Erasmus+ Blended Intensive Programmes

Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs) sind Lehr-/Lernelemente, die gemeinsam von mehreren Universitäten durchgeführt werden, und die virtuelle Komponenten mit einer physischen Kurzzeitmobilität kombinieren.

Auf dieser Seite finden BIP-Initiator*innen Informationen zu

Teilnehmer*innen von BIPs finden mehr Informationen auf der Seite für BIP Outgoings bzw. BIP Incomings.


Voraussetzungen

  • Teilnahme von mind. drei Hochschulen aus drei Erasmus+ Programmländern
  • physischer Aufenthalt von mind. fünf bis max. 30 Tage mit mind. 15 mobilen Studierenden
  • virtuelle Komponente/virtuelle Zusammenarbeit aller Teilnehmenden (z.B. COIL Lehrveranstaltung). Es gibt hier keine spezifischen Formalvorgaben seitens des Erasmus+ Programms, es ist allerdings auf die Ausgewogenheit zwischen der virtuellen und physischen Komponente zu achten. 
  • Anrechnung für beide Komponenten im Ausmaß von mind. 3 ECTS
  • Abschluss eines Erasmus+ Inter-Institutional Agreements für das BIP

Ablaufübersicht


Wie ist ein BIP organisiert?

Am Beispiel von drei teilnehmenden Hochschulen ist folgende Rollenverteilung zwischen den Partneruniversitäten möglich:

  • eine organisierende (= aufnehmende) Universität
  • zwei entsendende Universitäten

Rolle als organisierende (= aufnehmende) Universität ("Incoming BIP")

Die organisierende Hochschule ist für die Planung und Durchführung des BIPs verantwortlich (auch für die virtuelle Komponente!). Der Ablauf ist dabei ähnlich wie bei Semesteraufenthalten (i.e. Einrichtung Erasmus+ Agreement, Zulassung, digitales Learning Agreement, Ausstellung Transcript), es sind allerdings folgende Punkte bei einem Incoming BIP besonders zu beachten:

  • Das BIP muss, damit ECTS vergeben werden können, als Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien abgebildet sein. Hier ist die Abstimmung mit der Studienprogrammleitung unbedingt notwendig. Die Incomings müssen für die Lehrveranstaltung spätestens innerhalb der üblichen Semesterfristen eine Note erhalten, damit ein Transcript of Records ausgestellt werden kann.
  • Es können max. vier Partneruniversitäten am BIP als entsendende Universitäten teilnehmen.
  • Studierende der organisierenden Universität können zwar am BIP teilnehmen, zählen aber nicht zur Mindestanzahl von 15 mobilen Teilnehmer*innen.
  • Die Incoming Teilnehmer*innen müssen an der Universität Wien zugelassen werden, weswegen das International Office die Nominierungslisten rechtzeitig erhalten müssen. Die Frist ist der 01. Februar für BIPs im folgenden Sommersemester, und 01. August für BIPs im folgenden Wintersemester.

Für die Organisation/Durchführung des BIPs erhält die organisierende Hochschule sog. Erasmus+ OS Mittel (siehe auch "Was wird gefördert?").

Rolle als entsendende Universität ("Outgoing BIP")

Die entsendende Hochschule fördert die physische Kurzzeitmobilität der Outgoing-Studierenden mit Erasmus+ Stipendien (siehe auch "Was wird gefördert?"). Nach Nominierung der Studierenden an das International Office werden die Studierenden über die hierfür erforderlichen Schritte und Fristen informiert. Die Abwicklung ist dabei ähnlich wie bei Semesteraufenthalten (i.e. Einrichtung Erasmus+ Agreement, digitales Learning Agreement, Anerkennung), es sind allerdings folgende Punkte besonders zu beachten:

  • Seitens der Universität Wien müssen jedenfalls mind. 5 Studierende für das BIP nominiert werden.
  • Die Anerkennung von mind. 3 ECTS in der nominierten Studienrichtung ist Voraussetzung, dementsprechend ist die Abstimmung mit der Studienprogrammleitung bei der Planung des BIPs unbedingt erforderlich!
  • Der Aufenthalt teilnehmender Lehrender kann über die Erasmus+ Lehrendenmobilität finanziert werden. Die Antragsstellung für Lehrende ist per E-Mail an staffmobility@univie.ac.at möglich (nähere Informationen dazu finden Sie auch hier). 

Was wird gefördert?

Die organisierende Hochschule (= Incoming BIP) erhält sog. Erasmus+ OS Mittel (Organisational Support) als Unterstützung für den Mehraufwand bei Vorbereitung, Administration, Umsetzung des BIPs, sowohl für den physischen als auch den virtuellen Teil. Die Erasmus+ OS Mittel werden dem organisierenden Institut für die Umsetzung des BIPs zur Verfügung gestellt.

Die entsendenden Hochschulen (= Outgoing BIP) fördern den physischen Aufenthalt von Studierenden und Lehrenden aus ihren Erasmus+ Mitteln:

Die Stipendienauszahlung erfolgt über das International Office.


Antragsstellung

Sowohl die organisierende Hochschule als auch die entsendenden Hochschulen beantragen die Förderung eines BIPs jährlich im Zuge des jährlichen Erasmus+ Mobilitätsantrages des International Office Mitte Februar.

Die Antragstellung erfolgt durch eine formlose E-Mail an erasmus.bip@univie.ac.at mit einem beigefügten BIP-Antragsformular bis spätestens bis 15. Dezember, wenn Sie planen, im darauffolgenden Studienjahr ein BIP zu organisieren bzw. an einem BIP teilzunehmen.

Nach Durchsicht formal korrekter Anträge werden Informationsgespräche vereinbart, in welchen der weitere Ablauf, Fristen, Zuständigkeiten sowie Tipps und Hinweise hinsichtlich der Abwicklung eines BIPs besprochen werden.