Erasmus+ Lehrendenmobilität
Erasmus+ Lehrendenmobilität
Die Erasmus+ Lehrendenmobilität fördert kurze Lehraufenthalte an Partneruniversitäten in den Erasmus+ Programmländern.
Das Programm ermöglicht:
- Internationale Lehrerfahrung
- Wissenschaftliches Netzwerken und internationale Forschungsprojekte
- Neue Inputs für die eigene Lehr- und Forschungstätigkeit
- Finanzielle Unterstützung für einen beruflichen Auslandsaufenthalt
„In Zeiten von E-Mail & Co. ist der persönliche Austausch sehr entscheidend. In meinem Fall als Lehrende war mir auch sehr wichtig, ein neues Lehrsystem kennen zulernen.“
Beatrix Hiesmayr, Physikerin an der Universität Wien. Erasmus Lehrenden-Aufenthalt am Kings College in London.
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Zielgruppe
Die Erasmus+ Lehrendenmobilität richtet sich an alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Universität Wien, auch Lektor*innen und Jungwissenschafter*innen.
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Voraussetzungen
- Qualifikation: abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium und mindestens 1 Jahr Lehrerfahrung
- Beschäftigungsverhältnis: aufrechtes Dienstverhältnis mit der Universität Wien bis zum Ende der Mobilitätsphase.
- Aufenthaltsdauer: 2 Tage- 2 Wochen, mit jeweils 2 Reisetagen. In Ausnahmefällen: 1 Monat
- Lehrverpflichtung: mindestens 8 Stunden. Bei Aufenthalten ab 8 Tagen erhöht sich die Zahl der Mindeststunden (8 Tage: 10 Stunden, 9 Tage: 11 Stunden, 10 Tage: 13 Stunden)
Bitte erkundigen Sie sich bei längeren Aufenthalten im International Office nach der Mindestlehrverpflichtung!
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Bewerbungsablauf
Für einen Antrag ist ein vollständig ausgefülltes Mobility Agreement (siehe rechts unter „Formulare“) notwendig. Dieses Agreement umfasst die Zustimmung der Gastuniversität sowie der Leiterin/des Leiters der Subeinheit.
Bei einem erstmaligen Antrag ist zusätzlich die Übermittlung eines CV notwendig.
Bewerbungsfrist: Anträge sind laufend möglich
Bewilligung des Antrags: Die Antragsunterlagen werden im International Office geprüft. Nach der Bewilligung des Antrags wird eine Fördervereinbarung vom International Office übermittelt. Diese Vereinbarung muss unterschrieben und vor Mobilitätsantritt im Original an das International Office zurückgeschickt werden.
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Antragstellung
Bitte senden Sie alle Antragsunterlagen per Email an: staffmobility@univie.ac.at.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens vier Wochen vor Mobilitätsantritt im International Office einlangen! Diese Frist gilt nur dann, wenn es mit der gewünschten Gastuniversität ein aktuelles Erasmus+ Abkommen gibt. Bitte überprüfen Sie mit der nebenstehenden Liste, ob das der Fall ist.
Wichtiger Hinweis:
Sollte die gewünschte Universität nicht in dieser Liste zu finden sein, besteht die Möglichkeit, ein neues Erasmus+ Abkommen für Lehraufenthalte abzuschließen. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist in diesen Fällen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office erforderlich.
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Inklusionsunterstützung
Mitarbeiter*innen mit Behinderung/chronischer Krankenheit können eine finanzielle Unterstützung der EU Kommission für Zusatzkosten (Begleitperson, Hilfsmittel) für die Durchführung der Personalmobiität erhalten. Bitte kontaktieren Sie uns dazu mindestens 3 Monate vor Beginn des geplanten Aufenthaltes.
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Refundierung
Nach der Mobilität und der Erfüllung der Formalkriterien werden folgende Kosten nach den Richtlinien für Reisekostenzuschüsse ersetzt:
- Reisekosten
- Übernachtungskosten (maximal 135 Euro pro Tag)
Für eine Refundierung der Kosten sind neben den Reisekostenbelegen ein Nachweis der geleisteten Lehre und das Ausfüllen einen Online-Berichts erforderlich. Eine Aufforderung zum Ausfüllen dieses Berichts wird nach Mobilitätsende automatisch durch eine EU-Service-E-Mail-Adresse verschickt.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.