Erasmus+ Mobilität für allgemeines Universitätspersonal

Im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität für das allgemeine Universitätspersonal wird der Erwerb von Wissen sowie berufsrelevanter Erfahrungen im europäischen Ausland (Erasmus+ Programmländer) gefördert. Zielgruppe sind besonders jene Mitarbeiter*innen, die Fortbildungsaufenthalte im Zusammenhang mit den strategischen Zielen der Universität Wien bzw. der jeweiligen Organisationseinheit absolvieren wollen.

„Ich würde es sofort wiedermachen! Alles in allem hat mein Aufenthalt definitiv meine Erwartungen übertroffen. Ich konnte einige neue Kenntnisse mitbringen, insbesondere hat sich eine Woche lang nur Englisch zu sprechen positiv auf mein Sprachgefühl ausgewirkt.

Andreas Fechter, Universitätsbibliothek, Staff Training am Trinity College, Dublin, 2016

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  • Zielgruppe

    Alle Angestellten des allgemeinen Universitätspersonals mit einem Anstellungsverhältnis im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden. Das Dienstverhältnis muss vor Mobilitätsantritt seit mindestens 3 Monate und nach Ende der Mobilität noch für mindestens 6 Monate bestehen.

  • Aufenthaltsdauer

    Mindestens 2 Tage, maximal 2 Wochen

  • Bewerbungsfrist

    Anträge sind laufend möglich!

  • Antragstellung

    Für einen Antrag sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein Mobility Agreement (siehe rechts unter „Formulare“) erforderlich. Dafür ist sowohl die Zustimmung der Gastuniversität als auch der Leiterin/des Leiters der Organisations- bzw. Subeinheit erforderlich. 

    Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor Mobilitätsantritt per Email an staffmobility@univie.ac.at eingelangen. Die Formulare können mit Unterschriften gescannt per Email versendet werden

  • Bewilligung des Antrags

    Die Antragsunterlagen werden im International Office geprüft. Die Bewilligung erfolgt durch die DLE Personalwesen und Frauenförderung.
    Nach der Bewilligung des Antrags wird eine Fördervereinbarung durch das International Office übermittelt. Diese Vereinbarung muss unterschrieben und vor Mobilitätsantritt im Original ins International Office zurückgeschickt werden.

  • Refundierung

    Für eine Refundierung der Kosten sind neben den Reisekostenbelegen ein Nachweis des Aufenthalts und das Ausfüllen eines Online-Berichts erforderlich. Ein Aufruf zum Ausfüllen dieses Berichts wird nach Mobilitätsende automatisch durch eine EU-Service-Mail-Adresse verschickt.  

    Die Refundierung der Reise-, Übernachtungs- bzw. Aufenthaltskosten (Taggeld) erfolgt im Rahmen einer Dienstreise bis max. 1.000 Euro pro Woche. Pro Übernachtung werden max. 120€ refundiert.

    Der jeweiligen Organisationseinheit entstehen keine Kosten, solange die Gesamtkosten von 1.000 Euro pro Woche nicht überschritten werden!

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.