Non-EU Student Exchange Program
Studierende der Universität Wien können im Rahmen des Non-EU Student Exchange Programs ein bis zwei Semester an Partneruniversitäten in Nord- und Lateinamerika, Australien, Asien oder Afrika absolvieren.
Voraussetzung ist, dass mit der gewünschten Gastuniversität ein Austauschabkommen besteht.
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Das Wichtigste
- Zielgruppe:
Bachelor, Master, Diplom (ab 3. Semester bei Bachelor bzw. Diplom, abgeschlossene STEOP) - Dauer:
ein oder zwei Semester - Mögliche Austauschplätze finden Sie nach Region in unserem Mobilitätsportal:
- Afrika - Asien
- Australien - Kanada - USA
- Lateinamerika
- Restplätze (nur für Sommersemester)
- Sprachnachweis:
schon bei der Bewerbung erforderlich
- Zielgruppe:
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Bewerbungsfristen
- 15. Oktober
Region: Afrika & Asien
Interviews: Mitte Dezember - 15. November
Region: Australien, Kanada & USA
Interviews: Mitte Jänner - 1. Februar
Region: Lateinamerika
Interviews: Mitte März - 15. Mai
Restplätze Sommersemester
Vergabe ohne Interview
- 15. Oktober
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Finanzielles
- Erlass der Studiengebühren an der Gastuniversität für alle Teilnehmenden
- Stipendienvergabe nach Reihung im Auswahlverfahren, budgetabhängig
- Restplatzvergabe grundsätzlich ohne Stipendium
- Stipendium (monatlich)
zwischen 250 € und 550 € (je nach Land) - Reisekostenzuschuss (Einmalzahlung)
zwischen 200 € und 800 € (je nach Land) - Stipendiendauer
Semesterplätze: vier Monate
Jahresplätze: neun Monate
- Stipendium (monatlich)
Kurzanleitung
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1. Vorbereitung
- Diese Unterlagen brauchen Sie auf Englisch:
- Curriculum Vitae
- Motivationsschreiben
- Study plan
- Sammelzeugnis
- 1. Diplomprüfungszeugnis (falls vorhanden)
- Bachelorzeugnis
Bescheid und Abschlusszeugnis (falls vorhanden) - Sprachnachweis
- Identitätsnachweis
- Tipps zur Auswahl der Gastuniversität
- FAQs zur Bewerbung
- Diese Unterlagen brauchen Sie auf Englisch:
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2. Antragstellung
Bewerben Sie sich über das Online-Tool Mobility Online:
Antragstellung für Afrika, Asien
Antragstellung für Australien, Kanada, USA
- Auswahlverfahren: Begutachtung der Antragsunterlagen durch Jury, danach ggf. Teilnahme an Interview
- FAQs zum Auswahlverfahren
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3. Vor dem Aufenthalt
- Bewerben Sie sich an der Partneruniversität
Nur mit Zusage der Partneruniversität ist Ihnen der Austauschplatz garantiert - Klären Sie die Anerkennung der geplanten Lehrveranstaltungen mit Ihrer Studienprogrammleitung. Vorausanerkennungsbescheid (unterschrieben) ist Voraussetzung für den Antritt des Aufenthaltes und die Auszahlung des Stipendiums.
- Nehmen Sie an einem interkulturellen Training für bestimmte Regionen teil
- FAQs vor dem Aufenthalt
- Bewerben Sie sich an der Partneruniversität
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4. Während und nach dem Aufenthalt
- Lassen Sie ihre Lehrveranstaltungen durch die Studienprogrammleitung anrechnen
- Mindestleistung 12 ECTS pro Semester (Ausnahme: University of Chicago 18 ECTS)
- Reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen ein
- innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihres Aufenthaltes über Mobility Online
- innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihres Aufenthaltes über Mobility Online
- FAQs während dem Aufenthalt
- FAQs nach dem Aufenthalt
- Lassen Sie ihre Lehrveranstaltungen durch die Studienprogrammleitung anrechnen
Sie haben Fragen?
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Non-Eu Student Exchange Team
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Studienprogrammleitung und das StudienServiceCenter
Fragen bezüglich der Anerkennung:
Für Fragen bezüglich der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen an der Universität Wien wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienprogrammleitung (SPL) oder das StudienServiceCenter (SSC).
Erfahrungsberichte
Nützliche Informationen zum Studium an den Partneruniversitäten und zum Leben im Gastland gibt es in den Erfahrungsberichten ehemaliger Outgoings. Diese sind im Mobility Online Portal bei der jeweiligen Gastuniversität hinter dem Info-Icon hinterlegt.
Zu den Erfahrungsberichten - Afrika, Asien
Zu den Erfahrungsberichten - Australien, Kanada, USA
Zu den Erfahrungsberichten - Lateinamerika
Weitere Erfahrungsberichte werden nach und nach ergänzt.
Zielgruppe
Ordentliche Studierende der Universität Wien, die folgende Kriterien erfüllen:
- Bachelor- und Diplomstudierende, die mindestens 2 Semester erfolgreich absolviert und die Studieneingangsphase (STEOP) abgeschlossen haben
- Masterstudierende ab dem 1. Semester
- Mindeststudiendauer darf max. um 4 Semester überschritten sein
Pro Studienzyklus ist nur ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Non-EU Exchange Programs möglich.
Die Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt im Master ist bereits am Ende des Bachelorstudiums möglich.
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Detailinformationen zu den möglichen Austauschplätzen finden Sie nach Region im Mobilitätsportal:
Sprachnachweis
Für eine Bewerbung muss ein gültiger Sprachnachweis hochgeladen werden. Je nach Land/Universität gibt es verschiedene Anforderungen. Das Matura-/Abiturzeugnis wird nicht als Sprachnachweis akzeptiert. Der Sprachnachweis muss bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen!
Für die Bewerbung an Universitäten im englischsprachigen Raum werden ausschließlich folgende Sprachnachweise akzeptiert:
- IELTS Academic: min. 6.5 von insgesamt 9 Punkten (6.5 overall band, 6.0 writing)
- Pearson Academic (nur für Australien) min. 65 von insgesamt 90 Punkten
- TOEFL iBT: (derzeit nur für Nordamerika) min. 4.5 von 6 Punkten
(Tests, die vor dem 21 Jänner 2026 abgelegt wurden: min. 90 von insgesamt 120 Punkten)
Die Sprachanforderungen für alle Universitäten müssen erfüllt sein, um zur Auswahlkommission eingeladen zu werden.
Bitte beachten Sie
- Manche Universitäten verlangen eine höhere Punkteanzahl bzw. eine Mindestpunktezahl für einen der Teilbereiche (reading, listening, writing, speaking).
- Informieren Sie sich vorab
- auf der Website der Partneruniversität
- oder im Portal von Mobility Online, (Detailinformationen zu allen Partneruniversitäten)
Wichtige Hinweise:
- TOEFL iBT Home Edition bzw. IELTS Online wird nicht an allen Partneruniversitäten akzeptiert
- die Punkteskala im TOEFL iBT hat sich geändert (1-6 statt 0-120).
- Australische Universitäten akzeptieren derzeit keine Tests mit dem neuen Punktesystem.
Testanbieter:
- TOEFL (iBT) und Pearson Academic: Österreichische Austauschdienst (OeAD)
- IELTS Academic The British Council
Sprachniveau
- Studiensprache (Englisch oder Landessprache): min. Niveau B2, Ausnahme: Portugiesisch und Russisch min. Niveau B1
Bitte erkundigen Sie sich auf den Webseiten der Partneruniversitäten, ob genügend für Ihr Studium relevante Lehrveranstalten auf Englisch angeboten werden.
Achtung: Manche Partneruniversitäten verlangen ein höheres Sprachniveau. Genauere Informationen finden Sie im Portal von Mobility Online und auf den Webseiten der Partneruniverstäten.
Sprachzertifikat
- Philologie/Translationswissenschaft: Sammelzeugnis wird als Sprachnachweis meistens akzeptiert (manche Partneruniversitäten können eine zusätzliche Bestätigung verlangen)
- Andere Studienrichtungen: Bestätigung über gefordertes Sprachniveau (z.B. Bestätigung des Sprachenzentrums der Universität Wien)
Bitte erkunden Sie sich bei der Partneruniversität, welche Englisch-Zertifikate verlangt/akzeptiert werden (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Bestätigung des Sprachenzentrums der Uni Wien).
Kenntnisse der Landessprache bei Studium in Englisch
Zusätzliche Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache sind nicht verpflichtend, können aber bei gleicher Qualifikation der BewerberInnen für eine Nominierung von Vorteil sein. Ein dementsprechender Sprachnachweis kann gemeinsam mit dem Englisch-Zertifikat in Mobility Online eingereicht werden.
Nominierten Studierenden können die Kosten für einen Sprachtest im Fall einer Stipendienzusage bis zu 50% refundiert werden.
Bewerbung
Folgende Unterlagen (auf Englisch, sofern nicht anders angegeben) müssen in der Online Bewerbung hochgeladen werden:
- Curriculum Vitae
- Statement of purpose/ Motivationsschreiben (eine Datei für alle Präferenzen, 1-2 A4 Seiten):
Erklären Sie in einem Motivationsschreiben Ihre Gründe für die Wahl der Gastuniversität(en) sowie Ihre akademischen Ziele und die bisherigen bzw. zukünftigen außeruniversitären und studienbezogenen Erfahrungen. Sehen Sie als Textstruktur einen allgemeinen Abschnitt, sowie für jede Universität/jede Präferenz einen Abschnitt mit einer klaren Überschrift mit dem Namen der Universität vor. - Study plan (eine Datei für alle Präferenzen): Listen Sie pro Gastuniversität 4-5 Lehrveranstaltungen/Semester (Titel + ggf. Kursnummer), die Sie besuchen möchten. Schreiben Sie den Namen der jeweiligen Universität als Überschrift über die gewählten Kurse, damit die Zuordnung klar hervorgeht.
- Sammelzeugnis
- 1. Diplomprüfungszeugnis (bei Diplomstudien)
- Bachelorzeugnis (Bescheid und Abschlusszeugnis, falls vorhanden)
- Sprachnachweis (TOEFL bzw. IELTS score report o.ä.)
- Identitätsnachweis (vorzugsweise Reisepass)
Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung an der Universität Wien keine Empfehlungsschreiben verlangt werden. Im Falle einer Nominierung kann die Partneruniversität allerdings Empfehlungsschreiben verlangen.
- Das International Office empfiehlt, das Empfehlungssschreiben von einem promovierten (Dr.) oder habilitierten (Doz., Prof.) Lehrenden einzuholen. Es werden aber auch Empfehlungsschreiben von anderen Lehrenden (Mag.) und Lehrbeauftragten (die Lehre muss im Semester der Antragstellung stattfinden) akzeptiert.
- Bitte beachten Sie, dass die Zeit zwischen Nominierung und Bewerbungsfrist an der Partneruniversität sehr knapp sein kann. Daher sollten Sie sicherstellen, die Empfehlungsschreiben rechtzeitig zu erhalten. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass einige Lehrende während der Ferienzeiten (Februar) nicht erreichbar sind.
- Die Empfehlungsschreiben können auf Englisch oder in der Sprache des Gastlandes verfasst werden. Bitte verwenden Sie die Formulare der Partneruniversität. Das Schreiben kann aber auch frei verfasst werden.
Tipps zur Auswahl der Gastuniversität
Auf Grund der beschränkten Anzahl von Plätzen ist es ratsam, Alternativen in der Bewerbung anzugeben (pro Bewerbungsfrist sind bis zu 3 Präferenzen möglich)
- Auswahl der Universität sollte vom Lehrangebot und der Relevanz für das Studienfach abhängen
- bestimmte Fächer sind an amerikanischen und australischen Universitäten für Austauschstudierende nicht möglich: z.B. Rechtswissenschaften in den USA, Medizin/Pharmazie in Australien und den USA.
- Es wird empfohlen, vor der Bewerbung die Webseiten der jeweiligen Partneruniversitäten gründlich zu studieren!
- Detailinformationen zu den einzelnen Austauschabkommen und die Webseiten der jeweiligen Partneruniversitäten finden Sie im Portal von Mobility Online.
Das International Office behält sich vor, Plätze in Regionen mit hohem Sicherheitsrisiko (ab Stufe 3) ggfs. kurzfristig zu sperren. Dies kann auch nach Ende der Bewerbungsfrist oder nach dem Auswahlverfahren erfolgen.
Fragen während der Bewerbung
Wir können keine Universitäten für bestimmte Studienrichtungen empfehlen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Partneruniversitäten über das dortige Studien- bzw. Kursangebot. Bitte beachten Sie dabei auch etwaige Einschränkungen im Portal von Mobility Online.
Für Empfehlungen wenden Sie sich am besten an Ihr Institut.
Nein! Da Sie jetzt noch nicht wissen können, welche Lehrveranstaltungen an den Partnerunis im nächsten Jahr angeboten werden, ist der abgegebene Study Plan nicht bindend. Er dient vor allem dazu, dass die Kommission einen Eindruck über die Interessensschwerpunkte der Studierenden bekommt.
Es gibt jeweils im Mai eine Ausschreibung für Restplätze für das Sommersemester des Folgejahres. Restplätze werden grundsätzlich ohne Stipendium der Universität Wien vergeben.
Ein bestimmter Notendurchschnitt wird für die Bewerbung nicht verlangt, aber Ihr Studienerfolg (Noten, Dauer) wird bei der Auswahl natürlich berücksichtigt. Auch unsere Partneruniversitäten schauen sich die Noten an und verlangen teilweise einen bestimmten GPA (Grade Point Average). Siehe hierzu auch das Portal von Mobility Online.
GPA steht für Grade Point Average. Das ist eine Art internationaler Notendurchschnitt, um die verschiedenen Benotungssysteme weltweit vergleichbarer zu machen.
Einige unserer Partneruniversitäten verlangen einen bestimmten GPA. Siehe hierzu das Portal von Mobility Online.
Um den GPA zu berechnen, können Sie dieses das scholaro Berechnungstool verwenden.
Ja, eine Bewerbung ist bereits im Bachelorstudium möglich, wenn Sie das Auslandssemester für das Masterstudium planen.
Bitte beachten Sie aber, dass die Partneruniversitäten normalerweise bereits bei der Bewerbung das Bachelorzeugnis benötigen, um Ihre Bewerbung als graduate/Master-Studierende bearbeiten zu können.
Falls Sie das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruni noch nicht haben, weil die Ausstellung des Bachelorzeugnisses normalerweise einige Zeit dauert, empfehlen wir beim SSC Ihres Institutes nachzufragen, ob es Ihnen eine Bestätigung ausstellen kann, dass Sie alle für den Bachelor relevanten Lehrveranstaltungen abgeschlossen haben.
Das Vorlegen des Bachelorzeugnisses oder einer entsprechenden Bestätigung ist also nicht so sehr für die Bewerbung an der Uni Wien relevant, sondern erst, wenn Sie bereits von der Uni Wien für eine Partneruniversität nominiert wurden und sich an der jeweiligen Partneruniversität bewerben müssen (je nach Uni Feb.- April).
Wenn Sie planen, Lehrveranstaltungen der Partneruniversität für Ihr Masterprogramm anrechnen zu lassen, ist es möglich, dass die SPL den Vorausanerkennungsbescheid erst bestätigen kann, wenn Sie bereits zum Master an der Uni Wien zugelassen sind.
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Ein absolvierter ERASMUS-Aufenthalt bringt für Ihre Bewerbung für das Non-EU Student Exchange Program keine Nachteile!
Ob Sie für einen Platz nominiert werden, hängt in erster Linie von der Qualität Ihrer Bewerbung ab. Die wichtigsten Auswahlkriterien finden Sie bei den Infos zum Auswahlverfahren. Die Anzahl der Bewerbungen pro Partneruniversität ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und spielt bei der Auswahl ebenso eine Rolle wie die Wahl der Universitäten.
Die Wahl der Universitäten bleibt Ihnen überlassen. Sie sollte vor allem nach akademischen Motiven erfolgen. Sie können bei der Bewerbung bis zu drei Universitäten angeben, dies erhöht Ihre Chancen auf eine Nominierung. Universitäten in Hauptstädten sind generell beliebter.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Tool Mobility Online und ist ca. einen Monat vor der Bewerbungsfrist möglich. Mobility Online ist ein Online-Mobilitätsmanagement-Programm, in dem von der Antragstellung bis zum Aufenthaltsende alle notwendigen Schritte zur Abwicklung Ihrer Bewerbung abgebildet werden. Dies beginnt mit der Online-Antragstellung und endet mit dem Upload der Abschlussdokumente. Die Bewerbung wird Schritt für Schritt in Form eines Workflows angelegt und ergänzt.
