Kurzfristige wissenschaftliche Auslandsstipendien (KWA)
Planen Sie für Ihre Diplom-, Masterarbeit oder Dissertation einen Forschungsaufenthalt im Ausland? Das KWA‑Stipendium unterstützt Laborarbeiten, Feldforschungen sowie Recherchen in Archiven, Bibliotheken und wissenschaftlichen Sammlungen außerhalb Österreichs.
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Das Wichtigste
- Zielgruppe: Master-, Diplom-, PhD-Studierende
- Aufenthaltsdauer: 2 Wochen – 3 Monate
- Mögliche Länder: weltweit
- Gefördert wird Forschung außerhalb Österreichs im Rahmen einer Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation (z.B.: Laborarbeiten, Feldforschungen, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen)
- Keine Förderung für: Länder mit Reisewarnung, Tagungs- oder Kongressteilnahmen, Studienaufenthalte (z.B. Summer Schools, Seminare, Kurse), Praktika, keine inneruniversitären Doppelförderungen
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Einreichfristen
Innerhalb folgender Perioden können Anträge eingereicht werden:
- 15. Januar - 15. Februar
- 15. April - 15. Mai
- 15. September - 15. Oktober
Der Forschungsaufenthalt darf zum Zeitpunkt der Einreichfrist nicht abgeschlossen sein.
Die Unterlagen sind vor Start des Auslandsaufenthaltes einzureichen.
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Finanzielles
- Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
- Monatlicher Zuschuss
650 € - 1.050 € - Reisekostenzuschuss
200 € - 900 € je nach Land
- Monatlicher Zuschuss
- Befreiung von den Studienbeiträgen an der Universität Wien, wenn Auslandsaufenthalt über Hälfte des Semesters dauert.
Falls Sie den Studienbeitrag schon eingezahlt haben: Stellen Sie einen Antrag auf Rückerstattung. - ÖH-Beitrag muss jedoch einbezahlt werden
- Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
Kurzanleitung
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1. Auswahlkriterien
Bei der Beurteilung des Forschungsvorhabens werden vor allem folgende Aspekte berücksichtigt:
- Notwendigkeit des Aufenthalts für die Abschlussarbeit
- Durchführbarkeit des Vorhabens im Ausland und bereits geleistete Vorarbeiten
- Qualität des Forschungsvorhabens (gegliederter Forschungs- und Zeitplan)
- Sehr guter bisheriger Studienverlauf (Dauer und Noten)
- Wissenschaftlicher Nutzen
- Bewerbungen für Auslandsaufenthalte im Rahmen von bereits bestehenden Kooperationen werden bei gleicher Qualifikation der Bewerber*innen bevorzugt.
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2. Unterlagen
Sprache: Deutsch oder Englisch
Upload PDF im Bewerbungstool:
- Forschungsplan (Vorlage & Checkliste)
- Lebenslauf inkl. Publikationsliste
- Sammelzeugnis sowie Zeugnisse von vorangehenden Studienabschlüssen
- Nachweis über Genehmigung des Themas und Betreuung der Abschlussarbeit (gestempelt und unterschrieben)
- schriftliche Bestätigung des Aufenthaltszeitraums und der Betreuung im Ausland (durch die ausländische Institution/betreuende Person)
- ggf. schriftlichen Zusagen der Interviewpartner*innen
Per E-Mail direkt von der Betreuungsperson:
- unterschriebenes Empfehlungsschreiben der Betreuungsperson der Abschlussarbeit mit Schwerpunkt der Notwendigkeit des geplanten Auslandsaufenthalts
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3. Bewerbung
Bewerben Sie sich über nachstehenden Link im Tool Mobility Online:
erstmalige Antragstellung
Reichen Sie Ihren Antrag vor Antritt des Aufenthalts ein.- Die Förderung wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens auf Basis von Gutachten von Fachjuror*innen nach Wettbewerbskriterien vergeben.
- Die Bewerber*innen werden ca. 6-8 Wochen nach Ende der Einreichfrist per E-Mail über das Ergebnis der Auswahl verständigt.
- Wurden Sie für ein Stipendium ausgewählt, erhalten Sie ein Zuerkennungsschreiben und das Formular Annahmeerklärung. Bitte ausfüllen und fristgerecht in Mobility Online hochladen.
