Erasmus+ Praktika
Ordentliche Studierende der Universität Wien können ein selbst organisiertes Praktikum im europäischen Ausland absolvieren und dafür ein Erasmus+ Stipendium ab einem Mindestaufenthalt von 2 Monaten beantragen.
Studierende haben große Freiheit in der Auswahl des Praktikumsplatzes, solange das Praktikum studienrelevant (=eine sinnvolle Ergänzung zum Studium) ist.
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Das Wichtigste
- Zielgruppe: Bachelor, Master, Diplom, PhD
- Mögliche Länder: im europäischen Ausland
- Dauer und Beschäftigungsausmaß: mind. 2 Monate, Vollzeit (mind. 30 Wochenstunden)
- Es gibt zwei Praktikumsvarianten:
- Pflichtpraktikum
- Freiwilliges Praktikum (z.B. Sprachassistenzaufenthalt)
- Suchen Sie vorab selbständig eine Praktikumsstelle im europäischen Ausland
Folgendes sollten Sie dabei beachten:- Studienrelevanz
- Erforderliche Sprachkenntnisse
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Bewerbungsfristen
- Die Antragstellung ist ganzjährig möglich
- mind. 6 Wochen vor Praktikumsbeginn
- Für bereits begonnene Praktika können keine Anträge gestellt werden!
- Sollten Sie Erasmus+ Inklusionsunterstützung zu Ihrem Erasmus+ Aufenthalt beantragen, gilt ein deutlich früherer Zeitlauf.
Einreichfrist endet 3 Monate vor Praktikumsbeginn!
- Die Antragstellung ist ganzjährig möglich
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Finanzielles
Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
- Mobilitätszuschuss
620-670 €/Monat je nach Land
Bezug für max. 3 Monate möglich - Reisekostenzuschuss
abhängig von der Entfernung
umweltfreundliches Reisen wird höher gefördert - etwaiges Top-up
für Studierende mit geringeren Chancen (z.B. mit Behinderungen, mit gesundheitlichen Problemen, mit Kind/ern) - Inklusionsunterstützung
Der Zuschuss wird zusätzlich zu einem etwaigen Praktikumsgehalt und zur Studienbeihilfe ausgezahlt.
- Mobilitätszuschuss
Kurzanleitung
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1. Bewerbung um die Erasmus+ Förderung
- Sie haben eine Praktikumsstelle gefunden, die genauen Praktikumsdaten, die Praktikumsinhalte und die Arbeitssprache stehen fest?
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Bewerbungsunterlagen:- Learning Agreement for Traineeship
- Krankenversicherungsnachweis (e-Card)
- Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Sprachnachweis (außer bei Arbeitssprache Deutsch)
- Lebenslauf
- Identitätsnachweis (Reisepass)
- Bewerben Sie sich über das Online-Tool Mobility Online:
Neue Bewerbung anlegen
- Sie haben eine Praktikumsstelle gefunden, die genauen Praktikumsdaten, die Praktikumsinhalte und die Arbeitssprache stehen fest?
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2. Vor dem Aufenthalt
- Auszahlung der Erasmus+ Förderung
Ihr Antrag ist inhaltlich und formal korrekt? Wir kontaktieren Sie mit Informationen zu den erforderlichen Schritten in Mobility Online für die Auszahlung. - Einzahlung von Studiengebühren
Umfasst der über Erasmus+ geförderte Aufenthaltszeitraum mehr als die Hälfte eines Semesters, sind Sie von den Studiengebühren an der Universität Wien befreit. - Der ÖH-Beitrag muss in jedem Fall einbezahlt werden.
- Eine Beurlaubung ist während eines Erasmus+ Praktikums nicht möglich.