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Registrierung in Mobility Online - der Link wird ca. ein 1 Monat vor Ende der Registrierungsfrist geöffnet!
ZUR ANTRAGSTELLUNG FÜR AFRIKA, ASIEN
(Bewerbung geschlossen)ZUR ANTRAGSTELLUNG FÜR AUSTRALIEN, KANADA, USA
(Bewerbung geschlossen)ZUR ANTRAGSTELLUNG FÜR LATEINAMERIKA
(Bewerbung geschlossen)ZUR ANTRAGSTELLUNG FÜR RESTPLÄTZE
(Bewerbung geschlossen)Für alle weiteren Einstiege in Mobility Online kann ausschließlich dieser Link verwendet werden:
ZUGANG ZUR WEITEREN BEARBEITUNG IN MOBILITY ONLINE
Auswahlverfahren
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Begutachtung und Interviews durch Auswahlkommission
- Formale Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen
- Nach der formalen Prüfung werden Ihrer Bewerbungsunterlagen von den Mitgliedern einer Auswahlkommission inhaltlich begutachtet.
- Einladung zum Auswahlgespräch
Sie erfahren ca. 1 Woche vor dem Interview, ob Sie dazu eingeladen werden oder nicht.
- Formale Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen
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Auswahlkriterien
- Bisheriger Studienverlauf (Dauer und Noten)
- sprachliche und wissenschaftliche Qualifikation der KandidatInnen (Zeugnisse, Sprachzertifikate)
- Motivationsschreiben: akademische Begründung/Studienbezug des geplanten Studienaufenthalts im Ausland; Study Plan: fachlich stimmige Kursauswahl an der Gastuniversität, die eine Auseinandersetzung mit dem Studienplan an der Universität Wien und der Gastuniversität zeigt
- Qualität des persönlichen Interviews vor der Auswahlkommission
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Benachrichtigung
- 3-4 Wochen nach der Auswahlkommission werden Sie schriftlich über das Ergebnis der Auswahl verständigt.
Aus Datenschutzgründen sind telefonische Auskünfte über das Ergebnis der Stipendienvergabe nicht möglich. - Bei der Restplatzvergabe erfolgt die Auswahl der Kandidat*innen aufgrund der Begutachtung der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch die Auswahlkommission, es gibt kein persönliches Interview.
- 3-4 Wochen nach der Auswahlkommission werden Sie schriftlich über das Ergebnis der Auswahl verständigt.
Fragen zur Auswahlkommission
Nein. Eine Fachjury nimmt zunächst eine Vorauswahl der Bewerbungen anhand der eingereichten Unterlagen vor.
Die Studierenden, die in die engere Auswahl kommen, werden zur Auswahlkommission eingeladen. Die Verständigung erfolgt per E-Mail kurz vor der Auswahlkommission.
Für die Restplatzvergabe sind keine Interviews vorgesehen, die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Welche Fragen genau gestellt werden, hängt von der Auswahlkommission ab. Die thematischen Schwerpunkte des Gesprächs sind vor allem Ihre Motivation & Erwartungen sowie Ihre eingereichten Unterlagen.
Es besteht keine Kleidervorschrift.
Das Auswahlgespräch findet zum Großteil in jener Sprache statt, in der Sie auch studieren werden. Ein Teil des Gesprächs kann auch in der Sprache des Gastlandes stattfinden, wenn diese sich von der Sprache, in der Sie studieren, unterscheidet.
In der Auswahlkommission sitzen Lehrende von verschiedenen Instituten der Universität Wien. Es kann sein, dass ein/e Vertreter/in Ihrer Studienrichtung dabei ist, dies muss aber nicht der Fall sein.
