Während/ nach dem Aufenthalt

Während bzw. am Ende des Aufenthalts sind einige Dinge zu beachten: 


Rücktritt/Abbruch/Verkürzung

Sollten Sie sich gezwungen sehen, noch vor Antritt von Ihrem Erasmus+ International Aufenthalt zurückzutreten, bzw. (wenn Sie bereits im Ausland sind) ihn frühzeitig zu beenden, dann setzen Sie sich bitte sofort mit dem International Office der Universität Wien in Verbindung. Wir informieren Sie über alle weiteren notwendigen Schritte.


Verlängerung

Eine Verlängerung des Auslandsaufenthalts ist in diesem Programm nicht möglich.


Aufenthaltsende

Nach Beendigung des Aufenthalts sind folgende drei Schritte zu beachten:

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  • Online Umfrage

    Ca. 1 Monat vor Ihrer Abreise aus dem Gastland schickt Ihnen die EU einen Link zu einer Online Umfrage. Diese Online Umfrage ist der erste Teil Ihrer Abschlussunterlagen und  ist die Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten und letzten Rate des Stipendiums.

  • Abgabe der Unterlagen im International Office

    Nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie zusätzlich innerhalb von 2 Monaten noch folgende Unterlagen im International Office abgeben

    • Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay)
    • Kopie des Learning Agreements (After the Mobility) inklusive unterschriebener National Sheet
  • Anerkennung

    Nach dem PhD-Aufenthalt ist die Bestätigung des/der Betreuers/Betreuerin über den erfolgreichen Fortgang der wissenschaftlichen Arbeit erforderlich.

    Frist für die Anerkennung:

    • 2 Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland