Informationen für Institute/Abteilungen

Im Rahmen des Aus- und Weiterbildungsprogramms Erasmus+ können Studierende ein Praktikum an der Universität Wien absolvieren, sofern sie von einer Einrichtung als Praktikant*in aufgenommen werden.

Das International Office vermittelt keine Praktika für Studierende; interessierte Studierende richten eine Anfrage direkt an das jeweilige Institut, das dann darüber entscheidet, ob ein Praktikumsplatz vergeben werden kann.

Sie finden hier Informationen zu folgenden Punkten:


Wer ist zuständig?

Das International Office gibt Auskünfte zu generellen Abwicklungsfragen. Die administrative Abwicklung obliegt der jeweiligen Einrichtung, die Praktikant*innen aufnimmt. Hauptansprechperson während des Praktikums ist der*die Betreuer*in an der aufnehmenden Einrichtung.

Ein Learning Agreement for Traineeships wird von allen Seiten (Studierende, Heimatuniversität, Universität Wien) unterzeichnet. Über die Voraussetzungen für ein Erasmus+ Praktikumsstipendium informiert die Heimatuniversität der Studierenden.


Learning Agreement for Traineeships

In Absprache mit der Heimuniversität und dem jeweiligen Institut, an dem das Praktikum absolviert wird, erstellen die Studierenden ein Learning Agreement, in dem Eckdaten und Lernziele des Praktikums vereinbart werden.  Die Studierenden erhalten dieses Formular von ihrer Heimatuniversität.

Das Learning Agreement for Traineeships wird vom Institutsvorstand/Abteilungsleiter*in in Absprache mit dem*der Betreuer*in unterzeichnet.

Beachten Sie bitte:

  • Ein Erasmus+ Praktikum an der Universität Wien ist eine Vollzeitbeschäftigung (40h). Erasmus+ Praktikant*innen können nicht für weniger als 40h angestellt werden.
  • Ein Erasmus+ Praktikum dauert mindestens zwei, maximal zwölf Monate.

Von Seiten des Instituts ist neben der Angabe der Kontaktperson Table C des Learning Agreements auszufüllen (Beispiel nachstehend). Von Seiten der Universität Wien werden Incoming Praktikant*innen nicht versichert und müssen daher einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen (siehe auch Benötigte Dokumente).

Table C – Receiving Organisation/Enterprise

The Receiving Organisation/Enterprise will provide financial support to the trainee for the traineeship:                   Yes             No             

If yes, amount (EUR/month): ………..

The Receiving Organisation/Enterprise will provide a contribution in kind to the trainee for the traineeship:          Yes            No  

If yes, please specify:

 

The Receiving Organisation/Enterprise will provide an accident insurance to the trainee (if not provided by the Sending Institution):

Yes       No  

 

The accident insurance which covers:

·       accidents during travels made for work purposes:      Yes      No    

·       accidents on the way to work and back from work:    Yes     No

The Receiving Organisation/Enterprise will provide appropriate support and equipment to the trainee.

Upon completion of the traineeship, the Organisation/Enterprise undertakes to issue a Traineeship Certificate within 5 weeks after the end of the traineeship.

 

 



Kontaktperson in der Personaladministration

Sie finden die Kontaktperson Ihrer Einrichtung im Intranet unter Organisation -> Personalwesen und Frauenförderung -> Über uns -> Personalförderung -> Ansprechpersonen Leitung und Überblick -> Personal Services -> Ansprechperson nach Einheiten.



Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Für Erasmus+ Praktikant*innen gelten dieselben Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen wie für andere Personen, die nach Österreich einreisen oder sich hier länger aufhalten möchten. Welche Bestimmungen angewendet werden, hängt von der jeweiligen Staatsbürgerschaft ab.
Die Meldung des Wohnsitzes ist von der Staatsangehörigkeit unabhängig für alle verpflichtend. 

Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt finden Sie hier.

Beachten Sie bitte, dass Erasmus+ Praktikant*innen keinen Studierendenstatus an der Universität Wien haben und daher die auf den verlinkten Seiten beschriebenen Informationen unter Umständen abweichend sein können. So erhalten Erasmus+ Praktikant*innen beispielsweise keinen Zulassungsbescheid. Informationen zum Thema Visum erteilt auch der OeAD.