Mobility Fellowships
Die Mobility Fellowships der Universität Wien fördern Reise- und Unterkunftskosten für kurze Forschungsaufenthalte (2-8 Wochen) von Mitarbeitenden der Universität Wien. Mögliche Destinationen sind die Strategischen Partneruniversitäten und weitere ausgewählte Partneruniversitäten. Die Mobility Fellowships richten sich an Universitätsprofessor*innen (inkl. Assoz. Prof., ao. Univ.-Prof.), Assistenzprofessor*innen und durch Drittmittel finanzierte Senior Scientists mit einem unbefristeten Dienstverhältnis.
Ziel ist dabei, institutionelle Beziehungen zu stärken, gemeinsame Forschungsprojekte zu unterstützen und in enger Zusammenarbeit mit Partneruniversitäten neue Förderanträge auszuarbeiten. Die Ausschreibung des Programms erfolgt zweimal jährlich.
Programmziele
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Forschungsnetzwerke erweitern
Vertiefung der Netzwerke von Forscher*innen der Universität Wien mit Kolleg*innen an ausgewählten Gastuniversitäten, einschließlich der Strategischen Partneruniversitäten.
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Hochschulpartnerschaften stärken
Langfristige Stärkung von institutioneller Zusammenarbeit zwischen der Universität Wien und ihren Partneruniversitäten.
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Gemeinsame Forschung fördern
Unterstützung von gemeinsamen Forschungsprojekten und der Akquise internationaler Fördermittel
Die Ausschreibung ist für Forschungsaufenthalte an folgenden Universitäten geöffnet:
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The University of Chicago
Strategischer Partner
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Fudan University
Strategischer Partner
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The Hebrew University of Jerusalem
Strategischer Partner
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King’s College London
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Kyoto University
Strategischer Partner
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The University of Queensland
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Seoul National University
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Stanford University
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University of Toronto
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Yonsei University
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University of Zurich
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Das Wichtigste
- Dauer des Forschungsaufenthalts: Im Rahmen der Mobility Fellowships werden Forschungsaufenthalte von mindestens zwei Wochen (14 Tage) bis maximal acht Wochen (56 Tage) gefördert.
- Fördergegenstand: Gefördert werden Reise- und Unterkunftskosten. Die Mittel sind innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung zu verwenden.
Zielgruppen: Ordentliche Universitätsprofessor*innen, außerordentliche Universitätsprofessor*innen, Assoz. Prof., Assistenzprofessor*innen, durch Drittmittel finanzierte Senior Scientists (mit einem unbefristeten Dienstverhältnis)
Bitte beachten Sie: (Senior) Lecturers, Postdocs mit einem befristeten Dienstverhältnis, PhD-Studierende und Senior Scientists, die nicht in die oben angeführten Kategorien fallen, sind nicht antragsberechtigt.
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Voraussetzungen
- Bereits bestehende Kontakte mit Forschenden an der entsprechenden Gastuniversität/Strategischen Partneruniversität
- Konkrete Forschungsvorhaben für ein gemeinsamen Forschungsprojekt mit mindestens einer/einem Forschenden an der entsprechenden Hochschule
- Einladung durch mindestens eine Kontaktperson an der entsprechenden Hochschule
- Anstellungsverhältnis an der Universität Wien in einer der oben angeführten Mitarbeiter*innengruppen (Dienstverhältnis muss bis mindestens sechs Monate nach Ende des Forschungsaufenthalts bestehen)
- Der Aufenthalt muss von der Leitung des Instituts/des Dekanats bewilligt werden
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Einreichfristen
Ausschreibungen erfolgen zweimal jährlich, Mitte Februar und Mitte September.
Die Ausschreibung bleibt etwa acht Wochen offen.
- Nächste Ausschreibung
Beginn: 9. September 2026
Einreichfrist: 4. November 2026
- Folgende Ausschreibung
Beginn: 10. Februar 2027
Einreichfrist: 7. April 2027
- Nächste Ausschreibung
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online. Verwenden Sie dafür folgenden Bewerbungslink:
- Im Bewerbungsprozess ist eine knappe Beschreibung des geplanten Aufenthalts (als PDF) hochzuladen. Diese soll die folgenden Punkte enthalten:
- Beschreibung der geplanten gemeinsamen Forschungsaktivitäten während Ihres Aufenthalts (inkl. Zeitplan). Begründung, warum ein Forschungsaufenthalt an der Partneruniversität nötig ist, um diese Aktivitäten durchzuführen. (max. 3 Seiten)
- Kurze Beschreibung der Kooperationspartner*innen sowie deren Beitrag zur oben genannten Forschungsaktivität. Kurze Darstellung der bisherigen Kontakte mit dieser Person/diesen Personen. (max. 1 Seite)
- Kurze Beschreibung der erwarteten Ergebnisse der gemeinsamen Forschungsaktivität, insbesondere gemeinsame Publikationen und Projektanträge. Relevanz dieser Aktivitäten für die Forschung an der Universität Wien. (max. 2 Seiten)
- Darstellung des Mehrwerts des Aufenthalts für Ihre eigene wissenschaftliche Laufbahn. Falls zutreffend, Darstellung des institutionellen Mehrwerts des Aufenthalts (z. B. für Institut, Forschungsgruppe). (max. 1 Seite)
Darüber hinaus müssen die folgenden 3 Dokumente als separate PDF-Dateien eingereicht werden:
- Akademischer Lebenslauf
- Mindestens ein Empfehlungsschreiben bzw. eine Einladung, ausgestellt von einer/einem Forschenden im relevanten Fachbereich der Gastuniversität. Die empfehlende Person muss mindestens den Rang Assistenzprofessor*in innehaben.
