Während/ nach dem Aufenthalt

Während bzw. am Ende des Aufenthalts sind einige Dinge zu beachten: 


Rücktritt/Abbruch/Verkürzung

Sollten Sie sich gezwungen sehen, noch vor Antritt von Ihrem Erasmus+ International Aufenthalt zurückzutreten, bzw. (wenn Sie bereits im Ausland sind) ihn frühzeitig zu beenden, dann setzen Sie sich bitte sofort mit dem International Office der Universität Wien in Verbindung. Wir informieren Sie über alle weiteren notwendigen Schritte.


Verlängerung

Eine Verlängerung des Auslandsaufenthalts ist in diesem Programm nicht möglich.


Aufenthaltsende

Nach Beendigung des Aufenthalts sind folgende drei Schritte zu beachten:

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  • Online Umfrage

    Ca. 1 Monat vor Ihrer Abreise aus dem Gastland schickt Ihnen die EU einen Link zu einer Online Umfrage. Diese Online Umfrage ist der erste Teil Ihrer Abschlussunterlagen und  ist die Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten und letzten Rate des Stipendiums.

  • Abgabe der Unterlagen im International Office

    Nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie zusätzlich innerhalb von 2 Monaten noch folgende Unterlagen im International Office abgeben

    • Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay)
    • Kopie des Sammelzeugnisses über die abgelegten Prüfungen an der Gastuniversität
    • Kopie des Learning Agreements ("After the Mobility") inklusive unterschriebener National Sheet
  • Anerkennung

    Pro Aufenthalt müssen als absolute Mindestleistung 3 ECTS/ pro Stipendienmonat erbracht werden. Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen ist die jeweilige Studienprogrammleitung verantwortlich.

    Relevant ist hierbei die Anzahl der an der Universität Wien anerkannten Credits, nicht der Credits, die an der Gastuni absolviert wurden.

    Bei wissenschaftlichen Arbeiten tritt an Stelle des Credit-Nachweises die Bestätigung des/der Betreuers/ Betreuerin über den erfolgreichen Fortgang der Arbeit.

    Frist für die Anerkennung:

    • 2 Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland
    • StudienbeihilfenbezieherInnen müssen die tatsächliche Anerkennung bei der Stipendienstelle einreichen. Bitte beachten Sie hier die internen Fristen und Richtlinien!