Studierende bleiben während des Auslandsaufenthalts regulär inskribiert. - Verbessern Sie Ihre Sprachkenntnisse mit dem Online Linguistic Support der Europäischen Kommission
- Auszahlung der Erasmus+ Förderung
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3. Während/nach dem Aufenthalt
- Ein Wechsel der Praktikumsstelle und eine Übertragung der Förderung auf eine neue Stelle sind nicht möglich. Kontaktieren Sie uns bevor Sie Ihr Praktikum abbrechen, um Informationen zum weiteren Vorgehen zu erhalten.
Eine Verlängerung des Erasmus+ Stipendiums ist nicht möglich. - Zum Abschluss des Aufenthalts sind folgende Schritte zu erledigen:
- Übermittlung der Abschlussdokumente
- Ausfüllen des Erasmus+ Participant Report
- Übermittlung des Anerkennungsbescheids bzw. des Sammelzeugnisses (nur bei Pflichtpraktika)
- Übermittlung von Nachweisen für Top-Ups (falls zutreffend)
- Ein Wechsel der Praktikumsstelle und eine Übertragung der Förderung auf eine neue Stelle sind nicht möglich. Kontaktieren Sie uns bevor Sie Ihr Praktikum abbrechen, um Informationen zum weiteren Vorgehen zu erhalten.
Sie haben Fragen?
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Erasmus+ Praktika Team
Allgemeine Fragen:
erasmus.praktikum(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17361Fragen zur finanziellen Abwicklung:
erasmus.stipendien(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17304 -
Studienprogrammleitung und das StudienServiceCenter
Fragen bezüglich der Anerkennung:
Für Fragen bezüglich der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen an der Universität Wien wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienprogrammleitung (SPL) oder das StudienServiceCenter (SSC).
Voraussetzungen
- Ordentliche Studierende der Universität Wien (Bachelor, Master, Diplom, PhD)
- persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten noch nicht ausgeschöpft (12 Monate pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) bzw. 24 Monate bei Diplomstudien); im aktuellen Studienzyklus müssen noch mindestens zwei volle Erasmus+ Mobilitätsmonate zur Verfügung stehen.
- Bachelor-Studierende müssen bei Antritt des Praktikums mindestens zwei Semester in der betreffenden Studienrichtung absolviert haben.
- Master- und Doktoratsstudierende können das Praktikum bereits ab dem 1. Semester absolvieren.
- Das Studium an der Universität Wien darf zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Praktikums noch nicht abgeschlossen sein (das heißt, es muss noch mindestens eine Prüfungsleistung ausständig sein).
Die Staatsbürgerschaft der Studierenden hat keinerlei Einfluss auf die Förderungswürdigkeit.
Wo kann ein Erasmus+ Praktikum absolviert werden?
Erasmus+ Praktika können an Gastinstitutionen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Türkei, Norwegen, Serbien, Liechtenstein und Nordmazedonien absolviert werden.
Förderungen für Aufenthalte in der Schweiz sowie in Großbritannien sind derzeit nicht möglich.
Als Gastinstitution sind Unternehmen, Universitäten, Vereine, NGOs, Schulen usw. möglich.
- Welche Gastinstitution sind ausgeschlossen?
- Einrichtungen der EU wie etwa das Europäische Parlament oder dezentrale den Organen der EU zuzurechnenden Agenturen (Liste Institutionen und Einrichtungen der EU)
- Einrichtungen, die EU-Programme abwickeln, wie etwa die Nationalagenturen.
Im Zweifel ersuchen Sie bitte die Rechtsabteilung Ihrer Gastinstitution um eine Bestätigung, dass es sich hierbei nicht um ein Organ der Europäischen Union handelt (sondern etwa eine formell einem Mitgliedsstaat zurechenbare Einrichtung oder eine intergouvernementale Einrichtung etc.).
Praktikumsvarianten
Ein Erasmus+ Praktikum kann in zwei verschiedenen Varianten absolviert werden. Welche Variante für Sie in Frage kommt, richtet sich nach Ihrem Studienplan.
