Erasmus+ Staff Mobility für Wissenschafter*innen

Erasmus+ Staff Mobility für Wissenschafter*innen
Im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität für das wissenschaftliche Universitätspersonal wird der Erwerb von Wissen und/oder das Erlernen neuer Techniken (z.B. Arbeiten mit Geräten) durch den Austausch mit erfahrenen Fachkolleg*innen im europäischen Ausland (Erasmus+ Programmländer) gefördert. Zielgruppe sind insbesondere jene wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zu Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere (Prae-Docs, PostDocs). Konferenzteilnahmen können nicht gefördert werden.
Wichtiger Hinweis
Auf Grund budgetärer Einschränkungen können Bewerbungen, die nach dem 15. Jänner 2026 einlangen, nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden.
Von dieser Maßnahme sind Mobilitäten im Rahmen von Circle U. bzw. bestehenden BIPs nicht betroffen. Mobilitäten, die nach dem 15. September 2026 durchgeführt werden sollen, können ebenfalls uneingeschränkt beantragt werden.
Bitte treten Sie im Zweifelsfall frühzeitig vor einer geplanten Mobilität mit uns in Kontakt.
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Zielgruppe
Alle Angestellten des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit Ausnahme von Lektor*innen mit einem Anstellungsverhältnis im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden. Das Dienstverhältnis muss vor Mobilitätsantritt seit mindestens 3 Monaten bestehen.
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Aufenthaltsdauer
Ab 15.1.2026: 2 bis 5 Tage. Reisetage (max. 2) können nur noch bei Aufenthalten von weniger als 5 Tagen gefördert werden (bei 4 Aufenthaltstagen kann max. 1 Reisetag gefördert werden).
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Bewerbungsfrist
Anträge sind laufend möglich!
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens einen Monat vor dem geplanten Aufenthalt ein.
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Antragstellung
Für einen Antrag sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein Mobility Agreement (siehe rechts unter „Formulare“) erforderlich. Dafür ist sowohl die Zustimmung der Gastuniversität als auch der Leiterin/des Leiters der Organisations- bzw. Subeinheit erforderlich.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor Mobilitätsantritt per Email an staffmobility@univie.ac.at eingelangen. Die Formulare können mit Unterschriften gescannt per Email versendet werden
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Bewilligung des Antrags
Die Antragsunterlagen werden im International Office geprüft. Die Bewilligung erfolgt durch die DLE Personalwesen und Frauenförderung.
Nach der Bewilligung des Antrags wird eine Fördervereinbarung durch das International Office übermittelt. Diese Vereinbarung muss unterschrieben und vor Mobilitätsantritt im Original ins International Office zurückgeschickt werden. -
Refundierung
Für eine Refundierung der Kosten sind neben den Reisekostenbelegen eine Aufenthaltsbestätigung und ein Online-Berichts erforderlich.
Refundiert werden die Reisekosten und die Kosten für Unterbringung (bis zu 150€ pro Nacht) über die HRFI App Kostenersätze – Q-Flow (Reisekosten).