Das Auswahlgespräch findet in Gruppen (3-5 Studierende) statt und dauert insgesamt ca. 30 Minuten. Den Studierenden werden verschiedene Fragen gestellt, die anschließend von der Kommission bewertet werden. Die Auswahl/Platzvergabe erfolgt anhand Ihrer Performance im persönlichen Gespräch sowie anhand Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Vor dem Aufenthalt
Bewerbung an der Partneruniversität
Nominierte Studierende müssen sich in weiterer Folge an der Partneruniversität bewerben (Feb.-Mai für das WS, Aug.-Okt. für das SS). Sie werden per E-Mail über die Fristen und das genaue Bewerbungsprocedere verständigt.
Achtung: Haben Sie sich während des Bachelorstudiums für einen Austausch im Master beworben, beachten Sie bitte, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruniversität bereits ein Bachelorzeugnis einreichen können.
Nur mit Erhalt der Zusage von der Partneruniversität ist Ihnen der Austauschplatz garantiert und Sie können die weiteren Schritte zum Antritt Ihres Auslandssemester durchführen (Visumantrag, Reiseorganisation, etc.).
Anerkennung der geplanten Lehrveranstaltungen
Klären Sie die Anerkennung der geplanten Lehrveranstaltungen bereits vor Beginn des Auslandsaufenthaltes mit der Studienprogrammleitung ab und laden Sie diese in Mobility Online hoch.
- Mindeststudienleistung: 12 ECTS/ Semester, Ausnahme: University of Chicago 18 ECTS/ Semester (anerkannte ECTS!). Bitte bedenken Sie bereits vor der Bewerbung, dass Sie noch genug ECTS offen haben.
- Der unterschriebene Vorausanerkennungsbescheid ist Voraussetzung für den Antritt des Aufenthaltes sowie die Auszahlung des Stipendiums
- Fristen: Ende Juni für das Wintersemester oder Studienjahr, Anfang Dezember für das Sommersemester.
Interkulturelles Training
Wir empfehlen Studierenden, die für Asien, Afrika und Lateinamerika nominiert sind, an einem interkulturellen Training teilzunehmen. Nominierte Studierende erhalten genauere Informationen.
Für alle anderen nominierten Studierenden ist zurzeit kein interkulturelles Training vorgesehen.
Fragen vor dem Aufenthalt
Nachdem Sie von der Uni Wien für einen Austauschplatz nominiert wurden, erfolgt die Bewerbung an der Partneruniversität. Die Nominierung an der Partneruniversität übernimmt das International Office. Nur bei Institutsabkommen erfolgt diese durch die Kontaktperson am jeweiligen Institut.
Zusätzlich müssen Sie sich an der Partneruniversität bewerben. Je nach Universität läuft das Bewerbungsprozedere unterschiedlich ab. An manchen Universitäten gibt es eine Online-Anmeldung, an manchen muss das Bewerbungsformular noch in Papierform ausgefüllt und per Post gesendet werden. Die Bewerbungsfristen sind ebenfalls je nach Universität verschieden. Sie erhalten mit der Nominierung genaue Informationen zur Bewerbung an der Partneruniversität. Bitte lesen Sie sich diese genau durch!
Sobald die Universität Ihre Bewerbung erhalten hat, heißt es warten, bis die Uni Ihnen die Aufnahmebestätigung schickt (siehe auch: Ich habe noch nichts von meiner Gastuniversität gehört - ist das normal?)
Erst mit der Bestätigung der Partneruniversität können Sie ein Visum beantragen und sich um die weiteren Schritte (Flugbuchung, Organisieren einer Unterkunft etc.) kümmern.
Das International Office übernimmt die Koordination der Bewerbung an der Universität Wien, weiters die Nominierung der Studierenden und Versenden der Bewerbungsunterlagen an die Gastuniversität sowie die Anweisung der Stipendienauszahlung an die DLE Finanzwesen und Controlling.
Selbst zu organisieren sind ggf. Online-Registrierung bzw. Anmeldung an der Gastuniversität, An- und Abreise, Visum, Unterkunft, Versicherung, Leben vor Ort.
Über das Non-EU Student Exchange Program sind Sie nicht versichert. Die Universität Wien übernimmt keine Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit, Unfall, Diebstahl oder sonstigen Nachteilen, die sich aus dem Auslandsaufenthalt ergeben können.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über mögliche Reisekrankenversicherungen.
