) und Ort der Gastuniversität. Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierende höhere Reisekostensätze zugesprochen.
- Studierende mit geringeren Chancen: Bitte beachten Sie, dass dieses Top-up nur einmal beantragt werden kann, auch wenn Sie in mehrere der genannten Gruppen fallen:
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
- Studierende und kürzlich Graduierte mit gesundheitlichen Problemen, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- First Generation Students - Studierende, bei denen kein Elternteil über eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Matura, Studienberechtigungsprüfung etc.) in Österreich oder in anderen Ländern verfügt
- Inklusionsunterstützung: Inklusionsunterstützung soll zusätzliche anfallende finanzielle Echtkosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.
Weitere Informationen zu den Top-Ups finden Sie unter den jeweiligen Punkten.
Ab dem Studienjahr 2022/23 erhalten Studierende, die österreichische Studienbeihilfe beziehen, kein Top-Up mehr.
Reisekostenzuschuss
Ab dem Studienjahr 2024/2025 werden den Teilnehmenden für die Reise ein Reisekostenzuschuss ausgezahlt. Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist abhängig von der Distanz zwischen Wien als Herkunftsort sowie dem Ort der Gastuniversität und wird als Pauschale ausgezahlt.
Top-Up: First Generation Students
Erasmus+ Teilnehmer*innen, deren Eltern bzw. Bezugsperson(en) in Elternrolle keine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Matura, Hochschulzugangsprüfung usw.) in Österreich oder einem anderen Land besitzen, können ein Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen beantragen.
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Antragstellung
Das Top-Up wird über Mobility Online bei der Heimatinstitution beantragt. Der Antrag muss bis 1 Monat vor dem Antritt des Erasmus+ Aufenthalts gestellt werden!
Nur vollständige und korrekt ausgefüllte Anträge, die fristgerecht einlangen, können finanziert werden.
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Unterlagen für die Beantragung
Um das Top-Up zu beantragen, müssen die folgenden Dokumente eingereicht/vorgelegt werden:
- Ehrenwörtliche Erklärung
- Nachweise, welche bestätigen, dass die Eltern, bzw. Bezugsperson(en) in Elternrolle, über keine Hochschulzugangsberechtigung in Österreich oder in anderen Ländern verfügen.
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Berechnung
Genehmigt wird gegebenenfalls ein Pauschalbetrag in der Höhe von 250 Euro pro Monat.
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Auszahlung
70% der genehmigten Summe wird vor dem Aufenthalt ausbezahlt, sobald die Vereinbarung unterschrieben beim Erasmus+ Stipendien-Team einlangt. Die restlichen 30% werden nach dem Aufenthalt, nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung, ausgezahlt.
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Nach dem Erasmus+ Aufenthalt
Studierende müssen einen Nachweis darüber vorlegen, dass die Eltern oder Bezugsperson(en) in Elternrolle keine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Matura, Hochschulaufnahmeprüfung usw.) in Österreich oder anderen Ländern besitzen. Die Unterlagen können jederzeit von der Universität Wien angefordert werden und müssen für den Fall einer Prüfung für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Ende des Mobilitätszeitraums verfügbar sein. Als Nachweis ist eine Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern oder Bezugsperson(en) in Elternrolle einzureichen.
Top-Up: Studierende mit Kind
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern einen Erasmus+ Studienaufenthalt/ein Erasmus+ Praktikum absolvieren, können Sie das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet über Mobility Online statt.
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Antragstellung
Das Top-Up wird über Mobility Online bei der Heimatinstitution beantragt. Der Antrag muss bis 1 Monat vor dem Antritt des Erasmus+ Aufenthalts gestellt werden!
Nur vollständige und korrekt ausgefüllte Anträge, die fristgerecht einlangen, können finanziert werden.
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Unterlagen für die Beantragung
Um ein Top-Up erhalten zu können, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular: vollständig und korrekt ausgefüllt
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder (Kopie)
- Österreichische Meldebestätigung des Kindes/der Kinder am Studienort (Kopie)
- Österreichische Meldebestätigung Studierende*r (Kopie)
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Berechnung
Genehmigt wird gegebenenfalls ein Pauschalbetrag in der Höhe von 250 Euro pro Monat.
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Nach dem Aufenthalt
Die*Der Erasmus+ Studierende bringt einen Nachweis des tatsächlichen Aufenthalts des Kindes/der Kinder im Gastland durch eine offizielle Bestätigung über den Zeitraum des Aufenthalts (von-bis). Diese Bestätigung muss im Original gemeinsam mit der Erasmus+ Aufenthaltsbestätigung spätestens 4 Wochen nach Aufenthaltsende beim Erasmus+ Stipendien Team eingereicht werden.
Einzureichen ist ein offizieller Nachweis (im Original) über den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland für die Dauer des Erasmus+ Aufenthalts, z.B.
- Schul- oder Kindergartenbesuchsbestätigung
- Meldenachweis im Gastland
- Andere offizielle Bestätigungen im Zusammenhang mit Reisebelegen (Boardingpässe, Tickets etc.)
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Auszahlung
70% der genehmigten Summe wird zu Beginn des Aufenthalts ausbezahlt, sobald die Vereinbarung unterschrieben beim Erasmus+ Stipendien Team einlangt. Die restlichen 30% werden nach dem Aufenthalt, nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung, ausgezahlt.