- Antrag auf Freistellung (PA/F7) mit den Unterschriften der Leitung der Subeinheit und der Leitung der Organisationseinheit
Achtung! Förderanträge für bereits begonnene oder bereits abgeschlossene Forschungsaufenthalte sind nicht zulässig.
Auswahlverfahren
Auswahlkriterien
Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen werden die Mobility Fellowships an die bestgeeigneten Bewerber*innen auf Grundlage der folgenden Kriterien vergeben:
- Originalität, Relevanz und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Forschungsaktivität
- Mehrwert für Bewerber*in
- Ergebnisse und Outputs der geplanten Forschungsaktivität, einschließlich Auf- und Ausbau der institutionellen Beziehungen zur Gastuniversität.
- Bisherige wissenschaftliche Leistungen je nach Fachgebiet, Karrierestufe und Qualifikation.
- Akademisches Profil der Kooperationspartner*innen an der Gastuniversität
Auswahl
Die Vizerektorin für Forschung und Internationales trifft die endgültige Auswahl binnen 6 bis 8 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Alle Bewerber*innen werden spätestens zwei Wochen nach der finalen Entscheidung per E-Mail verständigt.
Erfolgreiche Antragstellende erhalten eine E Mail mit Informationen zu den erforderlichen Schritten in HRFI sowie zu den finanziellen Abläufen.
Reiseorganisation
Nehmen Sie Ihre Reisevorbereitungen bitte rechtzeitig und eigenständig durch. Das International Office bietet keine Hilfe bei der Unterkunftssuche und Vorbereitung des Visumantrags an.
Förderhöhe und finanzielle Abläufe
Was wird gefördert: Reise- und Unterkunftskosten, notwendiger Versicherungsschutz, gegebenenfalls Visagebühren, notwendige medizinische Maßnahmen (insbesondere Impfungen) sowie – in begründeten Fällen – für die Forschungstätigkeiten erforderliche Verbrauchsmaterialien/Ausstattung. Für Letzteres kontaktieren Sie bitte vorab das International Office, um die Förderfähigkeit abzuklären.
Nicht förderfähig: Verpflegung oder sonstige Lebenshaltungskosten
Für alle förderfähigen Kosten gelten die Reiserichtlinien der Universität Wien (z. B. Economy Class für alle Flüge).
Förderhöhe: Die Förderhöhe richtet sich nach Destination und Aufenthaltsdauer (kein Kostenplan erforderlich)
Die folgende Tabelle nennt Richtwerte, um die voraussichtliche Förderhöhe einschätzen zu können. Beträge für andere Aufenthaltsdauern werden entsprechend angepasst.
| Destination | 14 Tage | 30 Tage | 56 Tage |
|---|---|---|---|
| Bay Area / Stanford University | 2.400 € | 4.000 € | 6.000 € |
| Brisbane / The University of Queensland | 3.100 € | 4.500 € | 6.000 € |
| Chicago / The University of Chicago | 2.200 € | 3.700 € | 5.500 € |
| Jerusalem / The Hebrew University of Jerusalem | 1.650 € | 3.000 € | 4.500 € |
| Kyoto / Kyoto University | 2.100 € | 3.200 € | 4.300 € |
| London / King's College London | 1.750 € | 3.300 € | 5.000 € |
| Seoul / Seoul National University, Yonsei University | 2.000 € | 3.000 € | 4.000 € |
| Shanghai / Fudan University | 1.700 € | 2.800 € | 3.900 € |
| Toronto / University of Toronto | 2.200 € | 3.700 € | 5.500 € |
| Zürich / University of Zurich | 1.750 € | 3.300 € | 5.000 € |
Laufende Kostenerstattung (Belegrefundierung)
Nach der Bewilligung wird ein konkreter Förderbetrag festgelegt und noch vor Reiseantritt auf die entsprechende Kostenstelle der Universität (z. B. „Institutssammler“) überwiesen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie entstehende Ausgaben laufend über den Prozess „Belegrefundierung“ in HRFI einreichen.
Obergrenze
Der bewilligte Förderbetrag stellt die maximale Fördersumme durch das International Office dar. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, ist die Differenz aus anderen Mitteln zu decken. Liegen die tatsächlichen Kosten unter dem bewilligten Betrag, sind nicht verbrauchte Mittel nach Abschluss der Mobilität an das International Office zurückzuzahlen.
Förderzeitraum
Die Förderung ist innerhalb von 18 Monaten nach der Bewilligung zu verwenden.
Bei Fragen zur Förderhöhe, zur Förderfähigkeit von Kosten oder zur finanziellen Abwicklung wenden Sie sich gerne an mobility.fellowships(at)univie.ac.at.
Abschlussbericht
Fördernehmer*innen werden gebeten, spätestens sechs Wochen nach ihrer Rückkehr einen Abschlussbericht in Mobility Online einzureichen. Dieser soll auch eine detaillierte Beschreibung enthalten, wie die Fördermittel verwendet wurden. Eine Vorlage für den Abschlussbericht wird Stipendiat*innen vor Ende ihres Aufenthaltes zugeschickt.
Sie haben Fragen?
mobility.fellowships(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17309
Persönliche Beratungen sind nach Terminvereinbarung möglich.