Erasmus+ Mobilität für allgemeines Universitätspersonal
Erasmus+ Mobilität für allgemeines Universitätspersonal
Im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität für das allgemeine Universitätspersonal wird der Erwerb von Wissen sowie berufsrelevanter Erfahrungen im europäischen Ausland (Erasmus+ Programmländer) gefördert. Zielgruppe sind besonders jene Mitarbeiter*innen, die Fortbildungsaufenthalte im Zusammenhang mit den strategischen Zielen der Universität Wien bzw. der jeweiligen Organisationseinheit absolvieren wollen.
„Ich würde es sofort wiedermachen! Alles in allem hat mein Aufenthalt definitiv meine Erwartungen übertroffen. Ich konnte einige neue Kenntnisse mitbringen, insbesondere hat sich eine Woche lang nur Englisch zu sprechen positiv auf mein Sprachgefühl ausgewirkt.
Andreas Fechter, Universitätsbibliothek, Staff Training am Trinity College, Dublin, 2016
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Zielgruppe
Alle Angestellten des allgemeinen Universitätspersonals mit einem Anstellungsverhältnis im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden. Das Dienstverhältnis muss vor Mobilitätsantritt seit mindestens 3 Monate und nach Ende der Mobilität noch für mindestens 6 Monate bestehen.
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Aufenthaltsdauer
Mindestens 2 Tage, maximal 2 Wochen
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Bewerbungsfrist
Anträge sind laufend möglich!
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Aufenthalt ein.&nb
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Antragstellung
Für einen Antrag sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein Mobility Agreement (siehe rechts unter „Formulare“) erforderlich. Dafür ist sowohl die Zustimmung der Gastuniversität als auch der Leiterin/des Leiters der Organisations- bzw. Subeinheit erforderlich.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor Mobilitätsantritt per Email an staffmobility@univie.ac.at eingelangen. Die Formulare können mit Unterschriften gescannt per Email versendet werden
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Bewilligung des Antrags
Die Antragsunterlagen werden im International Office geprüft. Die Bewilligung erfolgt durch die DLE Personalwesen und Frauenförderung.
Nach der Bewilligung des Antrags wird eine Fördervereinbarung durch das International Office übermittelt. Diese Vereinbarung muss unterschrieben und vor Mobilitätsantritt im Original ins International Office zurückgeschickt werden. -
Refundierung
Für die Refundierung der Kosten sind neben den Reisekostenbelegen ein Nachweis des Aufenthalts und das Ausfüllen eines Online-Berichts erforderlich.
Die Refundierung der Reise-, Übernachtungs- bzw. Aufenthaltskosten (Taggeld) erfolgt im Rahmen einer Dienstreise. Pro Übernachtung werden max. 135€ refundiert.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.