Sollte Ihr Arbeitgeber für Ihr Erasmus+ Praktikum zusätzlich eine Convention de Stage (Praktikumsvereinbarung) verlangen, lesen Sie die Informationen im folgenden PDF zu Convention de Stage.
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Pflichtpraktikum (verpflichtendes Praktikum laut Studienplan)
- Pflichtpraktika werden als Studienleistung in Form von ECTS anerkannt und im Sammelzeugnis angeführt. Darüber hinaus wird das Praktikum ins Diploma Supplement eingetragen. Die Anerkennung muss nach dem Praktikumsaufenthalt durch Vorlage des Anerkennungsbescheids oder des Sammelzeugnisses nachgewiesen werden.
- Die anerkannte Anzahl von ECTS richtet sich nach den ECTS, die im Studienplan vorgesehen sind. Besprechen Sie die diesbezüglichen Details bitte mit Ihrer Studienprogrammleitung.
- Bei Pflichtpraktika müssen mindestens 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat anerkannt werden (z.B. 6 ECTS für einen zweimonatigen Aufenthalt). Sollten für das Pflichtpraktikum laut Studienplan weniger ECTS vorgesehen sein, wird das Praktikum nur teilweise als Pflichtpraktikum nominiert. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den Bezug des Erasmus+ Mobilitätszuschusses.
- Beachten Sie, dass auch ein Pflichtpraktikum mindestens zwei volle Monate dauern muss (auch, wenn im Studienplan z.B. nur sechs Wochen Pflichtpraktikum vorgesehen sind).
Im Learning Agreement wählen Sie bei Pflichtpraktika den Abschnitt traineeship embedded in the curriculum.
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Freiwilliges Praktikum (Praktikum aus Eigeninitiative)
- Freiwillige Praktika (nicht im Studienplan vorgeschrieben) werden ins Diploma Supplement eingetragen. Sie können auch als Studienleistung anerkannt werden (z.B. als Ersatz für eine andere Lehrveranstaltung). Ob eine Anerkennung des Praktikums möglich ist, entscheidet die Studienprogrammleitung.
- Bezüglich der Anzahl der ECTS gibt es bei freiwilligen Praktika keine Vorgaben.
Zusätzliche Infos für Sprachassistenzaufenthalte
Ein Sprachassistenzaufenthalt kann als freiwilliges Praktikum absolviert werden.
Studierende, die einen Sprachassistenzaufenthalt an einer Schule im europäischen Ausland absolvieren, können ebenfalls den Erasmus+ Mobilitätszuschuss beantragen, sofern der Aufenthalt studienrelevant ist.- Ein Erasmus-Praktikum kann nur an einer einzigen aufnehmenden Institution durchgeführt werden, die im Learning Agreement den gesamten Aufenthalt bestätigt.
- Das Praktikum ist als volle Lehrverpflichtung durchzuführen, in der Regel sind das 12-16 Wochenstunden (kann je nach Gastland variieren). Das Mindestbeschäftigungsausmaß von 30h/Woche gilt für Sprachassistenzen nicht.
Im Learning Agreement wählen Sie bei freiwilligen Praktika den Abschnitt voluntary traineeship.
Selbständige Praktikumssuche
Folgendes sollten Sie dabei beachten:
- Studienrelevanz
Voraussetzung für eine Förderung durch Erasmus+ ist die Studienrelevanz des Praktikums. Studienrelevant heißt, dass das Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zum Studium ist; eine Anerkennung in Form von ECTS ist jedoch keine Voraussetzung!
Holen Sie die Bestätigung für die Studienrelevanz des Praktikums von Ihrer Studienprogrammleitung auf dem Learning Agreement for Traineeships ein. Ihre Studienprogrammleitung entnehmen Sie der Liste in u:find. - Erforderliche Sprachkenntnisse
Um eine Förderung für ein Erasmus+ Praktikum zu erhalten, müssen Studierende entsprechende Kenntnisse der Arbeitssprache der Gastinstitution nachweisen. Klären Sie daher rechtzeitig die Arbeitssprache an Ihrer Gastinstitution.
