Finanzielles
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Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
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Mobilitätszuschuss
470-520 €/Monat je nach Land
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Reisekostenzuschuss
abhängig von der Entfernung; umweltfreundliches Reisen wird höher gefördert
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Top-Up
für Studierende mit geringeren Chancen (z.B. Behinderungen, gesundheitliche Probleme oder mit betreuungspflichtigen Kindern)
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Inklusionsunterstützung
falls erforderlich
Die Beantragung erfolgt direkt in Mobility Online. Sie erhalten eine E-Mail mit allen erforderlichen Informationen (ca. 2 Monate vor Aufenthaltsbeginn) sobald die Schritte in Mobility Online für Sie ausführbar sind.
Frühestens 20 Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts erhalten Sie Ihre Zuschussvereinbarung. Sie ist die Voraussetzung für Ihren Erasmus+ Status. Er ermöglicht Ihnen ein vereinfachtes Anmeldeprozedere an der Gastuniversität und den Erlass der Studiengebühren (sowohl an der Universität Wien als auch an der Gastuniversität) für die Dauer Ihres Aufenthalts.
Die Förderung wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau (anhand der eingereichten Aufenthaltsbestätigung). Ist Ihr Aufenthalt kürzer als ursprünglich angegeben, ziehen wir die Differenz tageweise von der letzten Rate ab.
Die Rückforderungsgrenze ist abhängig von der Aufenthaltsdauer; wenn Sie nicht mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat erbringen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.
Bezieher*innen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch Auslandsbeihilfe beantragen.
Erasmus+ Mobilitätszuschuss
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Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung des Erasmus+ Aufenthalts wird von der Universität Wien für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt.
Für Studierende, die während der Hauptvergabephase für einen Erasmus+ Studienaufenthalt nominiert werden, beträgt der finanziell geförderte Zeitraum mindestens 3 Monate. Die tatsächliche maximale Förderdauer wird jeweils im Sommer für das folgende akademische Jahr kommuniziert.
In der Restplatzvergabe erfolgt die Nominierung grundsätzlich ohne Zuschuss! Eine (Teil-)Förderung ist erst nach Prüfung der finanziellen Bedeckbarkeit gegebenenfalls möglich.
Für das Studienjahr 2026/27:
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520 €pro Monat
in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden (Ländergruppe 1)
sowie Großbritannien (Ländergruppe 14) -
470 €pro Monat
in Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (Ländergruppe 2) sowie Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (Ländergruppe 3)
Reisekostenzuschuss
Die Höhe des Reisekostenzuschusses wird pauschal ausgezahlt und ist abhängig von der Distanz zwischen dem Ort der Heimatuniversität (Universität Wien) und dem Ort der Gastuniversität. Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierende höhere Reisekostensätze zugesprochen.
Bitte beachten Sie: Laut Vorgaben der Europäischen Kommission und der österreichischen Nationalagentur als Fördergeber darf es zu keiner Doppelförderung kommen!
Umweltfreundliches Reisen
Damit eine Reise als umweltfreundliche Reise klassifiziert werden kann, muss mindestens die Hälfte der Strecke mit einem als umweltfreundlich eingestuften Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Carpooling) zurückgelegt werden.
Bitte achten Sie darauf, Ihre Reise ausreichend zu dokumentieren (personalisierte Zug/Bus Tickets, Abbuchungsbestätigungen, Zahlungsbestätigungen, Tankbelege, bei Carpooling Belege über gemeinsame Kostenübernahme etc.). Personalisierte Tickets und Belege müssen für den Fall einer Prüfung mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
| Entfernung | Umweltfreundliches Reisen | Nicht umweltfreundliches Reisen |
|---|---|---|
| 10 - 99 km | 56 € | 28 € |
| 100 - 499 km | 285 € | 211 € |
| 500 - 1999 km | 417 € | 309 € |
| 2000 - 2999 km | 535 € | 395 € |
| 3000 - 3999 km | 785 € | 580 € |
| 4000 - 7999 km | 1188 € | 1188 € |
| 8000 km u. mehr | 1735 € | 1735 € |
Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen (z.B. mit Behinderungen, mit gesundheitlichen Problemen oder mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden) können (bei erfolgreicher Antragstellung) ein pauschales Top-Up in der Höhe von 250€/Monat erhalten.
Inklusionsunterstützung
Inklusionsunterstützung soll zusätzliche Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Problemen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.
Die Deadline für die Antragsstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ Stipendienteam und beginnen frühzeitig mit der Planung des Auslandsaufenthalts.
Wer kommt für eine Antragstellung infrage?
- Erasmus+ Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören (Studierende mit Behinderungen, Studierende mit Kind/ern, Studierende mit gesundheitlichen Problemen).
- Erasmus+ Studierende mit geringeren Chancen, die nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.
Studiengebühren
Während des Erasmus+ Aufenthalts sind Sie an der Universität Wien und an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit.
Achtung: Zahlen Sie aber auch während des Auslandsaufenthalts unbedingt fristgerecht (!) den ÖH-Beitrag ein - ansonsten werden Sie exmatrikuliert!
Manche Gastuniversitäten erheben von den Erasmus+ Incomings Beträge, die dem ÖH-Beitrag ähnlich sind - von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.
Beurlaubung und Toleranzsemester
- Eine Beurlaubung an der Universität Wien ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Genaue Informationen dazu finden Sie bei Studienservice und Lehrwesen. Falls Sie an einer anderen österreichischen Universität ein Zweitstudium machen, informieren Sie sich bitte an der entsprechenden Universität, ob während des Erasmus+ Aufenthalts eine Beurlaubung von diesem Zweitstudium möglich ist.
- Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten studieren, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jedenfalls jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.
- Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt verlängert die Anzahl der Toleranzsemester nicht, d.h. Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester gelten.
Studienbeihilfe
Der Bezug von Familienbeihilfe hingegen könnte aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise um ein Semester verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt beim Finanzamt!