Voraussetzungen
Zielgruppe
Wenn im Rahmen Ihrer Diplom- bzw. Masterarbeit oder Dissertation wissenschaftliche Arbeiten im Ausland notwendig sind (Laborarbeiten, Feldforschungen, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, etc.), können Sie sich um ein KWA-Stipendium bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- ordentliche Studierende und junge Wissenschafter*innen aller Fachdisziplinen der Universität Wien max. 4 Jahre nach Eintritt ins Masterstudium bzw. max. 4 Jahre nach Eintritt ins Doktoratsstudium (die Grenze wird pro Kind um zwei Jahre ausgedehnt)
- zugelassen zu einem Diplom-/Master-/Doktorats- oder PhD-Studium
- Diplomarbeits-, Masterarbeits- oder Dissertationsthema bereits von der Studienpräses bzw. der Studienprogrammleitung bewilligt
- positive Absolvierung der Fakultätsöffentlichen Präsentation (betrifft ausschließlich Dissertant*innen)
Einschränkungen
- Eine Förderung durch das KWA Programm ist nicht möglich, wenn Ihnen eine vergleichbare Auslandsförderung im Rahmen Ihrer Doktoratsanstellung an der Universität Wien zusteht oder wenn Sie ein Stipendium, eine Förderung oder einen Zuschuss für denselben Forschungsaufenthalt bereits von einer anderen universitätsinternen Stelle erhalten.
- Seitens KWA-Programm sind Doppelförderungen innerhalb der Universität Wien grundsätzlich ausgeschlossen (gilt auch für Reisekostenzuschüsse)!
- Es werden keine KWA-Förderungen für Praktika oder Studienaufenthalte (zB Besuche von Seminaren/Lehrveranstaltungen/Kursen oder summer/winter schools) sowie für Aufenthalte, die im Rahmen der ERASMUS+ Mobilität abgewickelt werden können, vergeben.
- Der Besuch von Tagungen oder Kongressen wird nicht gefördert.
- Das International Office behält sich vor, Stipendien in Regionen mit hohem Sicherheitsrisiko (ab Stufe 3) ggf. auch kurzfristig zu sperren. Dies kann auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgen.
Aufenthaltsdauer
- Mindestens 2 Wochen, maximal 3 Monate
- Jeweils ein Aufenthalt im MA- und PhD-Studium kann gefördert werden.
- Es ist möglich, den Forschungsaufenthalt auf eigene Kosten zu verlängern bzw. hierfür noch andere Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. ACHTUNG: Parallelförderungen durch die Universität Wien sind ausgeschlossen!
Auswahlkriterien
- Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts im Rahmen der an der Universität Wien zu absolvierenden Ausbildung. ACHTUNG: Keine Förderung während des Bachelor-Studiums!
- Art und Inhalt des geplanten Forschungsaufenthalts im Ausland (gegliederter Forschungs- und Zeitplan)
- Nachweis der Durchführbarkeit des Vorhabens im Ausland und bereits geleistete Vorarbeiten (siehe Punkt Bewerbungsunterlagen)
- Sehr guter Studienverlauf (Dauer und Noten)
- Wissenschaftliche Qualifikation der Kandidat*innen
Bewerbungen für Auslandsaufenthalte im Rahmen von bereits bestehenden Forschungskooperationen bzw. eine Zusammenarbeit zwischen den betreuenden Personen/Institutionen werden bei gleicher Qualifikation der Bewerber*innen bevorzugt.