- circle-u.eu/get-involved/jobs-internships
- erasmusintern.org
- monster.com
- praktika.de
- stepstone.at
- internjobs.com
- Die Studierendenorganisation AIESEC hat es sich zur Aufgabe gemacht, Praktikumsstellen weltweit an Studierende zu vermitteln. Weitere Informationen dazu finden Sie online unter: aiesec.at
- Studierenden technischer und naturwissenschaftlicher Studienrichtungen empfehlen wir, sich bezüglich Praktikumsvermittlung innerhalb und außerhalb Europas (inkl. Organisation, Betreuung vor Ort etc.) an IAESTE zu wenden: iaeste.at
- Die European Law Students' Association (ELSA) bietet ihren Mitgliedern (Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät) Praktikamöglichkeiten in ganz Europa an. Mehr Informationen dazu finden Sie online unter: elsa-austria.org
- Sprachassistenzaufenthalte finden Sie unter weltweitunterrichten.at
Bewerbung um die Erasmus+ Förderung
Sie benötigen folgende Bewerbungsunterlagen
Learning Agreement for Traineeships
Das Learning Agreement beinhaltet alle relevanten Informationen zum Praktikum. Es wird von Ihnen, der Gastinstitution und von Ihrer Studienprogrammleitung (SPL) unterschrieben und gestempelt. Durch die Unterschrift der Studienprogrammleitung wird die Studienrelevanz des Praktikums bestätigt.
- Laden Sie das Formular Learning Agreement (.docx) herunter
- Fragen zum Ausfüllen des Dokuments? Lesen Sie die Ausfüllhilfe (PDF).
- Achtung: Ohne Stempel kann das Dokument nicht akzeptiert werden!
Krankenversicherungsnachweis
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein aufrechtes Krankenversicherungsverhältnis bestehen. Legen Sie als Krankenversicherungsnachweis einen Scan der eCard/europäischen Versicherungskarte oder eine schriftliche Bestätigung der Krankenversicherung vor.
Unfall- und Haftpflichtversicherung (empfohlen)
Sollte über den Praktikumsgeber kein Unfall- und/oder Haftpflichtversicherungsschutz bestehen, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sie bestätigen bei der Antragsstellung, dass Sie während des Auslandspraktikums für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen werden.
Identitätsnachweis
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Lebenslauf
Sprachnachweis (außer bei Arbeitssprache Deutsch)
Über die im Learning Agreement angegebene Arbeitssprache und Sprachniveau ist ein Sprachnachweis vorzulegen (mindestens Niveau B1 gemäß CEFL).
Ausnahme: Arbeitssprache Deutsch und Englisch bis Level B2 müssen nicht nachgewiesen werden, Studierende einer Philologie und Translationswissenschaft sind ebenso ausgenommen.
Von der Universität Wien akzeptierte Sprachnachweise (dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 5 Jahre alt sein):
- Zertifizierte Sprachtests (z.B. TOEFL, IELTS), absolvierte Lehrveranstaltungen: Download Äquivalenzliste
- Sprachkompetenznachweis des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Sprachkurszeugnisse, aus denen das erreichte Niveau hervorgeht (um als Sprachnachweis für ein Niveau zu gelten, muss jeweils die höchste am Sprachinstitut angebotene Phase dieses Niveaus abgeschlossen sein, z.B. B1: Phase 3 von 3 als Nachweis für B1; z.B. B2.2 als Nachweis für B2)
- Kurszeugnis "Erasmus Vorbereitungskurs" oder "Auffrischungskurs" (ab B1) des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Maturazeugnis, wenn Sie entweder schriftlich oder mündlich in der jeweiligen Sprache maturiert haben und das Niveau ausgewiesen ist.
