Aufenthaltsende

Am Ende des Erasmus+ Aufenthalts sind einige Dinge zu beachten:


Aufenthaltsbestätigung

Aufenthaltsbestätigungen (Certificate of Departure) werden nur für physische Mobilitäten in Wien erstellt.


In der Regel verlangen die Heimatuniversitäten von den Erasmus+ Studierenden eine Aufenthaltsbestätigung. Bitte klären Sie rechtzeitig vor Abreise mit Ihrer Heimatuniversität ab, ob Sie eine Aufenthaltsbestätigung benötigen und wenn ja, ob Ihre Heimatuniversität ein eigenes Formular dafür vorgesehen hat.

Wenn Sie eine Aufenthaltsbestätigung benötigen, müssen Sie sich persönlich im International Office abmelden. Ohne persönliche Abmeldung können Ihre individuellen Aufenthaltsdaten nicht bestätigt werden. Sollte Ihre Heimatuniversität das von uns ausgestellte Certificate of Departure nicht akzeptieren, sondern auf ein eigenes Formular bestehen, bringen Sie dieses bitte mit.
Die Aufenthaltsbestätigung kann von uns frühestens fünf Tage vor Ende Ihrer studienbezogenen Tätigkeiten in Wien ausgestellt werden.

Wenn Sie nach Vorlesungsende noch etwas für Ihr Studium an der Universität Wien zu tun haben (z.B.: Prüfungen, Verfassen schriftlicher Arbeiten, Bibliotheksrecherche etc.) und Sie sich deshalb noch in Wien aufhalten müssen, können wir Ihren Aufenthalt auch nach Vorlesungsende bei persönlicher Abmeldung in unserem Büro bestätigen. Aufenthalte ohne studienrelevante Gründe können vom International Office nicht bestätigt werden. 

Falls Sie die Unterschrift auf einem Formular benötigen, das fachspezifische Details (z.B.: Unterrichtssprache oder Datum der letzten Prüfung) enthält, ist hierfür Ihre*Ihr Mobilitätskoordinator*in am Institut zuständig. Fachspezifische Daten können vom International Office nicht bestätigt werden.


Sammelzeugnis ("Transcript of Records")

Das Sammelzeugnis enthält alle Ihre erbrachten Studienleistungen und dokumentiert, welche Lehrveranstaltungen Sie im Rahmen Ihres Aufenthalts an der Universität Wien absolviert haben.

Zu beachten ist:

  • das International Office übermittelt Ihr Sammelzeugnis nicht automatisch an Ihre Heimatuniversität
  • das Sammelzeugnis enthält nur Lehrveranstaltungen, für die Sie eine Prüfungsleistung (z.B.: schriftliche Prüfung am Semesterende, Abschlussarbeit etc.) erbracht haben
  • Noten vom Sprachenzentrum scheinen nicht auf
  • Noten für das Wintersemester können maximal bis 31. März, Noten für das Sommersemester maximal bis 31. Oktober eingetragen werden

Die Eintragung der Noten dauert nach der Prüfung in der Regel nicht länger als einen Monat, das heißt, dass Ihre Noten oft zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch nicht vollständig im System aufscheinen. Sollten Sie eine Note bereits früher benötigen, nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Abreise mit dem*der Lehrveranstaltungsleiter*in Kontakt auf, um dies zu besprechen.

Sollte es Probleme mit den Noten geben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Prüfer*innen oder an das Institut.

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  • Wie bekomme ich mein Sammelzeugnis?
    • Herunterladen über u:space
      Sie können Ihr Sammelzeugnis jederzeit selbst (auch nach Ihrer Rückkehr von Zuhause aus) über Ihren u:space Account herunterladen. Sie finden die Funktion unter dem Reiter "Persönliches" und "Meine Dokumente". Das über u:space heruntergeladene Sammelzeugnis ist mit einer digitalen Signatur (Amtssignatur) versehen und ist dadurch rechtsgültig. Das Herunterladen Ihres Sammelzeugnisses ist mindestens bis zum Ende Ihrer Zulassung möglich: bis 31. März bei Aufenthalt im Wintersemester, oder bis 31. Oktober bei Aufenthalt im Sommersemester.
      Bei Fragen oder Problemen mit dem Herunterladen über u:space kontaktieren Sie bitte den ZID unter helpdesk.zid@univie.ac.at.
    • Abholung im International Office oder im StudienServiceCenter
      Wenn Ihre Noten bereits vor Ihrer Abreise im u:space-System eingetragen sind, können Sie Ihr Sammelzeugnis gerne bei uns im International Office oder bei Ihrem StudienServiceCenter (Studierendenausweis mitnehmen!) abholen.
    • Zusendung per Email oder per Post
      Wenn alle Ihre Noten in Ihrem u:space Account aufscheinen, für Ihre Heimatuniversität jedoch die digitale Signatur (Amtssignatur) nicht ausreichend ist, können wir Ihr Sammelzeugnis auf Anfrage auch gerne per Email oder per Post an Sie oder Ihre Heimatuniversität zusenden. Bitte senden Sie Ihre Anfrage inkl. der gewünschten Zustelladresse per Mail an das International Office.

      Da wir nicht automatisch informiert werden, ob Ihr Sammelzeugnis bereits vollständig ist, bitten wir Sie bei einer gewünschten Zusendung per Email oder per Post davor in u:space unter "Persönliches" und "Meine Dokumente" zu prüfen, ob Ihr Sammelzeugnis bereits alle Noten enthält.

Abmeldung des Wohnsitzes

Am Ende Ihres Aufenthalts in Wien müssen Sie sich noch bei einem Magistratischen Bezirksamt abmelden. Dies können Sie frühestens drei Tage vor Ihrer Abreise erledigen.

Für die Abmeldung benötigen Sie:

  • Ihr Ausweisdokument, mit dem Sie in Wien eingereist sind (z.B.: Reisepass)
  • vollständig ausgefüllter Meldezettel OHNE Unterschrift des*der Unterkunftgebers*in. Alte Meldezettel und Meldebestätigungen sind nicht erforderlich.

Bei der Abmeldung fallen keine Kosten an. Hier können Sie einen Online-Termin für die Abmeldung reservieren. 

-> Weitere Informationen zur Abmeldung des Wohnsitzes