Informationen für Institute/Abteilungen
Im Rahmen des Aus- und Weiterbildungsprogramms Erasmus+ können Studierende ein Praktikum an der Universität Wien absolvieren, sofern sie von einer Einrichtung als Praktikant*in aufgenommen werden.
Das International Office vermittelt keine Praktika für Studierende; interessierte Studierende richten eine Anfrage direkt an das jeweilige Institut, das dann darüber entscheidet, ob ein Praktikumsplatz vergeben werden kann.
Sie finden hier Informationen zu folgenden Punkten:
Wer ist zuständig?
Das International Office gibt Auskünfte zu generellen Abwicklungsfragen. Die administrative Abwicklung obliegt der jeweiligen Einrichtung, die Praktikant*innen aufnimmt. Hauptansprechperson während des Praktikums ist der*die Betreuer*in an der aufnehmenden Einrichtung.
Ein Learning Agreement for Traineeships wird von allen Seiten (Studierende, Heimatuniversität, Universität Wien) unterzeichnet. Über die Voraussetzungen für ein Erasmus+ Praktikumsstipendium informiert die Heimatuniversität der Studierenden.
Learning Agreement for Traineeships
In Absprache mit der Heimuniversität und dem jeweiligen Institut, an dem das Praktikum absolviert wird, erstellen die Studierenden ein Learning Agreement, in dem Eckdaten und Lernziele des Praktikums vereinbart werden. Die Studierenden erhalten dieses Formular von ihrer Heimatuniversität.
Das Learning Agreement for Traineeships wird vom Institutsvorstand/Abteilungsleiter*in in Absprache mit dem*der Betreuer*in unterzeichnet.
Beachten Sie bitte:
- Ein Erasmus+ Praktikum an der Universität Wien ist eine Vollzeitbeschäftigung (40h). Erasmus+ Praktikant*innen können nicht für weniger als 40h angestellt werden.
- Ein Erasmus+ Praktikum dauert mindestens zwei, maximal zwölf Monate.
Von Seiten des Instituts ist neben der Angabe der Kontaktperson Table C des Learning Agreements auszufüllen (Beispiel nachstehend). Von Seiten der Universität Wien werden Incoming Praktikant*innen nicht versichert und müssen daher einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen (siehe auch Benötigte Dokumente).
Table C – Receiving Organisation/Enterprise | |
The Receiving Organisation/Enterprise will provide financial support to the trainee for the traineeship: Yes ☐ No ☐ If yes, amount (EUR/month): ……….. | |
The Receiving Organisation/Enterprise will provide a contribution in kind to the trainee for the traineeship: Yes ☐ No ☐ If yes, please specify:
| |
The Receiving Organisation/Enterprise will provide an accident insurance to the trainee (if not provided by the Sending Institution): Yes ☐ No ☒
| The accident insurance which covers: · accidents during travels made for work purposes: Yes ☐ No ☒ · accidents on the way to work and back from work: Yes ☐ No ☒ |
The Receiving Organisation/Enterprise will provide appropriate support and equipment to the trainee. | |
Upon completion of the traineeship, the Organisation/Enterprise undertakes to issue a Traineeship Certificate within 5 weeks after the end of the traineeship. |
Aufnahme als Erasmus+ Praktikant*in an der Universität Wien
Kann eine Einrichtung der Universität Wien einen Praktikumsplatz vergeben, werden die Studierenden über einen Volontariatsvertrag an der Universität Wien in den Personalstand aufgenommen. Der Vertrag wird nach Übermittlung der notwendigen Dokumente durch die Personaladministration der Universität Wien erstellt.
Die Übermittlung der Dokumente erfolgt nicht durch die Studierenden, sondern durch die aufnehmende Einrichtung.
Zur Erstellung des Volontariatsvertrags muss die Ansprechperson der aufnehmenden Einrichtung an der Universität Wien spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn folgende Dokumente an die Personaladministration übermitteln:
- Aufnahmebogen PA/PV Praktikum / Volontariat / Ferialarbeit
Der Aufnahmebogen ist im Intranet der Universität Wien zum Download verfügbar und wird über die Ansprechperson an der aufnehmenden Einrichtung zur Verfügung gestellt (unter Personalaufnahme Formulare). Das Dokument wird seitens der Universität Wien vom Institutsvorstand oder Abteilungsleiter*in unterzeichnet.