Die meisten unserer Partneruniversitäten verlangen den Abschluss einer verpflichtenden Versicherung. Manchmal kann diese aber - abhängig von der jeweiligen Partneruni - erlassen werden, wenn eine andere Versicherung mit der entsprechenden Leistung vorliegt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der Gastuniversität.
Infos zur Versicherung durch die Zahlung des ÖH-Beitrags finden Sie auf der Website der ÖH (Unfall- und Haftpflichtversicherung).
Ja, unbedingt. Sie sind zwar während des Auslandssemesters von den Studiengebühren befreit, müssen aber den ÖH-Beitrag einzahlen, um an der Universität Wien immatrikuliert zu bleiben. Informationen über Ihren Kontostand finden Sie in Ihrem U:SPACE-Account.
Info: Sie sind während Ihres Auslandssemesters weiterhin an der Universität Wien zugelassen und somit auch berechtigt, in diesem Zeitraum Prüfungen abzulegen.
Leider nein. Im Falle einer Beurlaubung wären Sie vom Studium de facto "abgemeldet", d.h. Sie könnten sich Ihr im Ausland absolviertes Kursprogramm nicht anrechnen lassen.
Die Abteilung "Studienservice und Lehrwesen" hat hierzu genaue Infos.
Für die Beantragung des Visums müssen Sie u.a. die Aufnahmebestätigung der Partneruniversität vorweisen. Daher können Sie das Visum erst nach Erhalt der offiziellen Aufnahmebestätigung beantragen.
ACHTUNG: Bei manchen Ländern müssen Sie als Voraussetzung für das Visum einen bestimmten Geldbetrag auf Ihrem Konto (bzw. dem Konto Ihrer Eltern) nachweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei der jeweiligen Botschaft. Wir können Ihnen eine Bestätigung auf Englisch über den Erhalt Ihres Stipendiums ausstellen, mit welcher Sie einen Teil des vorausgesetzten Geldbetrages abdecken können.
Sie können sich für einen Platz in einem Studentenwohnheim bewerben oder um eine private Unterkunft kümmern. Für die Organisation der Unterkunft sind Sie selbst verantwortlich, das International Office der Uni Wien vermittelt keine Wohnplätze. Informationen zu Wohnmöglichkeiten bekommen Sie i.d.R. von der Gastuniversität, manchmal gibt es diesbezüglich auch Tipps von ehemaligen Studierenden in den Erfahrungsberichten.
Es kann sein, dass ein Auslandsstudium zu einem verlängerten Anspruch auf Familien- oder Studienbeihilfe führt. Das können Sie aber nur individuell und in Rücksprache mit den zuständigen Behörden (Finanzamt, Stipendienstelle) klären.
Je nach Universität/Studienrichtung dauert es unterschiedlich lange, bis die Universitäten sich zurückmelden. In der Regel kommen die Rückmeldungen zwischen April und Juni. Manchmal steht in den Infoblättern oder auf der Webseite der jeweiligen Uni, wann Sie ca. mit einer Rückmeldung rechnen können. Im Zweifelsfall fragen wir bei der Universität nach.
Sollten Sie erst für das Sommersemester (ab Februar/März) nominiert sein, kann es sein, dass die Universität Ihren Antrag später bearbeitet und sich erst im Sommer/Herbst zurückmeldet.
Die Universität Wien ist der Plattform HousingAnywhere.com beigetreten, die es Studierenden ermöglicht, temporär ihr Zimmer zu vermieten oder für einen Studienaufenthalt eine Unterkunft zu finden. HousingAnywhere greift dabei in erster Linie auf die Angebote von Studierenden zurück, die ihr Zimmer kurzfristig zwischenvermieten möchten. Um das Angebot von temporären Wohnmöglichkeiten noch zu erhöhen, können aber auch vertrauenswürdige „externe“ VermieterInnen Wohnungen oder Zimmer anbieten.
Bitte klären Sie zuvor unbedingt mit Ihrem Vermieter ab, ob Sie Ihr Zimmer/Ihre Wohnung vermieten dürfen, um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden. Achtung: Wir vermitteln nicht zwischen Ihnen und der Vermieterin/dem Vermieter und übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung.
