Erasmus+ Studienaufenthalte
Erasmus+ ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union für Zusammenarbeit und Mobilität im Bildungsbereich. Die Universität Wien hat mit ca. 370 europäischen Universitäten bilaterale Vereinbarungen und stellt ihren Studierenden damit rund 2.800 Erasmus+ Studienplätze an europäischen Partneruniversitäten zur Verfügung.
Was bietet das Erasmus+ Programm? Studierende werden an den Partneruniversitäten vereinfacht zugelassen, sie erhalten einen Mobilitätszuschuss und sind von Studiengebühren befreit. Die im Ausland absolvierten Kurse können - nach Absprache mit der Studienprogrammleitung (SPL) - an der Universität Wien anerkannt werden.
-
Das Wichtigste
- Zielgruppe: Bachelor, Master, Diplomstudierende
- Aufenthaltsdauer: 1 Semester
- Erasmus+ Austauschplätze: In unserem Portal sehen Sie, welche Partnerunis/Austauschplätze es in Ihrer Studienrichtung gibt (inkl. UK und Schweiz).
- Sprachnachweis: schon bei der Bewerbung erforderlich
Zusätzliche Infos für:
-
Bewerbungsfristen
- Hauptvergabe: 5. März
Bewerbung ab Mitte Jänner
für einen Aufenthalt im Studienjahr 2026/27 (WiSe oder SoSe) - Restplatzvergabe: 5. Oktober
Bewerbung ab Mitte September
für einen Aufenthalt im Sommersemester 2027
Auswahl der Gastuniversitäten sehr eingeschränkt
diese Plätze werden ohne Stipendium vergeben!
Achtung!
Je nach Studienrichtung frühere Fristen möglich! - Informationen dazu erfragen Sie bitte direkt an Ihrem Institut. - Hauptvergabe: 5. März
-
Finanzielles
Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
- Mobilitätszuschuss
470-520 €/Monat je nach Land - Reisekostenzuschuss
abhängig von der Entfernung
umweltfreundliches Reisen wird höher gefördert - etwaiges Top-Up
für Studierende mit geringeren Chancen (z.B. mit Behinderungen, mit gesundheitlichen Problemen, mit Kind/ern) - Inklusionsunterstützung
Während des Aufenthalts sind Sie an der Universität Wien und an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit.
- Mobilitätszuschuss
Kurzanleitung
-
1. Bewerbung
- Diese Unterlagen brauchen Sie für die Bewerbung:
- Motivationsschreiben
- Sammelzeugnis
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis - Vorder- und Rückseite)
- Sprachnachweis
- Recherchieren Sie Ihren Wunsch-Platz und zwei Alternativen:
Liste von Erasmus+ Plätzen - Bewerben Sie sich über das Tool Mobility Online:
Neue Bewerbung anlegen
(nur innerhalb eines Bewerbungszeitraums möglich!)
- Diese Unterlagen brauchen Sie für die Bewerbung:
-
2. Vor dem Aufenthalt
- Melden Sie sich an der Gastuni an
- Erstellen Sie Ihr Learning Agreement
Hier halten Sie fest, welche Kurse Sie an der Gastuniversität absolvieren und vereinbaren darin mit Ihrer Studienprogrammleitung (SPL), für welche Lehrveranstaltungen diese angerechnet werden. - Überprüfen Sie die Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes
- Versicherungsschutz im Ausland
Treffen Sie selbstständig und rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes entsprechende Vorkehrungen - Starten Sie rechtzeitig mit der Unterkunftssuche
-
3. Nach dem Aufenthalt
- Laden Sie Ihre Aufenthaltsbestätigung hoch
innerhalb von vier Wochen nach Ende des Aufenthalts in Mobility Online - Lassen Sie ihre Studienleistungen an der Uni Wien anerkennen
- Zeugnis und Antrag auf Anerkennung bei Ihrem StudienServiceCenter (SSC) einreichen
- Zeugnis und Bescheid über die Anerkennung der Prüfungsleistungen in Mobility online uploaden
Bei Rücktritt oder Abbruch setzen Sie bitte die entsprechenden Schritte in Mobility Online.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nicht möglich. - Laden Sie Ihre Aufenthaltsbestätigung hoch
Sie haben Fragen?
