Voraussetzungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für einen Non-EU Student Exchange Aufenthalt an der Uni Wien:
Nominierung
Studierende von Non-EU Student Exchange Partneruniversitäten können im Rahmen des Non-EU Student Exchange Programs ein bis zwei Semester an der Universität Wien studieren. Voraussetzung ist, dass ein Austauschabkommen mit der Heimatuniversität des/r Studierenden besteht und dass er/sie durch die Partneruniversität für einen Non-EU Student Exchange Studienaufenthalt nominiert wird.
Die Nominierung erfolgt ausschließlich über unser Online Nominierungssystem (Mobility Online). Die dazu erforderlichen Daten werden an die Partneruniversitäten per E-Mail übermittelt.
Nominierungsfristen: 1. Mai für das Wintersemester, 1. Oktober für das Sommersemester
Nach erfolgter Nominierung erhalten Sie von uns ein E-Mail mit Informationen zum Ablaufprozedere.
Sprachkenntnisse
Ausreichende Deutschkenntnisse: Die Lehrveranstaltungen werden hauptsächlich in deutscher Sprache abgehalten.
Für Austauschstudierende ist für das Studium an der Universität Wien in der Regel kein offizieller Sprachnachweis erforderlich.
Ausnahmen
- Anglistik: Englisch-Nachweis (mindestens B2 nach Common European Framework of Reference)
- Wirtschaftswissenschaften: B2-Nachweis in Englisch oder einen TOEFL (mindestens 80) oder IELTS (mindestens 6) Test
- Zentrum für Translationswissenschaft: Deutschkenntisse auf Niveau B2 (Bachelor) oder C1 (Master), bestätigt durch die Heimatuniversität
Englischsprachige/ fremdsprachige Lehrveranstaltungen
Sie können im Vorlesungsverzeichnis u:find herausfinden, ob es in Ihrer Studienrichtung Lehrveranstaltungen auf Englisch oder in anderen Sprachen gibt, indem Sie Ihre Studienrichtung anklicken (Beispiel: Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre). Lehrveranstaltungen, die nicht auf Deutsch gehalten werden, sind mit einem blauen Button gekennzeichnet, der die jeweilige Unterrichtssprache bezeichnet.