Erasmus+ Blended Intensive Programmes Outgoing
Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs) sind Lehr-/Lernelemente, die gemeinsam von mehreren Universitäten durchgeführt werden und die virtuelle Komponenten mit einer physischen Kurzzeitmobilität (mind. 5 Tage – max. 30 Tage) kombinieren.
- gemeinsame Lehrveranstaltung mit Partneruniversitäten
- physische Kurzzeitmobilität in Verbindung mit virtuellen Komponenten
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Organisation eines Erasmus+ Blended Intensive Programmes
Sie sind Lehrende*r der Universität Wien und möchten ein Erasmus+ Blended Intensive Programme organisieren?
- Bitte kontaktieren Sie das International Office so früh wie möglich unter erasmus.bip(at)univie.ac.at.
- Mindestens zwei internationale Partnerinstitutionen sind erforderlich sowie eine Kombination aus virtuellen Komponenten (z. B. Online-Seminare) und kurzer physischer Mobilität (z. B. 5–30 Tage vor Ort).
Weitere Informationen für BIP-Initiator*innen finden Sie im Intranet der Universität Wien:
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Das Wichtigste
- Zielgruppe: BA, Diplom, MA, PhD (abhängig vom BIP)
- Dauer: mind. 5 Tage – max. 30 Tage
- Ort: abhängig vom BIP, innerhalb Europas
- Bewerbung: direkt am Institut
- Bewerbungsfrist: abhängig vom BIP (direkt am Institut zu erfragen!)
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Universität Wien ist als Projektpartner im Konsortium beteiligt
- Sie wurden fristgerecht durch Ihr Institut an das International Office nominiert
Für eine selbst organisierte Teilnahme an einem BIP können keine Anmeldungen oder sonstige Bestätigungen durch das International Office ausgestellt werden.
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Finanzielles
Die Förderung setzt sich zusammen aus:
- Mobilitätszuschuss
physische Mobilität: 5 Tage á 79€/Tag - Reisekostenzuschuss
Höhe abhängig von Distanz und Transportmittel - Top-Ups für umweltfreundliches Reisen möglich
- Inklusionsunterstützung
3 Monate vor Aufenthalt beantragen
Die Anerkennung des BIPs im Ausmaß von mind. 3 ECTS in der nominierten Studienrichtung an der Universität Wien ist Voraussetzung für die Teilnahme am BIP und den Bezug des Erasmus+ Zuschusses. Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens bis zum Erhalt des Anerkennungsbescheides an der Universität Wien zugelassen sind und über ein ausreichendes ECTS-Kontingent für eine erfolgreiche Anerkennung verfügen.
- Mobilitätszuschuss
Kurzanleitung
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1. Bewerbung
- Informieren Sie sich an Ihrem Institut, ob ein Blended Intensive Programme geplant ist.
- Die Bewerbung um die Teilnahme an einem Blended Intensive Programme erfolgt direkt bei den Initiator*innen des entsprechenden Instituts – nicht beim International Office!
- Informationen zu den benötigten Bewerbungsunterlagen sowie auch die Bewerbungsfrist erhalten Sie ebenfalls direkt von den zuständigen BIP Initiator*innen Ihrer Studienrichtung.
Diese sind auch für die Nominierung der BIP Teilnehmer*innen verantwortlich.
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2. Vor dem Aufenthalt
- Die Initiator*innen übermitteln eine Liste der nominierten Teilnehmer*innen direkt an das International Office. Dieses fungiert als Anlaufstelle für die finanzielle Abwicklung der Stipendien.
- Das International Office informiert nominierte Studierende ca. zwei Monate vor Beginn der Kurzzeitmobilität im Detail über die nächsten Schritte und Fristen:
- Registrierung- eine aufrechte Zulassung in der nominierten Studienrichtung an der Universität Wien ist erforderlich!
- Erstellung des Learning Agreement
- Vervollständigen der Angaben für den Erasmus+ Zuschuss (Finanzcheckpoint)
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3. Nach dem Aufenthalt
- Lassen Sie sich vor Ihrer Rückkehr von der Gastuniversität eine Aufenthaltsbestätigung über den gesamten Zeitraum Ihres BIP-Aufenthalts (exkl. Reisetage) ausstellen.
bis spätestens 1 Monat nach Ende Ihres Aufenthalts als PDF in Mobility Online hochladen.
Hinweis: Bitte heben Sie das Original gut auf. - Laden Sie Ihre Abschlussunterlagen in Mobility Online hoch
- Aufenthaltsbestätigung
- Transcript of Records der Gastuniversität
- Sammelzeugnis
ODER
Anerkennungsbescheid
- Lassen Sie sich vor Ihrer Rückkehr von der Gastuniversität eine Aufenthaltsbestätigung über den gesamten Zeitraum Ihres BIP-Aufenthalts (exkl. Reisetage) ausstellen.
Sie haben Fragen?
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Studienprogrammleitung und das StudienServiceCenter
Fragen bezüglich der Anerkennung:
Für Fragen bezüglich der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen an der Universität Wien wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienprogrammleitung (SPL) oder das StudienServiceCenter (SSC).