-
Erasmus+ Outgoing Team
Allgemeine Fragen:
erasmus.outgoing(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17303Fragen zur finanziellen Abwicklung:
erasmus.stipendien(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17304 -
Mobilitätskoordinator*innen
Für alle Fragen bezüglich
- verfügbaren Gastuniversitäten und Studienplätzen
- institutsspezifische Bewerbungsvoraussetzungen und Unterlagen oder
- Besonderheiten der Gastuniversität oder des Gastlandes
wenden Sie sich an die Mobilitätskoordinator*innen der jeweiligen Studienrichtung, diese finden Sie im Portal für Studierendenmobilität hinter dem i-Icon.
Die Auswahl der Studierenden, die einen Aufenthaltsplatz bekommen wird von ihnen getroffen.
-
Erasmus Student Network
Möchten Sie bereits vor Ihrem Erasmus+ Aufenthalt internationale Erfahrungen sammeln und Kontakt zu Austauschstudierenden bekommen, vielleicht sogar aus Ihrem zukünftigen Gastland?
Dann ist die Mitarbeit beim Erasmus Student Network (ESN) interessant für Sie!
Werden Sie teil des Buddy-Systems, welches Studierenden der Universität Wien ermöglicht, internationale Austauschstudierende zusätzlich zu unterstützen und ihnen zu helfen, sich in Wien zurecht zu finden.
Für weitere Fragen:
office(at)esnuniwien.com -
Studienprogrammleitung und das StudienServiceCenter
Fragen bezüglich der Anerkennung:
Für Fragen bezüglich der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen an der Universität Wien wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienprogrammleitung (SPL) oder das StudienServiceCenter (SSC).
Die Universität Wien hat eine Reihe von Austauschabkommen mit Circle U.-Partneruniversitäten abgeschlossen und arbeitet kontinuierlich an der Erweiterung der Abkommen. Die Studienaufenthalte werden über Erasmus+ gefördert. Einen Überblick über Ihre Austauschmöglichkeiten erhalten Sie in unserem Mobilitätsportal. Neben der Universität Wien sind die Universität Aarhus, Humboldt-Universität zu Berlin, Université Paris Cité, Universität Belgrad, UCLouvain, Universität Oslo, King’s College London und die Universität Pisa Teil der Circle U. Allianz.
Voraussetzungen
- ordentliches Studium an der Universität Wien (BA, MA, Diplom)
- für BA-Studierende: zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung
- institutsinterne Kriterien (je nach Studienrichtung; z. B. Studienfortschritt, Motivation)
- persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten noch nicht ausgeschöpft
- Das entsprechende Studium an der Universität Wien darf während des Erasmus+ Studienaufenthalts nicht abgeschlossen werden
Achtung: Sie können sich nur für Erasmus+ Plätze einer Studienrichtung, für die Sie zugelassen sind, bewerben.
Aufenthaltsdauer
Es stehen ausschließlich Semesterplätze zur Verfügung. Geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie den Aufenthalt im Wintersemester oder Sommersemester absolvieren.
Bei der Restplatzvergabe werden ausschließlich Plätze für das darauffolgende Sommersemester vergeben.
Wie lange der Aufenthalt tatsächlich dauert, hängt von den Semesterdaten der Gastuniversität ab.
Recherchieren Sie, ob im gewünschten Semester ausreichend passende Kurse angeboten werden und ob die Semesterdaten der Gastuniversität mit dem Studium an der Universität Wien kompatibel sind.
Die Mindestdauer für einen Erasmus+ Studienaufenthalt beträgt 2 Monate (60 Tage), richtet sich aber nach den Semesterdaten der Gastuniversität.
