Finanzielles
Stipendium
Die Stipendienhöhe beträgt je nach Gastland € 650 - € 1.050 monatlich + einen Reisekostenzuschuss von € 200 - € 900. Eine Aufstellung der Ländersätze finden Sie hier.
Das nach Aufenthaltsdauer und Gastland errechnete Stipendium wird als Gesamtbetrag überwiesen.
KWA ist weltweit möglich!
Bitte beachten Sie:
- Seitens KWA-Programm sind Doppelförderungen innerhalb der Universität Wien grundsätzlich ausgeschlossen (gilt auch für Reisekostenzuschüsse).
- Eine Förderung durch das KWA Programm ist nicht möglich, wenn Ihnen eine vergleichbare Auslandsförderung im Rahmen Ihrer Doktoratsanstellung zusteht oder wenn Sie ein Stipendium, eine Förderung oder einen Zuschuss für denselben Forschungsaufenthalt bereits von einer anderen universitätsinternen Stelle erhalten.
- Den Stipendiat*innen ist während des Stipendienaufenthalts keine auf Erwerb ausgerichtete Nebentätigkeit am Forschungsort gestattet.
- Die Stipendiat*innen sind verpflichtet, ihrer Forschungstätigkeit in Vollzeit nachzugehen und am ausländischen Forschungsort anwesend zu sein.
Befreiung von den Studienbeiträgen
Umfasst der Auslandsaufenthalt mehr als die Hälfte des laufenden Semesters, sind Studierende von den Studiengebühren an der Universität Wien befreit. Der ÖH-Beitrag muss aber in jedem Fall einbezahlt werden, um die Inskription aufrecht zu erhalten.
Die Befreiung erfolgt automatisch nach der Nominierung für den Forschungsaufenthalt. Stellen Sie bitte keinen Antrag auf Erlass der Studiengebühren bei der Studienzulassung.
Sollten Sie die Studiengebühren zum Zeitpunkt der Nominierung bereits eingezahlt haben, müssen Sie bei der Studienzulassung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Lesen Sie hierzu bitte die Informationen zur Antragstellung. Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Studienzulassung.