- Das Stipendium wird nach Eintreffen der Annahmeerklärung ausgezahlt.
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4. Nach dem Aufenthalt
Spätestens einen Monat nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes müssen folgende Abschlussunterlagen über Mobility Online hochgeladen werden:
Onlineformular direkt in Mobility Online:
- Finanzielle Berichtslegung
als Upload in Mobility Online:
- Tätigkeitsbericht mit persönlichen Erfahrungen
- 1-2 Seiten
- keine Vorlage
- Aufenthaltsbestätigung der ausländischen Forschungsstätte/n
- keine Vorlage
Sie haben Fragen?
kwa(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17322
Persönliche Beratungen sind innerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung möglich.
Erfahrungsberichte
- Mit KWA in den bolivianischen Anden
Forschungsaufenthalt in den bolivianischen Anden – Einblick und Förderung
(Cansu Cinar, 15. Dez 2024)
Zielgruppe
Bewerbungsvoraussetzungen:
- ordentliche Studierende aller Fachdisziplinen der Universität Wien max. 4 Jahre nach Eintritt ins Masterstudium bzw. max. 4 Jahre nach Eintritt ins Doktoratsstudium (die Grenze wird pro Kind um zwei Jahre ausgedehnt)
- zugelassen zu einem Diplom-/Master-/Doktorats- oder PhD-Studium
- Diplomarbeits-, Masterarbeits- oder Dissertationsthema bereits von der Studienpräses bzw. der Studienprogrammleitung bewilligt
- positive Absolvierung der Fakultätsöffentlichen Präsentation (betrifft ausschließlich Dissertant*innen)
- Jeweils ein Aufenthalt im MA- und PhD-Studium kann gefördert werden.
Aufenthaltsdauer
- Mindestens 2 Wochen, maximal 3 Monate
- Förderzeitraum: Das Stipendium muss innerhalb von 9 Monaten ab der Zuerkennung konsumiert werden.
- Es ist möglich, den Forschungsaufenthalt auf eigene Kosten zu verlängern. Nutzen Sie für die Verlängerung gerne noch andere Finanzierungsmöglichkeiten.
ACHTUNG: Parallelförderungen durch die Universität Wien für den gleichen Zeitraum sind ausgeschlossen!
Einschränkungen
- Das International Office behält sich vor, Stipendien in Regionen mit hohem Sicherheitsrisiko (ab Stufe 3 des BMEIA) ggf. auch kurzfristig zu sperren. Dies kann auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgen.
Mehr Informationen zu Reisewarnungen finden sie auf der Webseite des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) - Keine KWA-Förderung möglich für:
- Teilnahme an Tagungen oder Kongressen
- Praktika oder Studienaufenthalte (zB Besuche von Seminaren/Lehrveranstaltungen/Kursen oder summer/winter schools)
- Aufenthalte, die im Rahmen der ERASMUS+ Mobilität abgewickelt werden
- Keine Doppelförderungen durch die Universität Wien:
Eine Förderung durch das KWA-Programm ist nicht möglich, wenn Ihnen eine vergleichbare Auslandsförderung im Rahmen Ihrer Doktoratsanstellung an der Universität Wien zusteht oder wenn Sie ein Stipendium, eine Förderung oder einen Zuschuss für denselben Forschungsaufenthalt bereits von einer anderen universitätsinternen Stelle erhalten.
Stipendium
Die Stipendienhöhe beträgt je nach Gastland € 650 - € 1.050 monatlich + einen Reisekostenzuschuss von € 200 - € 900. Eine Aufstellung der Ländersätze finden Sie auf der Webseite Stipendiensätze.
Das nach Aufenthaltsdauer und Gastland errechnete Stipendium wird als Gesamtbetrag überwiesen.
Bitte beachten Sie:
- Das KWA-Stipendium ist nicht kostendeckend, sondern stellt nur einen Zuschuss zu den erhöhten Kosten im Rahmen des Auslandsaufenthaltes dar.
- Förderbare Kosten sind Kosten für die Unterkunft, Reise- und Transportkosten sowie studienbezogene Kosten. Nicht förderbar sind Verpflegungskosten! Nicht ausgegebene Teile des Stipendiums sowie nicht widmungsgemäß verwendete Teile werden zurückgefordert.