Bei mehreren Aufenthalten im Rahmen von Erasmus+ Programmen (Erasmus+ Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktika und sonstige Erasmus+ Mobilitäten) darf das persönliche Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) nicht überschritten werden. Bei Diplomstudien gibt es ein Kontingent von 24 Monaten.
Sprachnachweis
Bereits bei der Bewerbung um einen Erasmus+ Platz müssen Sie einen Sprachnachweis vorlegen.
Entnehmen Sie den Informationen im Portal bei den jeweiligen Plätzen, welches Sprachniveau in welcher Sprache Sie nachweisen müssen.
Sind zwei Sprachen angeführt, genügt es, nur eine der beiden Sprachen nachzuweisen. Überprüfen Sie aber selbstständig, ob Ihre Gastuniversität genügend Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Sprache anbietet.
Achtung: die bei den Plätzen angegebenen Niveaus stellen das Minimum dar, um sich für diesen Platz an der Universität Wien zu bewerben. Es kann jedoch sein, dass die Partneruniversität höhere Anforderungen an das Sprachniveau stellt bzw. auf ein bestimmtes Zertifikat besteht (z.B. TOEFL oder IELTS); falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, kann es sein, dass Sie an der Partneruniversität nicht zugelassen werden. Informieren Sie sich dich daher unbedingt schon vorab bei der jeweiligen Gastuniversität! Im Portal finden Sie in der Regel Factsheets mit aktuellen Informationen der Gastuniversität sowie auch den Link auf die entsprechende Webseite.
Akzeptierte Sprachnachweise für Aufenthalte im Studienjahr 2026/27
Von der Universität Wien akzeptierte Sprachnachweise (dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 5 Jahre alt sein):
- Zertifizierte Sprachtests (z.B. TOEFL, IELTS), absolvierte Lehrveranstaltungen: Download Äquivalenzliste
- Sprachkompetenznachweis des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Sprachkurszeugnisse, aus denen das erreichte Niveau hervorgeht (um als Sprachnachweis für ein Niveau zu gelten, muss jeweils die höchste am Sprachinstitut angebotene Phase dieses Niveaus abgeschlossen sein, z.B. B1: Phase 3 von 3 als Nachweis für B1; z.B. B2.2 als Nachweis für B2)
- Kurszeugnis "Erasmus Vorbereitungskurs" oder "Auffrischungskurs" (ab B1) des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Maturazeugnis, wenn Sie entweder schriftlich oder mündlich in der jeweiligen Sprache maturiert haben und das Niveau ausgewiesen ist.
- wenn Sie in einem Land, in dem die jeweilige Sprache Amtssprache ist, die Schule abgeschlossen haben: Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 5 Jahre)
- wenn Sie an einer internationalen Schule maturiert haben, in der die jeweilige Sprache Unterrichtssprache war, und die Matura zur Gänze in dieser Sprache abgelegt haben (z.B. Lycée Français, IB-Diploma): Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 5 Jahre)
- Lehramt: ein Studium der entsprechenden Philologie, nachweisbar via Studienblatt (u:space)
- abgeschlossenes Studium, das zur Gänze in der jeweiligen Sprache ablief
- Studienabschluss der entsprechenden Philologie oder der Translationswissenschaft mit entsprechender Arbeitssprache
Nicht als Sprachnachweis zählen: Schulbesuchsbestätigung im Rahmen eines Austauschjahres; Staatsbürgerschaft; Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen.
Ausnahmen
- Deutsche Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden
- Englische Sprachkenntnisse bis Level B2 müssen nicht nachgewiesen werden.
- Studierende einer Philologie sowie der Translationswissenschaft sind für die Bewerbung in diesen Studienrichtungen vom Sprachnachweis ausgenommen.
Sprachkompetenznachweisprüfung
Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet neben Fremdsprachenkursen auch Vorbereitungskurse für Erasmus+ Aufenthalte und Sprachkompetenzprüfungen an, die als Sprachnachweis akzeptiert werden.
