Finanzielles

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ International Aufenthalts:


Stipendium

Studierende der Universität Wien erhalten ein Stipendium von max. 700€/Monat zuzüglich eines einmalig ausbezahlten Reisekostenzuschusses, der sich (je nach Zielland zwischen 180€ und 1500€) bewegt.

Bei dem Stipendium handelt sich um einen Zuschuss für max. 4 Monate.

Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten:

  • 70% des Stipendiums werden Ihnen gemeinsam mit dem Reisekostenzuschuss vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes überwiesen (Wintersemester: ca. Anfang August, Sommersemester ca. Ende Jänner). Voraussetzung: hierfür ist das bereits unterschriebenes Grant Agreement.
  • 30% erhalten Sie nach Beendigung Ihres Studienaufenthaltes nach Einreichung der nachdem Sie die restlichen Abschlussunterlagen eingereicht haben.

Bitte beachten Sie, dass alle anderen anfallenden Kosten (Unterkunft, Visum, Versicherung etc.) von Ihnen selbst zu tragen sind!


Studiengebühren und ÖH Beitrag

Für die Dauer Ihres Erasmus+ Aufenthalts sind Sie sowohl an der Universität Wien als auch an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit. Dennoch müssen Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts unbedingt fristgerecht den ÖH-Beitrag einzahlen, da Sie sonst exmatrikuliert werden. Manche Gastuniversitäten erheben semesterweise Beträge, die mit dem ÖH-Beitrag zu vergleichen sind, von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.

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  • Beurlaubung

    Eine Beurlaubung an der Universität Wien ist während eines Auslandssemesters NICHT möglich. Genaue Informationen dazu bei Studienservice und Lehrwesen. Wenn Sie jedoch an einer anderen österreichischen Universität ein Zweitstudium betreiben, können Sie sich evtl. für die Dauer Ihres Erasmus+ International Aufenthalts von diesem Zweitstudium beurlauben lassen. Informieren Sie sich dazu bitte an der entsprechenden Universität. 

    Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten zum Studium zugelassen sind, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.

  • Toleranzsemester

    Bezüglich des Studienbeitrags ist aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts KEIN zusätzliches Toleranzsemester vorgesehen (d.h. Studierende müssen innerhalb der Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester bleiben, um nicht in die Beitragspflicht zu fallen, ein eventueller Auslandsaufenthalt in dieser Zeit verlängert die Anzahl der Toleranzsemester NICHT) 

    Die Familienbeihilfe kann aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise für ein zusätzliches Semester gewährt werden.