Erasmus+ Trainingsmobilität (allgemeines Personal)
Kurze Trainingsmobilitäten (2-5 Tage) im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität (Staff Mobility for Training / STT) ermöglichen Mitarbeiter*innen des allgemeinen Universitätspersonals Weiterbildungsaufenthalte im europäischen Ausland (Erasmus+ Programmländer). Das Förderprogramm richtet sich an Mitarbeiter*innen der Universität Wien, die einen Fortbildungs- oder Schulungsaufenthalt absolvieren, der für ihre tägliche Arbeit relevant ist. Aufenthalte sind an Universitäten, aber auch an außeruniversitären Einrichtungen (wie z.B. Bibliotheken, Unternehmen, etc.) möglich.
Konferenzteilnahmen sind im Rahmen der Erasmus+ Personal- bzw. Trainingsmobilität nicht förderfähig.
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Das Wichtigste
- Zielgruppe: Angestellte des allgemeinen Universitätspersonals der Universität Wien mit einem Anstellungsverhältnis im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.
- Aufenthaltsdauer: 2-5 Tage (inklusive Reisetage)
Reisetage (max. 2) werden nur bei Aufenthalten unter 5 Tagen gefördert (bei 4 Aufenthaltstagen wird nur 1 Reisetag gefördert) - Mögliche Destinationen: Universitäten sowie außeruniversitäre Einrichtungen im europäischen Ausland (Erasmus+ Programmländer: EU-Länder + Nordmazedonien, Island, Norwegen, Serbien, Liechtenstein, Türkei)
- Bewerbungsfrist: Anträge sind laufend möglich!
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Aufenthalt ein. - Finanzielles: Refundierung der Reise-, Übernachtungs- bzw. Aufenthaltskosten (Taggeld); pro Übernachtung werden max. 150€ refundiert
Kosten für Kursgebühren werden nicht übernommen!
Vor der Antragstellung
- Erkundigen Sie sich über staffmobility(at)univie.ac.at nach der Verfügbarkeit von Erasmus+-Mitteln für eine Staff Training Mobilität.
- Holen Sie das Einverständnis des/der Dienstvorgesetzten zur Teilnahme an einem Erasmus+ Staff Training ein.
- Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Teilnahme an einer organisierten Staff Training Week
Auf der Webseite staffmobility.eu finden sie eine Datenbank mit Erasmus Staff Trainings. - Suchen Sie eigenständig eine Gastinstitution für die gewünschte Fortbildung und stimmen Sie ein passendes Format/Programm ab (z. B. Job Shadowing, Teilnahme an Workshops).
- Teilnahme an einer organisierten Staff Training Week
Antragstellung
- Füllen Sie bitte das Mobility Agreement aus und holen Sie dafür sowohl die Unterschrift der Gastinstitution als auch der Leitung Ihrer Organisations- bzw. Subeinheit ein.
- Bitte übermitteln Sie das vollständig unterzeichnete Mobility Agreement spätestens sechs Wochen vor Mobilitätsantritt als Scan per E-Mail an das International Office.
Bewilligung des Antrags
- Das International Office prüft das Mobility Agreement und übermittelt bei Bewilligung die Fördervereinbarung („Grant Agreement“) sowie Informationen zum Dienstreiseantrag an Sie.
- Bitte unterschreiben Sie die Fördervereinbarung und schicken Sie diese vor (!) Mobilitätsantritt per E-Mail an das International Office zurück.
- Stellen Sie möglichst zeitnah nach Erhalt der Fördervereinbarung einen Dienstreiseantrag über HRFI (App Reiseanträge; mit unterschriebener Fördervereinbarung im Anhang). Der Dienstreiseantrag muss vor Antritt der Reise genehmigt werden.
Während des Aufenthalts und danach
- Bitte holen Sie am letzten Tag Ihres Aufenthalts eine Aufenthaltsbestätigung ein und senden Sie das Original postalisch und eine Kopie per E-Mail an das International Office. Wir senden Ihnen ein entsprechendes Formular zu.
- Füllen Sie nach Ihrem Aufenthalt den Erasmus+ Online Bericht aus. Eine E-Mail mit dem Link erhalten Sie automatisch am Ende Ihres Aufenthaltes.
- Beantragen Sie nach Abschluss Ihrer Reise die Refundierung der Reise-, Übernachtungs- bzw. Aufenthaltskosten (Taggeld) im Rahmen Ihrer Dienstreise über HRFI (App Reiseabrechnung).
Sie haben Fragen?
staffmobility(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17314
Persönliche Beratungen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.
Erasmus+ Charter 2021-2027 (PDF) | Erasmus+ Policy Statement (PDF)