EU-Drittmittel

Konsortien, die ein gemeinsames Studienprogramm auf Masterebene (60, 90 oder 120 ECTS) länderübergreifend anbieten, welches ein/e Studierende/r an zumindest zwei der beteiligten Universitäten absolviert, können unter dem Erasmus Plus Aktionsbereich „Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse“ (EMJMD) um pauschale EU-Fördermittel (für Reise- und Aufenthaltskosten von Studierenden und Lehrenden und Verwaltungskosten) ansuchen.

Mindestens 75% der EMJMD-Stipendien für Studierende sind Drittstaatenangehörigen vorzubehalten. Das Programm muss über mindestens vier aufeinanderfolgende Studienjahre angeboten werden. Ein/e Absolvent/in muss einen gemeinsamen Abschluss (Joint Degree) oder einen Mehrfachabschluss (Multiple Degree) erwerben. Alle Inhalte sind in das Diploma-Supplement aufzunehmen.