Einreise und Aufenthalt

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:


Einreise/Visum

Für Austauschstudierende und Erasmus+ Praktikant*innen gelten dieselben Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen wie für andere Personen, die nach Österreich einreisen oder sich hier länger aufhalten möchten. Welche Bestimmungen angewendet werden, hängt von der jeweiligen Staatsbürgerschaft ab.
Die Meldung des Wohnsitzes ist von der Staatsangehörigkeit unabhängig für alle verpflichtend. 

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  • Einreise EU/EWR- und Schweizer Staatsbürger*innen

    Zur Einreise nach Österreich genügt für alle Staatsbürger*innen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
    Bei einem Aufenthalt in Österreich von über 3 Monaten müssen alle EU/EWR- und Schweizer Staatsbürger*innen bei der Magistratsabteilung 35 (Einwanderung, Staatsbürgerschaft) eine Anmeldebescheinigung beantragen.
    Sie müssen diese Anmeldung zusätzlich zur Meldung des Wohnsitzes im Magistratischen Bezirksamt durchführen.
    Der Antrag muss innerhalb von vier Monaten nach der Einreise in Österreich gestellt werden.

    Die zuständige Stelle für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 23 ist:

    Magistratsabteilung 35 Fachbereich Einwanderung Referat 5.0 - Außenstelle EWR - Terminvereinbarung

    Die zuständige Stelle für die Bezirke 1, 2, 9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 ist:

    Magistratsabteilung 35 Fachbereich Einwanderung Referat 5.1 - Außenstelle EWR - Terminvereinbarung

     

    Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente in Original und in Kopie:

    • Antrag "Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts für Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit" (siehe "Formular")
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung (z.B.: Europäische Krankenversicherungskarte)
    • Aufnahmebestätigung der Universität (Certificate of Arrival - bekommen Sie im International Office und Ihren Studierendenausweis)
    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (z.B.: Stipendium, Kontoauszug, Bestätigung der Eltern über Unterhaltszahlung).
      Es sind dies für Studierende unter 24 Jahren: ~ € 673 pro Monat,
      für Studierende ab 24 Jahren: ~ € 1218 pro Monat
      (zuzüglich der Kosten für die Unterkunft, die ~ € 359 pro Monat überschreiten)
    • Entrichtung der Ausstellungsgebühr von derzeit ~ € 29

     

    Weitere Informationen:

    Informationen des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD)

  • Einreise Angehörige von Drittstaaten

    Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten (Drittstaaten) benötigen möglicherweise ein Visum für Österreich, auch, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung eines anderen EU-Landes haben.

    Bitte beachten Sie, dass Incoming-Studierende und Praktikant*innen selbst für die Beantragung des Visums verantwortlich sind. Das International Office ist in den Prozess des Antrags nicht involviert. Da die Bearbeitung von Visumsanträgen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann, kümmern Sie sich bitte so früh wie möglich um Ihr Visum.

    Je nach Aufenthaltsdauer gibt es unterschiedliche Bestimmungen:

    • Einreise, Aufenthalt unter 6 Monaten:
      Wenn Sie nicht länger als 6 Monate in Österreich studieren wollen, benötigen Sie zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich entweder ein Reisevisum C ("Schengenvisum") oder ein Aufenthaltsvisum D (für Aufenthalte von mindestens 91 Tagen bis maximal 6 Monate).
    • Aufenthalt über 6 Monaten:
      Alle Drittstaatsangehörigen, die keine Aufenthaltsbewilligung eines anderen EU-Staates haben, benötigen für Aufenthalte über 6 Monate eine Aufenthaltsbewilligung Student.

    Für die Beantragung eines Visums werden Sie eventuell Ihren Zulassungsbescheid benötigen. Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid bis spätestens 15. Juni (Aufenthaltsbeginn im Wintersemester) oder 15. Dezember (Aufenthaltsbeginn im Sommersemester). Sollten Sie Ihren Zulassungsbescheid schon davor benötigen, senden Sie uns bitte ein Email.