Wenn Sie für einen Erasmus+ Platz nominiert werden, können Sie eine Refundierung von EUR 40,00 für absolvierte Sprachkurse und Sprachkompetenznachweise beantragen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Sprachkurse ab einem Niveau von B1-Phase 3 und aufwärts refundiert werden. Bezieher*innen von Studienbeihilfe erhalten EUR 81,00 und können die Refundierung für bis zu 2 Sprachkompetenznachweise oder Kurse erhalten. Es werden alle Kurse und Sprachkompetenznachweise des Sprachenzentrums refundiert, bei denen das erreichte Sprachniveau auf dem Zeugnis ersichtlich ist und die innerhalb der letzten drei Semester stattgefunden haben.
Der Zeitpunkt Ihrer Nominierung bestimmt den Refundierungszeitraum: Studierende aus der Hauptvergabephase können vom 01.05. bis 30.06. des jeweiligen Jahres eine Refundierung beantragen, Studierende aus der Restplatzvergabe vom 10.11. bis 10.12. des jeweiligen Jahres. Die Refundierung erfolgt direkt beim Sprachenzentrum gegen Vorlage eines Ausweisdokuments. Sie können die Refundierung ausschließlich in dem Refundierungszeitraum beantragen, der unmittelbar auf Ihre Nominierung folgt!
Bei Fragen zu den Sprachkursen und Sprachkompetenznachweisen wenden Sie sich bitte direkt an das Sprachenzentrum.
Studierende mit mehr als einer Studienrichtung
Wenn Sie in mehreren Studienrichtungen zugelassen sind, können Sie sich parallel in jeder Studienrichtung bewerben. Erstellen Sie dafür online jeweils eine neue Bewerbung pro Studienrichtung.
Bitte teilen Sie Ihrem*r Mobilitätskoordinator*in bei der Bewerbung auch mit, dass Sie sich auch in einer anderen Studienrichtung beworben haben. Sie können nur für einen Platz, d.h. nur für eine Studienrichtung nominiert werden.
Um im Ausland auch Kurse einer anderen Studienrichtung zu belegen, klären Sie mit der Gastuniversität ab, ob solche Kurse angeboten werden und ob Sie als Erasmus+ Studierende der Studienrichtung X auch Kurse der Studienrichtung Y absolvieren können. Klären Sie die Anrechnung mit der zuständigen Studienprogrammleitung (SPL) in Wien.
Als Leistungsnachweis zählen nur die ECTS-Punkte der Studienrichtung, in der Sie nominiert wurden. (Ausnahme: Lehramtsstudierende)
Eine Beurlaubung für Ihr Zweitstudium an der Universität Wien ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Nähere Informationen dazu bei Studienservice und Lehrwesen.
Sie betreiben an einer anderen österreichischen Universität ein Zweitstudium? Melden Sie dort unbedingt den geplanten Auslandsaufenthalt, um die Zulassung aufrechtzuerhalten, und informieren Sie sich dort, ob eine Beurlaubung während des Erasmus+ Aufenthalts möglich ist.
Lehramtsstudierende
Lehramtsstudierende können sich sowohl über ihre Unterrichtsfächer (Studienrichtungen) als auch über die Studienrichtung "Lehramt ABG" bewerben. Sie finden die vorhandenen Plätze im Portal für Studierendenmobilität bei Eingabe von „Lehramt ABG“ als Studienrichtung. Erstellen Sie dafür online jeweils eine Bewerbung pro Studienrichtung.
Zusätzliche Kurse zu den einzelnen Fächern können je nach Angebot der Gastuniversität absolviert werden. Für Lehramtsstudierende gilt: als Leistungsnachweis zählen die ECTS aller Lehrveranstaltungen für das Lehramtsstudium.
Swiss-European Mobility Programme
Die Schweiz nimmt nicht am Erasmus+ Programm teil. Es gibt aber die Möglichkeit, im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) einen Studienaufenthalt in der Schweiz zu absolvieren.