Fragen während des Auslandsaufenthaltes
Im Falle einer Änderung Ihres Studienprogrammes ist es empfehlenswert, Ihrer Studienprogrammleitung diese Änderungen mitzuteilen, um nach Ihrer Rückkehr Schwierigkeiten bei der Anerkennung zu vermeiden. Am besten senden Sie Ihrer SPL eine E-Mail, in der Sie Ihr neues Kursprogramm mitteilen (evtl. auch Erläuterungen hinzufügen) und den Studienplanpunkt anführen, für den Sie den Kurs anerkennen lassen möchten.
Wichtig: Klären Sie Ihr Kursprogramm am ANFANG Ihres Studienaufenthaltes ab. Wenn Sie mit Ihrem Semester beinahe am Ende sind und für die jeweiligen Prüfungen lernen, wird Ihnen eine E-Mail aus Wien, dass Ihre Kurse nicht anerkennbar sind, keine Freude bereiten.
Bitte wenden Sie sich bezüglich Anrechnungsfragen an die Studienprogrammleitung.
Eine Verlängerung ist im Rahmen des Non-EU Student Exchange Programs leider nicht möglich. Falls Sie länger an der Partneruniversität bleiben möchten, dann ist das nur außerhalb des Austauschprogrammes möglich. In diesem Fall klären Sie bitte direkt mit der Partneruniversität ab, ob eine Verlängerung möglich ist.
Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen müssen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Sie erhalten von uns ggf. ein Rückforderungsschreiben mit Informationen zur Rücküberweisung des Stipendiums. Ihre Gastuniversität müssen Sie darüber ebenfalls informieren.
Von Seiten der Uni Wien gibt es keine Einschränkung bezüglich des Arbeitens, solange Sie genug LV/ECTS im Ausland absolvieren. Ob während des Auslandssemesters oder -jahres gearbeitet werden darf, hängt vor allem von den Einreise- und Aufenthaltsregelungen des jeweiligen Landes ab. Am besten erkundigen Sie sich beim zuständigen Konsulat/bei der zuständigen Botschaft.
Nach dem Aufenthalt
Anerkennung
Pro Aufenthalt müssen als absolute Mindestleistung 12 ECTS pro Semester (Ausnahme: University of Chicago 18 ECTS pro Semester) erbracht werden. Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen ist die jeweilige Studienprogrammleitung verantwortlich.
Klären Sie alle Fragen, die mit der der Anrechnung in Zusammenhang stehen (Anrechnung von Kursen, Umrechnung von Credits, Noten) bitte direkt mit der Studienprogrammleitung.
Relevant ist hierbei die Anzahl der an der Universität Wien anerkannten Credits, nicht der Credits, die an der Gastuni absolviert wurden.
Für die Anerkennung der Noten an der Universität Wien benötigen Sie das Zeugnis der Gastuniversität.
Einreichen der Abschlussunterlagen
Führen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes die Berichtslegung in Mobility Online durch, um Ihren Aufenthalt an der Gastuniversität zu bestätigen und die widmungsgemäße Verwendung des Stipendiums zu dokumentieren:
- Angaben zu den Kosten bzw. zur Verwendung des Stipendiums
- Upload der Abschlussdokumente
- persönlicher Erfahrungsbericht, der Auskunft über Ihren Studienaufenthalt bietet
- Transcript of Records der Gastuniversität
- Anerkennungsbescheid
Fragen nach dem Auslandsaufenthalt
Bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht bei der Gastuniversität, wie Sie zu Ihrem Zeugnis kommen. Oft schicken die Gastunis die Zeugnisse an das International Office, manchmal müssen sie aber extra von den Studierenden angefordert werden.
Falls das Zeugnis an uns geschickt wird, informieren wir Sie per E-Mail, sobald wir es erhalten und Sie können es zu den Öffnungszeiten abholen.
Wann genau die Uni die Zeugnisse schickt, ist meist sehr unterschiedlich. Manchmal kann es auch länger dauern, bis diese tatsächlich bei uns eingehen. Im Zweifelsfall fragen können wir bei der Uni nachfragen.
Nein, es gibt keine Vorlagen. Die Erfahrungsberichte ehemaliger Studierender finden Sie auf unserer Webseite.
Nein, wenn Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung eingereicht haben. Schicken Sie uns in diesem Fall aber bitte ein E-Mail mit der Info, damit wir Bescheid wissen.