     

    Falls Sie auch Ihr Learning Agreement im Original benötigen, kontaktieren Sie bitte zeitgerecht Ihre/n Mobilitätskoordinator*in

     

    Weitere Informationen:

    Informationen des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD)

  • Meldung des Wohnsitzes

    Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, sind gemäß österreichischem Meldegesetz verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach Ankunft in Wien in einem Magistratischen Bezirksamt ihren Wohnsitz anzumelden. Die Meldepflicht ist von der Staatsangehörigkeit unabhängig.
    Sie müssen auch jede Änderung der Wohnadresse binnen drei Werktagen, jede Änderung sonstiger Meldedaten binnen einem Monat dem Meldeamt mitteilen. Heben Sie die Meldebestätigung ("Meldezettel") gut auf, sie ist für verschiedene Behördenwege erforderlich.
    Vor der Abreise aus Österreich müssen Sie sich wieder abmelden
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    Antragstellung

    Die Antragstellung kann bei jedem Magistratischen Bezirksamt oder der Magistratsabteilung 62 Zentrale Meldeauskunft erfolgen. Hier können Sie einen Termin reservieren. Für die Antragstellung benötigen Sie:

    Nur für Erasmus+ Praktikant*innen:
    Nach der Meldung des Wohnsitzes erhalten Sie die Meldebestätigung ("Meldezettel"). Ein Scan des Meldezettels ist der Personaladministration zu übermitteln.


    Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz

    Bei der Antragstellung ist es notwendig, die Adresse entweder als Haupt- oder Nebenwohnsitz anzumelden. Der Begriff „Hauptwohnsitz“, der im Meldezettel angeführt ist, bezieht sich auf jene Unterkunft, die man zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen will. Trifft dies auf mehrere Wohnsitze zu, so hat man jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem man das überwiegende Naheverhältnis hat. Die übrigen Wohnsitze sind weitere Wohnsitze (Neben- oder Zweitwohnsitze). Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen sind u.a. Kriterien wie Aufenthaltsdauer und Lage der Ausbildungsstätte maßgeblich.


    Weitere Informationen:

    Informationen der Stadt Wien zur Anmeldung des Wohnsitzes


Krankenversicherung

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  • Europäische Krankenversicherungskarte / e-card Ersatzbeleg

    Alle EU/EWR Staatsbürger*innen haben mit der EHIC Karte (European Health Insurance Card) in Österreich den gleichen Anspruch wie österreichische Versicherte. Mit der EHIC Karte erhalten Sie bei Kassenärzt*innen in Österreich kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig sind. Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen. 

    Studierende aus der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien oder Montenegro bekommen in ihrem Heimatland das Formular TR/A3, SRB/A3, BIH/A3, MK/A3 oder MNE/A3. Damit bekommen Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse einen "e-card Ersatzbeleg", mit dem Sie bei Kassenärzt*innen in Österreich kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig sind, erhalten. Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen.

  • Selbstversicherung für Studierende

    Studierende, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, und die ihren Wohnsitz in Österreich haben, können eine Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse abschließen. Diese Selbstversicherung können alle internationalen Studierenden unabhängig von der Staatsbürgerschaft abschließen. Studierende aus Nicht EU/EWR Staaten, die bereits im September oder Februar in Wien sind (z.B.: auf Grund eines Deutschkurses), können die Selbstversicherung erst ab 1. Oktober bzw 1. März beantragen.

    Die Kosten betragen derzeit 69,13 pro Monat. Mit dieser Versicherung erhalten Sie bei Kassenärzt*innen kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig sind. Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen. 

    Zur Antragstellung benötigen Sie:

    • den ausgefüllten Antrag
    • das aktuelle Studienblatt bzw. Studienbestätigung
    • einen Lichtbildausweis bzw. Reisepass (mit etwaigen österreichischen Visum-Einträgen)
    • eine Meldebestätigung des Magistratischen Bezirksamts 

    Sie können die Antragsunterlagen entweder in die Zentrale der Österreichischen Gesundheitskasse in Wien oder in eine der Bezirksaußenstellen bringen. In den Bezirksaußenstellen wird der Antrag allerdings nicht direkt bearbeitet, sondern an die Zentrale weitergeleitet, was die Bearbeitungszeit natürlich verlängert. Sollten Sie die Versicherung also schnell brauchen, ist es ratsam, direkt in die Zentrale zu fahren. 