- wenn Sie in einem Land, in dem die jeweilige Sprache Amtssprache ist, die Schule abgeschlossen haben: Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 5 Jahre)
- wenn Sie an einer internationalen Schule maturiert haben, in der die jeweilige Sprache Unterrichtssprache war, und die Matura zur Gänze in dieser Sprache abgelegt haben (z.B. Lycée Français, IB-Diploma): Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 5 Jahre)
- Lehramt: ein Studium der entsprechenden Philologie, nachweisbar via Studienblatt (u:space)
- abgeschlossenes Studium, das zur Gänze in der jeweiligen Sprache ablief
- Studienabschluss der entsprechenden Philologie oder der Translationswissenschaft mit entsprechender Arbeitssprache
Nicht als Sprachnachweis zählen: Schulbesuchsbestätigung im Rahmen eines Austauschjahres; Staatsbürgerschaft; Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen.
Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet neben Fremdsprachenkursen auch Vorbereitungskurse für Erasmus+ Aufenthalte und Sprachkompetenzprüfungen an, die als Sprachnachweis akzeptiert werden.
Wenn Sie erfolgreich für einen Erasmus+ Platz nominiert werden, können Sie eine Refundierung von EUR 40,00 für absolvierte Sprachkurse und Sprachkompetenznachweise beantragen. Bezieher*innen von Studienbeihilfe erhalten EUR 81,00. Es werden alle Kurse und Sprachkompetenznachweise des Sprachenzentrums refundiert, bei denen das erreichte Sprachniveau auf dem Zeugnis ersichtlich ist und die innerhalb der letzten drei Semester stattgefunden haben.
Studierende können die Refundierung zu zwei vorgegebenen Zeiträumen im Jahr beantragen. Zu beantragen ist die Refundierung immer im an die Nominierung darauffolgenden Zeitraum. Beantragen Sie also die Refundierung so bald wie möglich.
Die Refundierungszeiträume sind: 01.05. bis 30.06. sowie vom 10.11. bis 10.12..
Die Refundierung erfolgt direkt beim Sprachenzentrum gegen Vorlage eines Ausweisdokuments. Sie können die Refundierung ausschließlich in dem Refundierungszeitraum beantragen, der unmittelbar auf Ihre Nominierung folgt.
Bei Fragen zu den Sprachkursen und Sprachkompetenznachweisen wenden Sie sich direkt an das Sprachenzentrum.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich erstattet den Versicherten die Kosten für erforderliche medizinische Behandlungen. EU/EWR Staatsbürger*innen erhalten in den Ländern der EU über Ihre European Health Insurance Card (= Rückseite der ecard) ebenfalls kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während des Auslandsaufenthalts medizinisch notwendig sind (Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon in der Regel ausgenommen). Sollten Sie nicht in Österreich versichert sein oder Staatsbürger*in eines Drittstaats sein, klären Sie den Auslandsversicherungsschutz bitte mit Ihrer Krankenversicherung direkt.
Sie sind dazu verpflichtet, vor Praktikumsantritt mit dem Praktikumsgeber abzuklären, ob Sie während der Dauer Ihres Praktikums durch den Praktikumsgeber neben der Krankenversicherung auch unfall- und haftpflichtversichert sind.
Sollte über den Praktikumsgeber kein Unfall- und/oder Haftpflichtversicherungsschutz bestehen, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung. Oftmals sind solche Versicherungen in der der Haushaltsversicherung enthalten oder über eine Kreditkarte abgedeckt. Studierende der Universität Wien sind darüber hinaus im Rahmen der ÖH-Versicherung bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz subsidiär unfall- und haftpflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz greift jedoch nicht außerhalb der Arbeitszeit. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit (also in der Frei-zeit) gültig ist.
Antragstellung über Mobility Online
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungstool Mobility Online.
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Nach Einlangen prüfen wir Ihren Antrag und kontaktieren Sie danach mit Informationen zum weiteren Ablauf.
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.
Erasmus+ Charter 2021-2027 (PDF) | Erasmus+ Policy Statement (PDF)