Die Organisation wird genauso wie bei Erasmus+ Aufenthalten vom International Office der Universität Wien abgewickelt.
Im Gegensatz zu den Erasmus+ Studienaufenthalten ist aber keine finanzielle Förderung über das Erasmus+ Programm möglich. Daher stellen die Schweizer Universitäten ihren Incoming-Studierenden ein Stipendium zur Verfügung.
Details dazu erfragen Sie bitte direkt bei der jeweiligen Schweizer Universität.
An der Universität Wien sind Sie für die Dauer des SEMP-Aufenthaltes von Studiengebühren befreit. Der SEMP-Aufenthalt wird nicht von Ihrem Erasmus+ Kontingent (12 Monate pro Studienzyklus) abgezogen.
Bewerbung
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Bewerbung
- Motivationsschreiben
- Sammelzeugnis
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis - Vorder- und Rückseite)
- Sprachnachweis
Diese Unterlagen gelten als allgemeine Auswahlkriterien. Ob Sie noch weitere Dokumente benötigen, hängt von Ihrer Studienrichtung ab. Auch weitere institutsinterne Auswahlkriterien sind möglich. Recherchieren Sie dazu auf der Website Ihres Instituts. Wenn online keine Informationen vorhanden sind, kontaktieren Sie für Informationen zu den Bewerbungsunterlagen bitte Ihre*n Mobilitätskoordinator*in. Dieser*Diese ist dann auch für die Sichtung der Bewerbung und die Platzvergabe zuständig.
Recherchieren Sie Ihren Wunsch-Platz und zwei Alternativen
Liste von Erasmus+ Plätzen (Mobilitätskoordinator*in ist beim jeweiligen Platz angeführt)
Aufgrund der beschränkten Anzahl von Plätzen ist es ratsam, Alternativen in der Bewerbung anzugeben (bis zu 3 Präferenzen sind möglich). Berücksichtigen Sie bitte die Semesterdaten der Partneruniversität - in manchen Ländern z.B. beginnt das Sommersemester bereits im Jänner.
Bewerbung im Online-Tool Mobility Online anlegen
Neue Bewerbung für einen Erasmus+ Studienaufenthalt anlegen
Für die Bewerbung ist eine aufrechte Zulassung in der Studienrichtung notwendig.
Die Studienrichtung, für die Sie sich bewerben, ist erst im Laufe des Bewerbungsprozesses auszuwählen. Wenn Sie mehrere Studienrichtungen inskribiert haben, wird möglicherweise eine andere Ihrer Studienrichtungen angezeigt, solange Sie nicht den entsprechenden Schritt in Mobility Online ausgeführt haben.
Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Bewerbung zwischenspeichern, es ist nicht notwendig, die Bewerbung in einem Schritt anzulegen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (kein First-Come-First-Served Prinzip) kontaktiert Sie das International Office per Email mit einer Zu- oder Absage und Informationen zum weiteren Ablauf.
Vor dem Aufenthalt
Anmeldung an der Gastuniversität
Bei einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie ein Nominierungsmail vom International Office. Alle weiteren Informationen zur Anmeldung an der Gastuniversität stellt die Gastuniversität zur Verfügung.
Learning Agreement
Das Learning Agreement ist das zentrale Dokument für jeden Erasmus+ Aufenthalt. Sie erstellen und bearbeiten das Learning Agreement direkt in Mobility Online.
Im Learning Agreement halten Sie fest, welche Kurse Sie an der Gastuniversität besuchen. Gleichzeitig vereinbaren Sie darin mit Ihrer Studienprogrammleitung (SPL), für welche Lehrveranstaltungen diese Kurse angerechnet werden. Das Learning Agreement muss von allen drei Seiten (Studierende, Studienprogrammleitungen, Gastuniversität) unterschrieben werden.
Empfohlen sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS.
Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes
Erkundigen Sie sich selbstständig und rechtzeitig nach den Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Ihr Gastland. Reiseinformationen finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums. Nähere Informationen erfragen Sie bitte bei der Botschaft/beim Konsulat des jeweiligen Landes in Österreich (Kontaktdaten der ausländischen Vertretungen).
Beachten Sie bitte, dass für Staatsbürger*innen von Drittstaaten eigene Aufenthaltsbedingungen gelten und eventuell fristgerecht ein Visum für den Studienaufenthalt beantragt werden muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gastuniversität.
Versicherungsschutz im Ausland
Mit der Nominierung für einen Erasmus+ Studienaufenthalt ist kein Versicherungsschutz verbunden. Bitte treffen Sie selbstständig und rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes entsprechende Vorkehrungen (z.B. Rücksprache bei der zuständigen Krankenkasse; Einholen von Infos über evt. bestehende Mitversicherung, evt. bestehende Reiseversicherung über die Kreditkarte; evt. Abschluss einer Kranken-, Reise- und/oder Unfallversicherung).
Unterkunft
Je nach Gastland und -stadt ist es ratsam, so früh wie möglich mit der Wohnungssuche zu beginnen. Für Unterstützung und Informationen zur Wohnungssuche und zu Studierendenwohnheimen im Gastland wenden Sie sich bitte an das International Office Ihrer Gastuniversität.
Das International Office der Universität Wien unterstützt Sie dabei, Kontakt zu ehemaligen Outgoings herzustellen, die bereits vor Ort waren – zum Informationsaustausch und Einholen von Tipps. Kontaktieren Sie uns dafür gerne per E-Mail.
Die Universität Wien ist auf der Plattform HousingAnywhere.com vertreten, die es Studierenden ermöglicht, temporär ihr Zimmer zu vermieten oder für einen Studienaufenthalt eine Unterkunft zu finden. HousingAnywhere greift dabei in erster Linie auf die Angebote von Studierenden zurück, die ihr Zimmer kurzfristig zwischenvermieten möchten. Um einen Rabatt von 20% auf die Buchungsgebühr zu erhalten, melden Sie sich bitte bei Housing Anywhere an.
Studierende authentifizieren sich für die Plattform, indem sie ihre unet.univie.ac.at (bzw. univie.ac.at) Adresse zur Anmeldung verwenden. Externe Vermieter*innen werden bei dieser Kooperation nur zugelassen, nachdem sie von HousingAnywhere überprüft und für seriös befunden wurden. So wird die Sicherheit der Angebote gewährleistet.
Für das Anbieten eines Zimmers/einer Wohnung verlangt HousingAnywhere keine Gebühr. Für die optionale Nutzung des Buchungssystems gibt es eine Servicegebühr.
Das International Office der Universität Wien vermittelt nicht zwischen Studierenden und dem*der Vermieter*in und kann diesbezüglich keinerlei Haftung übernehmen.
Nach dem Aufenthalt
Aufenthaltsbestätigung
Reichen Sie die Aufenthaltsbestätigung innerhalb von vier Wochen nach Ende des Aufenthalts direkt in Ihrem Workflow in Mobility Online ein.
Sowohl der Eingang der Aufenthaltsbestätigung als auch die fristgerechte Durchführung des Erasmus+ Participant Reports sind Voraussetzung für die finale, tagesgenaue Stipendienabrechnung.
Anerkennung von Studienleistungen
Für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen ist eine aufrechte Zulassung erforderlich.
- Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung gemeinsam mit dem Zeugnis der Gastuniversität bei Ihrem StudienServiceCenter (SSC) ein.
- Nach erfolgreicher Anerkennung sind von Ihnen zwei Dokumente für den Leistungsnachweis in Mobility Online hochzuladen:
- das Zeugnis der Gastuniversität (Transcript of Records) und
- der Bescheid über die Anerkennung der Prüfungsleistungen (NICHT das Antragsformular!)
Die Frist für die Anerkennung ist 2 Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland.
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.
Erasmus+ Charter 2021-2027 (PDF) | Erasmus+ Policy Statement (PDF)