Die Abrechnung des Top-Ups erfolgt analog zum regulären Erasmus+ Zuschuss tagesgenau.
Top-Up: Studierende mit gesundheitlichen Problemen
Studierende mit gesundheitlichen Problemen können das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Die Antragsstellung findet über Mobility Online statt.
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Antragstellung
Das Top-Up wird über Mobility Online bei der Heimatinstitution beantragt. Der Antrag muss bis 1 Monat vor dem Antritt des Erasmus+ Aufenthalts gestellt werden! Nur vollständige und korrekt ausgefüllte Anträge, die fristgerecht einlangen, können finanziert werden.
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Unterlagen für die Beantragung
- Behindertenpass: Der*die Studierende muss einen offiziell anerkannten Nachweis über die Behinderung vorlegen (z.B. Kopie des Behindertenpasses).
und/oder - Ärztliches Attest: Wenn der obenstehende Punkt nicht zutrifft, müssen dem Antrag ein ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) sowie gegebenenfalls Befunde beigefügt werden, um die Auswirkung der gesundheitlichen Probleme auf die akademische Mobilität abzuschätzen.
- Behindertenpass: Der*die Studierende muss einen offiziell anerkannten Nachweis über die Behinderung vorlegen (z.B. Kopie des Behindertenpasses).
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Berechnung
Genehmigt wird gegebenenfalls ein Pauschalbetrag in der Höhe von 250 Euro pro Monat.
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Auszahlung
70% der genehmigten Summe wird vor dem Aufenthalt ausbezahlt, sobald die Vereinbarung unterschrieben beim Erasmus+ Stipendien Team einlangt. Die restlichen 30% werden nach dem Aufenthalt, nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung, ausgezahlt.
Inklusionsunterstützung
Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Inklusionsunterstützung soll dazu beitragen, dass Studierende mobil werden können. Hierbei wird keine Pauschale ausgezahlt, sondern es sollen die tatsächlichen Echtkosten, die beispielsweise durch gesundheitliche Probleme zusätzlich entstehen, gedeckt werden. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.
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Wer kommt für eine Antragstellung infrage?
Erasmus+ Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören (Studierende mit Kind/ern, Studierende mit gesundheitlichen Problemen).
Erasmus+ Studierende mit geringeren Chancen, die nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.
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Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Deadline für die Antragsstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ Stipendienteam (erasmus.stipendien@univie.ac.at).
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Inklusionsunterstützung immer zusätzlichen Aufwand bedeutet. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung des Auslandsaufenthalts und lassen Sie sich so früh wie möglich beraten.
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Wie werden die Mehrkosten für die Inklusionsunterstützung berechnet?
Die Berechnung der Mehrkosten, die im Ausland anfallen, erfolgt immer im Vergleich zur Lebens- und Arbeitssituation im Entsendeland. Geschätzte Kosten ohne Preisrecherche und Beilagen können nicht berücksichtigt werden.
Beispiele für Mehrkosten: Reisekosten, Untersuchungen, Begleitperson, Schulkosten, erhöhte Therapiekosten usw.
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Welche Kosten können nicht übernommen werden?
- Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden, zum Beispiel: Medikamente, medizinische Behandlungen, usw.
- Therapiekosten: außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die (Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken. In diesem Fall kann der Differenzbetrag übernommen werden.
- Kosten, die Erasmus+ Teilnehmer*innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen, zum Beispiel: Selbstbehalt, etc.
- Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden.
- Reisekosten der mobilen Erasmus+ Teilnehmer*innen. Diese werden vom regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss gedeckt. Fallen höhere Reisekosten aufgrund der besonderen Situation/eines speziellen Bedarfs an, ist eine Förderung der zusätzlichen Kosten möglich. Liegt bereits eine Erasmus+ Reisekostenunterstützung nach Distanzband vor, können in diesem Fall die das Distanzband übersteigenden Kosten übernommen werden.
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Was passiert nach einer Genehmigung eines Antrags auf Inklusionsunterstützung?
Nach einer Genehmigung der Erasmus+ Inklusionsunterstützung stellt Ihnen die Universität Wien eine Vereinbarung über diese zusätzliche Förderung aus. Nach Unterzeichnung wird Ihnen die Inklusionsunterstützung ausgezahlt.
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Welche Nachweise/Belege werden für die finale Abrechnung der Inklusionsunterstützung benötigt?
Nach dem Erasmus+ Aufenthalt müssen Sie sämtliche Rechnungen an Ihre Hochschule schicken; d.h. Rechnungen im Original, bzw. elektronische Rechnungen zusammen mit Zahlungsnachweisen und entwerteten Tickets.
Achtung: Für alle Ausgaben, die über die Erasmus+ Inklusionsunterstützung gezahlt werden, müssen Sie offizielle Rechnungen aufbewahren.
Die Kosten können ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem die schriftliche Zusage (Nominierung) für einen Erasmus+ Aufenthalt erfolgte.
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Wo finde ich weitere Informationen rund um das Thema Inklusion und Barrierefreiheit?
- Universität Wien - Team Barrierefrei Studieren
- Österreichische Hochschüler*innenschaft – Referat für Barrierefreiheit
- InclusiveMobility ist eine Online-Plattform, in der Hochschuleinrichtungen ihre Angebote für beeinträchtigte Studierende beschreiben
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Wird mit meinen persönlichen Daten vertraulich umgegangen?
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für eine Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.