Erasmus+ Blended Intensive Programmes
Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs) sind Lehr-/Lernelemente, die gemeinsam von mehreren Universitäten durchgeführt werden und die virtuelle Komponenten mit einer physischen Kurzzeitmobilität (mind. 5 Tage – max. 30 Tage) kombinieren. Nachfolgend sind Informationen zu folgenden Themen zu finden:
Informationen für BIP-Organisator*innen (Lehrende) finden Sie hier.
Information
Bitte beachten Sie: Eine Erasmus+ Förderung für die Teilnahme an einem BIP ist ausnahmslos nur möglich, wenn die Universität Wien als Projektpartner im Konsortium beteiligt ist und Sie von Ihrem Institut fristgerecht an das International Office nominiert wurden. Abseits davon wird eine selbst organisierte Teilnahme an einem BIP vom International Office nicht administriert. D.h. es können keine Anmeldungen oder sonstige Bestätigungen für die selbst organisierte Teilnahme an einem BIP seitens des International Office ausgestellt werden.
Vor dem Aufenthalt
Erkundigen Sie sich bei der Mobilitätskoordination Ihrer Studienrichtung, ob ein BIP geplant ist. Eine Erasmus+ Förderung für die Teilnahme an einem BIP ist nur möglich, wenn die Universität Wien als Projektpartner im Konsortium beteiligt ist. Die Bewerbung um die Teilnahme an einem BIP erfolgt direkt bei den BIP Initiator*innen des entsprechenden Instituts – nicht beim International Office. Das International Office ist Anlaufstelle für die finanzielle Abwicklung der Stipendien.
Informationen zu den benötigten Bewerbungsunterlagen sowie auch die Bewerbungsfrist erhalten Sie ebenfalls direkt von den zuständigen BIP Initiator*innen Ihrer Studienrichtung, welche für die Nominierung der BIP Teilnehmer*innen verantwortlich sind.
Die BIP Initiator*innen übermitteln eine Liste der nominierten BIP Teilnehmer*innen direkt an das International Office. Nominierte Studierende werden in weiterer Folge ca. zwei Monate vor Beginn der Kurzzeitmobilität im Detail über die nächsten Schritte und Fristen direkt vom BIP Team des International Office informiert:
- Registrierung (Achtung: eine aufrechte Zulassung in der nominierten Studienrichtung an der Universität Wien ist erforderlich!)
- Erstellung des Learning Agreement
- Vervollständigen der Informationen für den Erasmus+ Zuschuss (Finanzcheckpoint)
Bitte beachten Sie: Die Anerkennung des BIPs im Ausmaß von mind. 3 ECTS in der nominierten Studienrichtung an der Universität Wien ist Voraussetzung für die Teilnahme am BIP und den Bezug des Erasmus+ Zuschusses.
Circle U. Aktivitäten als Erasmus+ BIP
Für die Teilnahme an Circle U. Aktivitäten, die als Erasmus+ BIP gefördert werden, gelten die obenstehenden Voraussetzungen. Bitte klären Sie zuerst die Anrechenbarkeit von mind. 3 ECTS mit Ihrer SPL ab, bevor Sie sich für ein Circle U. BIP bewerben. Die Bewerbung für die Teilnahme erfolgt direkt bei den Organisator*innen des Circle U. BIP. Die ausgewählten Studierenden werden im Anschluss direkt zu den weiteren Schritten für die Förderung informiert. Eine Liste von Circle U. Summer Schools die als Erasmus+ BIP gefördert werden, finden Sie hier.
Finanzielles
Mobile Teilnehmende erhalten für die Kurzzeitmobilität im Rahmen des BIPs einen Erasmus+ Zuschuss und zusätzlich einen Reisekostenzuschuss, welche nach Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung in einer Rate ausgezahlt werden.
Erasmus+ Zuschuss
- physische Mobilität: 5-14 Tage – 79€/Tag
- physische Mobilität: 15-30 Tage – 56€/Tag
Reisekostenzuschuss
Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist abhängig von der Distanz zwischen Wien als Herkunftsort sowie dem Ort der Gastuniversität und wird als Pauschale ausgezahlt.
Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierende höhere Reisekostensätze zugesprochen. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus, Bahn, Carpooling oder Fahrrad. Der Reisekostenzuschuss für umweltfreundliche Reisen wird gemeinsam mit dem Erasmus+ Zuschuss beantragt. Bitte beachten Sie, dass seitens des Erasmus+ Programms erwartet wird, dass Reisen zu nahen Partneruniversitäten (<500km) umweltfreundlich zurückgelegt werden.
Die Distanz zwischen Heimatsuniversität und Gastuniversität wird automatisch bei Antragsstellung bemessen.
Berechnung:
Entfernung | Umweltfreundliches Reisen | Nicht umweltfreundliches Reisen |
10-99 km | 56 € | 28 € |
100-499 km | 285 € | 211 € |
500-1999 km | 417 € | 309 € |
2000-2999 km | 535 € | 395 € |
3000-3999 km | 785 € | 580 € |
4000-7999 km | 1188 € | 1188 € |
8000 ≥ | 1735 € | 1735 € |
*Die Berechnung der Distanz erfolgt anhand des Distanzkalkulators der Europäischen Kommission und wird für ihren Erasmus+ Aufenthalt automatisch errechnet.
Top-Ups
Darüber hinaus können folgende Top-Ups beantragt werden:
Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung):
- physische Mobilität: 5-14 Tage – 100€
- physische Mobilität: 15-30 Tage – 150€
Die Antragsstellung für das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen erfolgt beim Finanzcheckpoint in Mobility Online.
Inklusionsunterstützung: Inklusionsunterstützung soll zusätzliche anfallende finanzielle Echtkosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden. Die Deadline für die Antragstellung ist drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ BIP Team.
Nach dem Aufenthalt
Aufenthaltsbestätigung
Vor Ihrer Rückkehr müssen Sie sich von der Gastuniversität eine Aufenthaltsbestätigung über den gesamten Zeitraum Ihres BIP Aufenthalts ausstellen lassen. Diese ist bis spätestens 1 Monat nach Ende Ihrer physischen Kurzzeitmobilität an das Erasmus+ BIP Team zu übermitteln. Die Aufenthaltsbestätigung kann entweder im Original per Post übermittelt werden (keine Ausdrucke oder Kopien), oder digital von der Gastuniversität direkt an das Erasmus+ BIP Team gesendet werden.
Abschlussunterlagen
- Sammelzeugnis: Ist das BIP Teil einer an der Universität Wien stattfindenden Lehrveranstaltung, laden Sie nach Abschluss der Lehrveranstaltung, das Transcript of Records der Gastuniversität und Ihr Sammelzeugnis, in welchem die entsprechende LV markiert ist, in Mobility Online hoch. ODER
- Anerkennungsbescheid: Ist das BIP nicht in eine Lehrveranstaltung an der Universität Wien eingebettet, beantragen Sie nach Ende des BIPs bei Ihrem zuständigen SSC/SSSt die Anerkennung des BIPs. Die Anerkennung beantragen Sie mit dem Anerkennungsformular, welches Sie gemeinsam mit dem Zeugnis der Gastuniversität bei Ihrem SSC/Ihrer SSSt einreichen müssen. Nach erfolgter Anerkennung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Das Transcript of Records der Gastuniversität und der Anerkennungsbescheid (nicht der Antrag!) sind innerhalb von 2 Monaten nach Ende des BIPs in Mobility Online hochzuladen.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.