Finanzielles
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Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
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Mobilitätszuschuss
620-670 €/Monat je nach Land
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Reisekostenzuschuss
abhängig von der Entfernung; umweltfreundliches Reisen wird höher gefördert
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Top-Up
für Studierende mit geringeren Chancen (z.B. mit Behinderungen, mit gesundheitlichen Problemen oder mit betreuungspflichtigen Kindern)
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Inklusionsunterstützung
falls erforderlich
Die Beantragung erfolgt direkt in Mobility Online. Sie erhalten eine E-Mail mit allen erforderlichen Informationen sobald die Schritte in Mobility Online für Sie ausführbar sind.
Die Förderung wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau (anhand der eingereichten Aufenthaltsbestätigung). Sollte Ihr Aufenthalt kürzer gewesen sein, als ursprünglich angegeben, wird Ihnen dies tageweise von der letzten Rate abgezogen. Die Anerkennung des Praktikums in Form von ECTS ist keine Voraussetzung für den Bezug der Förderung. Der Zuschuss wird zusätzlich zu einem etwaigen Praktikumsgehalt und zur Studienbeihilfe ausgezahlt.
Erasmus+ Mobilitätszuschuss
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Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung des Erasmus+ Aufenthalts wird von der Universität Wien für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt.
Anträge ab 15.01.2026 werden mit maximal 3 Monaten gefördert.
Für das Studienjahr 2026/27
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670 €pro Monat
in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden (Ländergruppe 1)
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620 €pro Monat
in Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (Ländergruppe 2) sowie Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (Ländergruppe 3)
Reisekostenzuschuss
Die Höhe des Reisekostenzuschusses wird pauschal ausgezahlt und ist abhängig von der Distanz zwischen dem Ort der Heimatuniversität (Universität Wien) und dem Ort der Gastinstitution. Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierende höhere Reisekostensätze zugesprochen.
Bitte beachten Sie: Laut Vorgaben der Europäischen Kommission und der österreichischen Nationalagentur als Fördergeber darf es zu keiner Doppelförderung der Reisekosten kommen.
Umweltfreundliches Reisen
Damit eine Reise als umweltfreundliche Reise klassifiziert werden kann, muss mindestens die Hälfte der Strecke mit einem als umweltfreundlich eingestuften Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Carpooling) zurückgelegt werden.
Bitte achten Sie darauf, Ihre Reise ausreichend zu dokumentieren (personalisierte Zug/Bus Tickets, Abbuchungsbestätigungen, Zahlungsbestätigungen, Tankbelege, bei Carpooling Belege über gemeinsame Kostenübernahme etc.). Personalisierte Tickets und Belege müssen für den Fall einer Prüfung mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
| Entfernung | Umweltfreundliches Reisen | Nicht umweltfreundliches Reisen |
|---|---|---|
| 10 - 99 km | 56 € | 28 € |
| 100 - 499 km | 285 € | 211 € |
| 500 - 1999 km | 417 € | 309 € |
| 2000 - 2999 km | 535 € | 395 € |
| 3000 - 3999 km | 785 € | 580 € |
| 4000 - 7999 km | 1188 € | 1188 € |
| 8000 km u. mehr | 1735 € | 1735 € |
Top-up für Studierende mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen (z.B. mit Behinderungen, mit gesundheitlichen Problemen oder mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien- oder Praktikumsort mitgenommen werden) können (bei erfolgreicher Antragstellung) ein pauschales Top-Up in der Höhe von 250€/Monat erhalten.
Inklusionsunterstützung
Inklusionsunterstützung soll zusätzliche Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Problemen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden.
Die Deadline für die Antragsstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ Stipendienteam und beginnen frühzeitig mit der Planung des Auslandsaufenthalts.
Wer kommt für eine Antragstellung infrage?
- Erasmus+ Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören (Studierende mit Behinderungen, Studierende mit Kind/ern, Studierende mit gesundheitlichen Problemen).
- Erasmus+ Studierende mit geringeren Chancen, die nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.
Einzahlung von Studiengebühren und ÖH-Beitrag
Umfasst der über Erasmus+ geförderte Aufenthaltszeitraum mehr als die Hälfte eines Semesters, sind Studierende von den Studiengebühren an der Universität Wien befreit. Der ÖH-Beitrag muss aber in jedem Fall einbezahlt werden, um die Inskription aufrecht zu erhalten.
Die Befreiung für den geförderten Zeitraum erfolgt automatisch nach der Nominierung für den Praktikumsaufenthalt. Stellen Sie daher bitte keinen Antrag auf Erlass der Studiengebühren bei der Studienzulassung.
Sollten Sie die Studiengebühren zum Zeitpunkt der Nominierung bereits eingezahlt haben, müssen Sie bei der Studienzulassung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Studienzulassung.
Studienbeihilfe
Studienbeihilfebezieher*innen geben bei der Antragstellung an, dass sie Studienbeihilfe beziehen. Der Bezug der Studienbeihilfe läuft während des Auslandsaufenthalts weiter. Bei Fragen zur Studienbeihilfe wenden Sie sich bitte an die Stipendienstelle Wien.
Beurlaubung und Toleranzsemester
Studierende bleiben während des Auslandsaufenthalts regulär inskribiert. Eine Beurlaubung ist während eines Erasmus+ Praktikums nicht möglich. Die Studiendauer läuft während des Auslandsaufenthalts regulär weiter, es gibt keine zusätzlichen Toleranzsemester.