Erasmus+ Staff Mobility für Wissenschafter*innen

Im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität für das wissenschaftliche Universitätspersonal wird der Erwerb von Wissen und/oder das Erlernen neuer Techniken (z.B. Arbeiten mit Geräten) durch den Austausch mit erfahrenen Fachkolleg*innen im europäischen Ausland (Erasmus+ Programmländer) gefördert. Zielgruppe sind insbesondere jene wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zu Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere (Prae-Docs, PostDocs). Konferenzteilnahmen können nicht gefördert werden.

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  • Zielgruppe

    Alle Angestellten des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit Ausnahme von Lektor*innen mit einem Anstellungsverhältnis im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden. Das Dienstverhältnis muss vor Mobilitätsantritt seit mindestens 3 Monate und nach Ende der Mobilität noch für mindestens 6 Monate bestehen.

  • Aufenthaltsdauer

    Mindestens 2 Tage, maximal 2 Wochen

  • Bewerbungsfrist

    Anträge sind laufend möglich!

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens einen Monat vor dem geplanten Aufenthalt ein.

  • Antragstellung

    Für einen Antrag sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein Mobility Agreement (siehe rechts unter „Formulare“) erforderlich. Dafür ist sowohl die Zustimmung der Gastuniversität als auch der Leiterin/des Leiters der Organisations- bzw. Subeinheit erforderlich. 

    Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor Mobilitätsantritt per Email an staffmobility@univie.ac.at eingelangen. Die Formulare können mit Unterschriften gescannt per Email versendet werden

  • Bewilligung des Antrags

    Die Antragsunterlagen werden im International Office geprüft. Die Bewilligung erfolgt durch die DLE Personalwesen und Frauenförderung.
    Nach der Bewilligung des Antrags wird eine Fördervereinbarung durch das International Office übermittelt. Diese Vereinbarung muss unterschrieben und vor Mobilitätsantritt im Original ins International Office zurückgeschickt werden.

  • Refundierung

    Für eine Refundierung der Kosten sind neben den Reisekostenbelegen eine Aufenthaltsbestätigung und ein Online-Berichts erforderlich.

    Refundiert werden die Reisekosten und die Kosten für Unterbringung (bis zu 135€ pro Nacht) über die HRFI App Kostenersätze – Q-Flow (Reisekosten).

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.