Joint Curricula

Joint Curricula (Gemeinsame Masterstudienprogramme) werden von zwei oder mehreren postsekundären Bildungseinrichtungen gemeinsam entwickelt und umgesetzt. Die Erst-Entscheidung über Einrichtung von Joint Curricula wird im Rektorat getroffen. Die weiteren Schritte sind in der Vorgehensweise zur Errichtung neuer Curricula aufgeführt (siehe hier).

Die DLE Internationale Beziehungen informiert im Zusammenhang mit Joint Curricula über Drittmittel-Fördermöglichkeiten (Förderrichtlinien, Ausschreibungsunterlagen, Antragsprozedere), koordiniert die vertragsrechtliche Prüfung des Konsortialvertrags und agiert für den Drittmittelantrags als Schnittstelle zum Rektorat. Die studienrechtliche Prüfung des Konsortialvertrags fällt nicht in den Aufgabenbereich der DLE Internationale Beziehungen.

Für die studienrechtliche Beratung zur Entwicklung eines neuen Joint Curriculum sind die JuristInnen der Currciularkommission der Universität Wien Ansprechperson für Joint Curriculum ProponentInnen. In studienrechtlichen Spezialfragen, die in den Kompetenzbereich des Büros Studienpräses fallen, steht der/die Jurist/in des Büros Studienpräses den jeweiligen FachjuristInnen der Partneruniverstität auch zur unmittelbaren Abklärung zur Verfügung. Die Koordination Studienservices berät zur technischen Abbildbarkeit von Curricula. Joint Curriculum ProponentInnen klären selbst alle studienrechtlichen und studienorganisatorischen Fragen, die die Grundlage des Drittmittelantrags bilden, auch in Hinblick auf den Konsortialvertrag, bei den je zuständigen Stellen.