Geben Sie bei hier als Praktikumsart (Erasmus+) Incoming Praktikum an. - Learning Agreement for Traineeships
Das Learning Agreement for Traineeships wird in Absprache mit der Heimatuniversität und der aufnehmenden Einrichtung der Universität Wien erstellt und durch die Heimatuniversität, den/die StudierendeN sowie seitens der Universität Wien durch den Institutsvorstand oder Abteilungsleiter*in unterzeichnet. Das Dokument erhalten die Studierenden von ihrer Heimatuniversität. - Kopie des Reisepasses
- Bestätigung über eine Krankenversicherung während des Aufenthalts (zB Scan der Europäischen Versicherungskarte)
Incoming Praktikant*innen werden nicht über die Universität Wien versichert, daher müssen sie eine Bestätigung über eine aufrechte Krankenversicherung während des Aufenthalts vorweisen. In der Regel sind EU-Bürger*innen über die Europäische Krankenversicherungskarte krankenversichert. Als Nachweis kann ein Scan der Europäischen Versicherungskarte oder eine andere Bestätigung der Krankenversicherung vorgelegt werden. - Bestätigung über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung während des Aufenthalts
Die Heimatuniversität der Studierenden übernimmt oftmals die Unfall- und Haftpflichtversicherung der Praktikant*innen im Rahmen des Praktikums. Es ist eine gesonderte Bestätigung erforderlich (Deutsch oder Englisch). - Meldezettel (sobald vorliegend, vorab Wohnadresse in Wien)
Incoming Praktikant*innen müssen für die Vertragserstellung eine Wohnadresse in Wien angeben. Sobald die Meldung des Wohnsitzes beim Magistratischen Bezirksamt vorgenommen wurde, ist der Meldezettel bei der Personaladministration nachzureichen. - Nachweis Visum
Erasmus+ Praktikant*innen an der Universität Wien haben keinen Studierendenstatus, sondern werden als Mitarbeiter*innen in den Personalstand aufgenommen. Drittstaatenangehörige informieren sich bitte so früh wie möglich vor dem Aufenthalt über die Visumsvorgaben. Informationen dazu bietet der OeAD (Agentur für Bildung und Internationalisierung).
Kontaktperson in der Personaladministration
Sie finden die Kontaktperson Ihrer Einrichtung im Intranet unter Organisation -> Personalwesen und Frauenförderung -> Über uns -> Personalförderung -> Ansprechpersonen Leitung und Überblick -> Personal Services -> Ansprechperson nach Einheiten.
Status der Erasmus+ Praktikant*innen
Erasmus+ Praktikant*innen werden nicht als Studierende der Universität Wien aufgenommen, sondern als Mitarbeiter*innen. Die Personaladministration legt im Zuge des Aufnahmeverfahrens einen u:account für Mitarbeiter*innen an, mit dem die Praktikant*innen Zugang zu den Mitarbeiterservices der Universität Wien haben und auch die Bibliothek nutzen können.
Praktikant*innen haben keinen (Erasmus+) Studierendenstatus und können daher auch nicht das Semesterticket der Wiener Linien beziehen. Sollten Erasmus+ Praktikant*innen an der Universität Wien Lehrveranstaltungen belegen wollen, muss um reguläre Zulassung zum Studium angesucht werden.
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Für Erasmus+ Praktikant*innen gelten dieselben Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen wie für andere Personen, die nach Österreich einreisen oder sich hier länger aufhalten möchten. Welche Bestimmungen angewendet werden, hängt von der jeweiligen Staatsbürgerschaft ab.
Die Meldung des Wohnsitzes ist von der Staatsangehörigkeit unabhängig für alle verpflichtend.
Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt finden Sie hier.
Beachten Sie bitte, dass Erasmus+ Praktikant*innen keinen Studierendenstatus an der Universität Wien haben und daher die auf den verlinkten Seiten beschriebenen Informationen unter Umständen abweichend sein können. So erhalten Erasmus+ Praktikant*innen beispielsweise keinen Zulassungsbescheid. Informationen zum Thema Visum erteilt auch der OeAD.