Learning Agreement

Das Learning Agreement ist das zentrale Dokument für jeden Erasmus+ International Aufenthalt. Es besteht aus drei Teilen:

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  • Learning Agreement before the Mobility

    Das Learning Agreement muss vor dem Auslandsaufenthalt von allen drei Seiten (StudentIn, SPL, Gastuniversität) unterschrieben werden. Für den Bezug eines Erasmus+ Zuschusses gilt die Mindesterfordernis von 3 ECTS-Credits pro Monat. Dabei zählen als Leistungsnachweis nicht die ECTS, die Sie an der Gastuni absolvieren, sondern die ECTS, die Ihnen für Ihr Studium an der Universität Wien anerkannt werden.

    Bitte füllen Sie den ersten Teil "Before the Mobility" nach der erfolgreichen Bewerbung in Absprache mit Ihrer Studienprogrammleitung aus und lassen es auch von dieser unterschreiben. Sobald Sie selbst unterschrieben haben und auch die Unterschrift Ihrer SPL eingeholt haben schickt das International Office das Dokument an die Gastuniversität. Auch diese muss Ihre Kurse noch bestätigen.

    Bitte beachten Sie, dass Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung zu wählen sind, aus der Sie nominiert und akzeptiert worden sind.

  • Learning Agreement during the mobility

    Falls sich am ursprünglich vorgeschlagenen Studienplan etwas ändern sollte, verwenden Sie bitte den zweiten Teil des Learning Agreements "During the Mobility". Sie können zusätzliche Kurse eintragen („added component“) bzw. nicht benötigte Kurse entfernen („deleted component“). Lassen Sie sich das Formular von Ihrer Gastuniversität unterschreiben („receiving institution“). Sprechen Sie dann die Änderungen in jedem Fall mit Ihrer SPL ab, um sicherzugehen, dass die von Ihnen geplanten Anrechnungen auch tatsächlich durchführbar sind. Nach erledigter Absprache mit der SPL leiten Sie bitte eine Kopie des Learning Agreement „During the Mobility“ samt SPL-Unterschrift an das International Office weiter. Eine Absprache per E-Mail ist auch in Ordnung. Hierfür müssen Sie aber den Mailverkehr archivieren.

    Die Änderung des ursprünglichen Learning Agreements sollte sinnvollerweise so früh wie möglich zu Beginn des Semesters erfolgen, damit Sie – falls die Anerkennungen von der SPL nicht genehmigt werden – noch genügend Zeit haben, sich zu alternativen LVen anzumelden.

  • Learning Agreement after the mobility

    Gemeinsam mit dem Zeugnis der Gastuniversität (“Transcript of Records”) dient das Learning Agreement "After the Mobility" als Antrag auf Anerkennung der im Ausland absolvierten Kurse für Ihr Studium an der Universität Wien. Nachdem Ihre SPL die Anerkennung mit Unterschrift bestätigt, geben Sie bitte eine Kopie vom Learning Agreement After the Mobility gemeinsam mit den weiteren Abschlussunterlagen im International Office der Universität Wien ab.