Circle U. Aktivitäten als Erasmus+ BIP
Für die Teilnahme an Circle U. Aktivitäten, die als Erasmus+ BIP gefördert werden, gelten ebenfalls die auf dieser Seite angeführten Rahmenbedingungen.
Wichtig: Bitte klären Sie zuerst die Anrechenbarkeit von mind. 3 ECTS mit Ihrer Studienprogrammleitung ab, bevor Sie sich für ein Circle U. BIP bewerben. Die Bewerbung für die Teilnahme erfolgt direkt bei den Organisator*innen des Circle U. BIP. Die ausgewählten Studierenden werden im Anschluss direkt zu den weiteren Schritten für die Förderung informiert. Hier finden Sie eine Liste von Circle U. Summer Schools .
Finanzielles
Die Anerkennung des BIPs im Ausmaß von mind. 3 ECTS in der nominierten Studienrichtung an der Universität Wien ist Voraussetzung für die Teilnahme am BIP und den Bezug des Erasmus+ Zuschusses. Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens bis zum Erhalt des Anerkennungsbescheides an der Universität Wien zugelassen sind und über ein ausreichendes ECTS-Kontingent für eine erfolgreiche Anerkennung verfügen.
Mobile Teilnehmende erhalten für die Kurzzeitmobilität im Rahmen des BIPs Erasmus+ Förderung. Die genaue Förderhöhe hängt von mehreren Faktoren ab und wird anhand der Angaben bei der Antragstellung berechnet.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Erasmus+ Zuschuss, sowie einem Reisekostenzuschuss, welche nach Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung in einer Rate ausgezahlt werden.
Erasmus+ Zuschuss
- physische Mobilität: 5 á 79€/Tag
- physische Mobilität: 5 á 79€/Tag
Reisekostenzuschuss
Die Höhe des Reisekostenzuschusses wird bei der Antragstellung berechnet. Sie ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Distanz zwischen Wien als Herkunftsort und dem Ort der Gastuniversität, sowie der Wahl des Transportmittels. Bei Green Travel (An- und Abreise per Bus, Bahn, Carpooling oder Fahrrad) fällt der Reisekostenzuschuss höher aus.
Top-Ups für umweltfreundliches Reisen möglich
Je nach Art der Reise gibt es im Zuge der Antragstellung die Möglichkeit, Top-Ups zu beantragen (z.B. für umweltfreundliches Reisen).
Inklusionsunterstützung
3 Monate vor Aufenthalt beantragen
Inklusionsunterstützung soll zusätzliche anfallende finanzielle Echtkosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Inklusionsunterstützung (auf Basis von Echtkosten) und Top-Up (pauschale Erhöhung der individuellen Unterstützung) können gleichzeitig bezogen werden. Die Deadline für die Antragstellung beläuft sich auf drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Bei Fragen zur Antragsstellung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Erasmus+ BIP Team.
Nach dem Aufenthalt
Aufenthaltsbestätigung von der Gastuni vor Rückkehr ausstellen lassen
Lassen Sie sich vor Ihrer Rückkehr von der Gastuniversität eine Aufenthaltsbestätigung über den gesamten Zeitraum Ihres BIP-Aufenthalts (exkl. Reisetage) ausstellen.
Bitte laden Sie die Aufenthaltsbestätigung bis spätestens 1 Monat nach Ende Ihres Aufenthalts als PDF in Mobility Online hoch.
Alternativ ist eine Übermittlung per Email von der Gastuniversität an das Erasmus+ BIP Team möglich.
Hinweis: Bitte heben Sie das Original gut auf. Wir behalten uns vor, fallweise Originale einzufordern (Übermittlung persönlich oder per Post, keine Ausdrucke oder Kopien!).
Abschlussunterlagen in Mobility Online hochladen
Sammelzeugnis
Ist das BIP Teil einer an der Universität Wien stattfindenden Lehrveranstaltung, laden Sie nach Abschluss der Lehrveranstaltung, das Transcript of Records der Gastuniversität und Ihr Sammelzeugnis, in welchem die entsprechende Lehrveranstaltung markiert ist, in Mobility Online hoch.ODER
- Anerkennungsbescheid
Ist das BIP nicht in eine Lehrveranstaltung an der Universität Wien eingebettet, beantragen Sie nach Ende des BIPs bei Ihrem zuständigen StudienServiceCenter (SSC)/Ihrer StudienServiceStelle (SSS) die Anerkennung des BIPs. Die Anerkennung beantragen Sie mit dem Anerkennungsformular, welches Sie gemeinsam mit dem Zeugnis der Gastuniversität bei Ihrem StudienServiceCenter (SSC)/Ihrer StudienServiceStelle (SSS) einreichen müssen. Nach erfolgter Anerkennung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Das Transcript of Records der Gastuniversität und der Anerkennungsbescheid (nicht der Antrag!) sind innerhalb von 2 Monaten nach Ende des BIPs in Mobility Online hochzuladen.
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.
Erasmus+ Charter 2021-2027 (PDF) | Erasmus+ Policy Statement (PDF)