- Seitens KWA-Programm sind Doppelförderungen innerhalb der Universität Wien grundsätzlich ausgeschlossen (gilt auch für Reisekostenzuschüsse).
- Eine Förderung durch das KWA Programm ist nicht möglich, wenn Ihnen eine vergleichbare Auslandsförderung im Rahmen Ihrer Doktoratsanstellung zusteht oder wenn Sie ein Stipendium, eine Förderung oder einen Zuschuss für denselben Forschungsaufenthalt bereits von einer anderen universitätsinternen Stelle erhalten.
- Den Stipendiat*innen ist während des Stipendienaufenthalts keine auf Erwerb ausgerichtete Nebentätigkeit am Forschungsort gestattet.
- Die Stipendiat*innen sind verpflichtet, ihrer Forschungstätigkeit in Vollzeit nachzugehen und am ausländischen Forschungsort anwesend zu sein.
Befreiung von den Studienbeiträgen
Umfasst der Auslandsaufenthalt mehr als die Hälfte des laufenden Semesters, sind Studierende von den Studiengebühren an der Universität Wien befreit. Der ÖH-Beitrag muss aber in jedem Fall einbezahlt werden, um die Inskription aufrecht zu erhalten.
Die Befreiung erfolgt automatisch nach der Nominierung für den Forschungsaufenthalt. Stellen Sie bitte keinen Antrag auf Erlass der Studiengebühren bei der Studienzulassung.
Sollten Sie die Studiengebühren zum Zeitpunkt der Nominierung bereits eingezahlt haben, müssen Sie bei der Studienzulassung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Lesen Sie hierzu bitte die Informationen zur Antragstellung. Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Studienzulassung.
Checkliste Forschungsplan
Der Forschungsplan beinhaltet folgende Elemente:
- verwenden Sie das Vorlagendokument (Word-Datei)
- ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens:
Thema, Methoden, bereits geleistete Vorarbeiten, Notwendigkeit für den geplanten Auslandsaufenthalt (max. 3 A4-Seiten) - Arbeits- und Zeitplan (max. 1 A4-Seite)
- Literaturverzeichnis (max. 1 A4-Seite)
- ggf. Fragebogen für Interviews oder Befragungen
Überprüfen Sie, ob Ihr Forschungsplan diese Kriterien abdeckt:
- Ist das Vorhaben hinreichend problemspezifisch und wissenschaftlich begründet?
Das Thema soll nicht zu allgemein und nicht zu umfassend gehalten sein. Ein klares Forschungsziel sowie theoretische Grundlagen müssen definiert werden. Die forschungsleitende Fragestellung soll möglichst problemspezifisch auf den Punkt gebracht und wissenschaftlich begründet werden. - Wurde das Thema im Inland ausreichend vorrecherchiert?
Welche Literatur zum Thema wurde in Österreich bereits aufgearbeitet? Was soll durch die Forschungsarbeit im Ausland ergänzt werden? Die Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts muss durch die theoretischen Vorarbeiten untermauert werden. - Erscheint das wissenschaftliche Projekt durchführbar?
Sind ausreichend Sprachkenntnisse in der Forschungssprache vorhanden? Gibt es eine entsprechende Betreuung von Ort? Ermöglicht die politische Situation des Ziellandes einen Aufenthalt? - Ist das Forschungsvorhaben klar strukturiert und nachvollziehbar?
Ist das Forschungsvorhaben inhaltlich und formal übersichtlich gegliedert? Ist der Forschungsplan wissenschaftlich nachvollziehbar? - Ist die Dauer des Auslandsaufenthaltes realistisch?
Welcher Zeitrahmen wurde gewählt und warum? Werden die geplanten Forschungstätigkeiten im Zeitplan deutlich dargestellt? - Warum ist der Auslandsaufenthalt für die Fertigstellung der Abschlussarbeit notwendig?
Warum können die Forschungsarbeiten nicht in Österreich durchgeführt werden? Ist die Auswahl des Ortes gut begründet?
Die formale Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Basis des Wettbewerbs und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die KWA Stipendien werden aus öffentlichen Mitteln sowie aus Mitteln der Allgemeinen Hochschulstipendienstiftung für Wiener Hochschulen finanziert.