    Weitere Informationen:


Unterkunft

Die Universität Wien verfügt über keine eigenen Studierendenwohnheime. Studierende sind grundsätzlich selbst für die Organisation der Unterkunft während des Auslandsaufenthalts verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, sich gerade bei Studierendenwohnheimen frühzeitig um Ihre Unterkunft zu kümmern.
Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite lediglich Informationen zur Verfügung stellen können. Wir vermitteln nicht zwischen Ihnen und dem*der Vermieter*in und können diesbezüglich keinerlei Haftung übernehmen.

Es handelt sich bei den unten angeführten Anbietern um keine abgeschlossene Liste, auch andere Anbieter können je nach Bedürfnissen der Studierenden in Frage kommen.

Bitte geben Sie besonders acht, wenn Sie von Vermieter*innen in Österreich aufgefordert werden, Mietzahlungen oder Kautionen im Voraus auf ein ausländisches Konto zu überweisen, um den Wohnungsschlüssel zu bekommen. Hierbei könnte es sich um einen Betrugsversuch handeln! Die Housing Plattform HousingAnywhere.com bietet mit ihrem sicheren Buchungssystem Schutz vor solchen Betrugsmaschen.

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  • Studierendenwohnheime

    Für Austauschstudierende gibt es Kooperationen der Universität Wien mit folgenden Heimträgern:

    • Studierendenheimplatz über WIHAST
      einfache, günstige Zimmer, einfache Abwicklung der Buchungsmodalitäten
      -> Weitere Details
    • Studierendenheimplatz über STUWO
      Spezielles Angebot vor allem für Studierende, die bereits Anfang
      September in Wien sind
      -> Weitere Details
    • Studierendenheimplatz über Internationales Studierendenheim Staargasse
      Geräumige Apartments im Grünen mit Loggia
      -> Weitere Details
    • Studierendenheimplatz über OeAD student housing
      Vermittlung von Plätzen verschiedener Kategorien und Heimträgern
      -> Weitere Details

    Alternativ können Sie sich auch um einen Platz in einem anderen Studierendenwohnheim kümmern. Hier ist eine Liste mit Studierendenheimen in Wien (unvollständige Liste der ÖH von gemeinnützigen Studierendenheimen). Informationen zum Leben im Studierendenwohnheim finden Sie im Wohnheimguide der ÖH.

    Wichtig für Erasmus+ Praktikant*innen:
    Plätze in Studierendenwohnheimen sind in der Regel nur für Studierende einer Wiener Universität verfügbar. Da Erasmus+ Praktikant*innen keinen Studierendenstatus haben, können sie in der Regel keinen Studierendenheimplatz erhalten. Das Studierendenheim WIHAST und die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH bieten Plätze auch für Erasmus+ Praktikant*innen an. Geben Sie bei der Anmeldung unbedingt an, dass Sie als Praktikant*in an die Universität Wien kommen, nicht als Erasmus+ Studierende*r.


    Schlüsselübergabe

    Bitte beachten Sie, dass in vielen Studierendenwohnheimen die Schlüsselübergabe nur während bestimmter Bürozeiten möglich ist. Bitte beachten Sie daher die jeweils mit Ihnen vereinbarten und oft unterschiedlichen Konditionen zur Schlüsselübergabe in Ihrem Studierendenwohnheim. 

  • Privatunterkünfte
    • HousingAnywhere.com
      Die Universität Wien hat eine Kooperation mit der internationalen Wohnungsplattform HousingAnywhere.com abgeschlossen, die Studierenden ermöglicht, Wohnungen und Zimmer über kurze Zeiträume anzumieten.

     

    Weitere hilfreiche Links zur Unterkunftssuche:

  • Hilfe bei Problemen

    Im Falle von ernsthaften Problemen z.B. betreffend Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung oder Rückzahlung der Kaution können Sie sich an folgende Stellen wenden: