Auslandssemester an der Universität Wien
mit Erasmus+ und dem Non-EU Student Exchange Program
Herzlich willkommen auf unserer Seite für Austauschstudierende von Partneruniversitäten!
Studierende von Partneruniversitäten können ein bis zwei Auslandssemester an der Universität Wien absolvieren. Voraussetzung ist, dass es ein Austauschprogramm dafür zwischen der Universität Wien und ihrer Heimatuniversität gibt: Erasmus+ für europäische Partneruniversitäten und das Non-EU Student Exchange Program für außereuropäische Partneruniversitäten.
Wie organisiere ich mein Auslandssemester in Wien?
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Voraussetzungen
Studierende von europäischen Partneruniversitäten:
- ein Abkommen in Ihrer Studienrichtung
Studierende von außereuropäischen Partneruniversitäten:
- ein Austauschabkommen mit der Heimatuniversität
- Volljährigkeit (mind. 18 Jahre)
- mindestens zwei Semester an der Heimatuniversität absolviert
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Schritt 1: Beginn der Planung
- Recherche der Studienmöglichkeiten an der Universität Wien
- Informieren Sie sich über die Semesterdaten
- Haben Sie ausreichende Sprachkenntnisse?
- Nominierung durch die Heimatuniversität
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Schritt 2: Zulassungsprozess und Kurswahl
- Zulassungsprozess an der Universität Wien: Sie erhalten von uns zeitgerecht E-Mails mit Informationen zu den jeweils von Ihnen zu erledigenden Schritten.
- Kurswahl
- nur erforderlich für Erasmus+:
Erstellen Sie Ihr Learning Agreement
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Schritt 3: Vorbereitung des Aufenthalts: Einreise, Unterkunft und Versicherung
- Was muss ich für Einreise und Visum beachten?
- Wie finde ich eine Unterkunft?
- Welche Krankenversicherung benötige ich?
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Schritt 4: Vor Semesterbeginn
- Bezahlen Sie den ÖH-Beitrag
- Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
- Empfohlene Ankunft in Wien
- Meldung des Wohnsitzes
- Teilnahme an einer Veranstaltung zur Orientation
- Validieren Sie Ihre u:card
- Melden Sie sich für optionale Angebote der Universität Wien an
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Schritt 5: Welche Dinge sind am Ende des Auslandssemesters zu beachten?
- Benötige ich eine Aufenthaltsbestätigung?
- Sammelzeugnis („Transcript of Records“)
- Wie melde ich meinen Wohnsitz wieder ab?
- Kann ich mein Auslandssemester verlängern?
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Services der Uni Wien
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Einrichtungen und Services der Universität Wien, die für Ihren Aufenthalt wichtig bzw. nützlich sind
Ian Ehm -
Leben und Studieren in Wien
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Lebenshaltungskosten, Öffentliche Verkehrsmittel, Medizinische Versorgung, Freizeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit in Wien.
Georg Herder
Sie haben Fragen?
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Erasmus+ Incoming Team
Sind Sie Student*in an einer Erasmus+ Partneruniversität? Wenn Sie Fragen zum Erasmus+ Austauschprogramm haben, insbesondere zu administrativen Angelegenheiten, wenden Sie sich bitte an
erasmus.incoming(at)univie.ac.at
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Non-EU Student Exchange Incoming Team
Studieren Sie an einer nicht-europäischen Partneruniversität? Wenn Sie Fragen zum Non-EU Student Exchange Program haben, wenden Sie sich bitte an
non-eu-exchange(at)univie.ac.at
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Mobilitätskoordinator*innen
Es gibt an der Universität Wien in den jeweiligen Studienrichtungen eigene Mobilitätskoordinator*innen, die für alle fachspezifischen Belange zuständig sind.
Bitte wenden Sie sich an Ihren*Ihre Mobilitätskoordinator*in für alle inhaltlichen Fragen zu Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungsanmeldung, Learning Agreement, englischsprachigem Lehrveranstaltungsangebot oder institutsspezifischen Informationen zu Prüfungen.
Die Mobilitätskoordinator*innen unterzeichnen Bestätigungen mit fachspezifischen Details (z.B.: Unterrichtssprache, letzter Prüfungstermin) sowie Ihr Learning Agreement als „Responsible Person“. Sie erhalten die Details bezüglich Ihrer*Ihrem Mobilitätskoordinator*in vom International Office.
Voraussetzungen für ein Auslandssemester an der Universität Wien
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Für Studierende von europäischen Partneruniversitäten – Erasmus+
- Voraussetzung ist ein Abkommen in Ihrer Studienrichtung zwischen Ihrer Heimatuniversität und der Universität Wien („Inter-Institutional Agreement“).
Unsere Erasmus+ Partneruniversitäten finden Sie im Mobilitätsportal:
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Für Studierende von außereuropäischen Partneruniversitäten – Non-EU Student Exchange Program
- Voraussetzung ist ein Austauschabkommen mit der Heimatuniversität des*r Studierenden.
- Nominierte Studierende müssen volljährig sein (mind. 18 Jahre)
- und mindestens zwei Semester an der Heimatuniversität absolviert haben.
Die Nominierung für einen Studienaufenthalt an der Universität Wien erfolgt durch Ihre Heimatuniversität. Bitte erkundigen Sie sich dort über die erforderlichen Schritte. Ihre Heimatuniversität übermittelt Ihre Nominierung direkt an das International Office der Universität Wien.
Schritt 1: Beginn der Planung
Recherche der Studienmöglichkeiten an der Universität Wien
- Erkundigen Sie sich, ob zwischen Ihrer Heimatuniversität und der Universität Wien ein Austauschabkommen für Ihre Studienrichtung besteht. Abkommen mit europäischen Partneruniversitäten finden Sie unter den Erasmus+-Abkommen für Ihren Studiengang (europäische Partneruniversitäten) oder Sie können sich an Ihrer Heimatuniversität informieren.
- Prüfen Sie, ob die an der Universität Wien angebotenen Lehrveranstaltungen für Ihren Studiengang geeignet sind (siehe Abschnitt „Kurswahl“).
Informieren Sie sich über die Semesterdaten
Informationen zu den Semesterdaten finden Sie auf der Webseite Informationen zum Studienjahr.
Austauschstudierende treffen in der Regel kurz vor Vorlesungsbeginn, spätestens jedoch zu Beginn der Vorlesungszeit, in Wien ein. Von Austauschstudierenden wird in der Regel erwartet, dass sie etwa bis zum Ende der Vorlesungszeit in Wien bleiben. Die genauen Aufenthaltsdaten können je nach Kursen und Prüfungen abweichen.
Haben Sie ausreichende Sprachkenntnisse?
Bitte beachten Sie, dass für das Studium an der Universität Wien entsprechende Deutschkenntnisse notwendig sind. Die Lehrveranstaltungen werden hauptsächlich in deutscher Sprache abgehalten.
Für Austauschstudierende ist für das Studium an der Universität Wien in der Regel kein offizieller Sprachnachweis erforderlich. Die Heimatuniversität muss jedoch in der Online-Nominierung ausreichende Sprachkenntnisse bei Studienbeginn an der Universität Wien bestätigen. Jede Vereinbarung über den Austausch von Erasmus+ Studierenden, die wir mit Ihrer Universität haben, enthält Informationen zum empfohlenen Sprachniveau.
Studierenden, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, empfehlen wir, sich genau über das Lehrveranstaltungsangebot zu informieren, das in anderen Sprachen angeboten wird.
Sie können im Vorlesungsverzeichnis u:find herausfinden, ob es in Ihrer Studienrichtung Lehrveranstaltungen auf Englisch oder in anderen Sprachen gibt, indem Sie Ihre Studienrichtung anklicken.
Lehrveranstaltungen, die in einer anderen Sprache als Deutsch abgehalten werden (z.B. in Englisch), sind mit einem blauen Button gekennzeichnet, der die jeweilige Unterrichtssprache bezeichnet.
Bitte beachten Sie, dass am Institut für Deutsche Philologie keine Deutschkurse und am Institut für Anglistik und Amerikanistik keine Englisch-Sprachkurse angeboten werden. Deutschkurse finden Sie am Sprachenzentrum der Universität Wien.
Falls Sie sich sprachlich auf Ihren Aufenthalt vorbereiten bzw. während des Semesters Ihre Deutschkenntnisse intensivieren wollen, können Sie an einem kostenpflichtigen Deutschkurs des Sprachenzentrums der Universität Wien teilnehmen und bei positiver Absolvierung ECTS bekommen. Es werden regelmäßig folgende Kurse angeboten:
- Vorbereitende Intensivkurse im September oder Februar (auch online möglich)
- Trimesterkurse
- Semesterkurse
Das komplette Sprachkursangebot, Informationen zur Einstufung und die Möglichkeit zur Kursanmeldung sind auf der Homepage des Sprachzentrums der Universität Wien zu finden. Die Teilnahme ist freiwillig.
Deutschkurse scheinen nicht in Ihrem Sammelzeugnis auf – Sie bekommen aber vom Sprachenzentrum ein separates Zeugnis direkt nach erfolgreicher Beendigung des Kurses. Bitte klären Sie mit Ihrer Heimatuniversität ab, ob eine Standardversion des Zeugnisses vom Sprachenzentrum der Universität Wien auf Deutsch ausreicht. Falls diese Version nicht akzeptiert wird, können Sie sich direkt im Sekretariat des Sprachenzentrums unter Vorlage des Zeugnisses auf Deutsch eine englische Version abholen.
Ermäßigungen für Incoming Studierende
Incoming Studierende erhalten gegen Vorlage des „Certificate of Arrival“ der Universität Wien 20 % Ermäßigung auf die vorbereitenden Intensivkurse im Februar und September, auf Sommersprachkurse sowie auf Trimesterkurse. Auf Deutsch-Semesterkurse gibt es keine Ermäßigung.
Für die vorbereitenden Intensivkurse (im September oder Februar) erhalten Incoming Studierende bei regelmäßiger Teilnahme und erfolgreichem Abschlusstest eine Refundierung von € 150 (Studienjahr 2026/27) durch das International Office. Da es sich hier um einen vorbereitenden Kurs handelt, können Sie diese Refundierung auch nur erhalten, wenn der Kurs vor Beginn Ihres Studiums an der Universität Wien absolviert wird. Studierende, die ein ganzes akademisches Jahr hier studieren, können somit nur die Refundierung für den September-Intensivkurs in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Kursanmeldung zunächst der volle Kursbeitrag bezahlt werden muss. Sie erhalten die Ermäßigung dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie dem Sprachenzentrum Ihr Certificate of Arrival vorweisen.
Der Antrag auf Rückerstattung hat ausnahmslos bis spätestens 15. Oktober (Kurs im September) bzw. 15. März (Kurs im Februar) direkt im Sprachenzentrum der Universität Wien zu erfolgen. Die Lehrbücher sind im Kurspreis nicht inbegriffen.
Auf alle Kurse in anderen Sprachen als Deutsch erhalten Incoming-Studierende eine Ermäßigung von 25 %.
Nominierung durch die Heimatuniversität
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Nominierungsfristen Erasmus+
- 1. Mai für das Wintersemester
- 1. November für das Sommersemester
Bitte beachten Sie, dass an der Universität Wien die Inter-Institutional Agreements einer spezifischen Studienrichtung (und nicht einer ganzen Fakultät) zugeordnet sind. Nominierungen außerhalb der vereinbarten Studienrichtung sind für Auslandssemester über Erasmus+ nicht möglich. Ausnahme: Studierende der Deutschen Philologie mit einem Deutsch-Niveau von mindestens C1 können auch über Abkommen anderer Sprachstudien für Deutsche Philologie nominiert werden.
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Nominierungsfristen Non-EU Student Exchange Program
- 1. Mai für das Wintersemester
- 1. Oktober für das Sommersemester
Bitte erkundigen Sie sich an Ihrer Heimatuniversität über die erforderlichen Schritte. Ihre Heimatuniversität übermittelt Ihre Nominierung direkt an das International Office der Universität Wien.
Danach erhalten Sie von uns ein E-Mail mit Informationen zum Zulassungsprozess.
Schritt 2: Zulassungsprozess und Kurswahl
Zulassungsprozess an der Universität Wien
Sie erhalten von uns zeitgerecht E-Mails mit Informationen zu den jeweils von Ihnen zu erledigenden Schritten.
Kurswahl
Die Studierenden an der Universität Wien erstellen selbst jedes Semester ihren eigenen Stundenplan und sind es gewohnt, selbstständig zu arbeiten. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre*n Mobilitätskoordinator*in.
Grundlegende Informationen für die Zusammenstellung Ihres Stundenplans
Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Wien für die Zusammenstellung Ihres Stundenplans finden Sie auf dieser Webseite.
Stundenplan zusammenstellen
Bitte beachten Sie, dass Austauschstudierende prinzipiell Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung zu wählen haben, in der sie nominiert wurden. Sollten Sie auch Interesse haben, Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen zu belegen, gilt dies als „fachfremde Mitbelegung“.
Die fachfremde Mitbelegung kann erst NACH Ankunft in Wien direkt mit den Mobilitätskoordinator*innen der anderen Studienrichtung besprochen werden. Eine Garantie, dass ein Platz verfügbar sein wird, kann hierfür jedoch nicht gegeben werden.
Die fachfremde Mitbelegung wird je nach Studienrichtung unterschiedlich gehandhabt.
Erstinformationen einzelner Studienrichtungen finden Sie auf der Seite Informationen zum Learning Agreement und Kursen außerhalb der nominierten Studienrichtung.
Ausnahmen: Vorlesungen, bestimmte Lehrveranstaltungen mit Österreich-Bezug [PDF], die für alle Austauschstudierende offen sind, und Sprachkurse vom Sprachenzentrum der Universität Wien.
Die Anmeldung ist in jedem Fall durchzuführen, auch wenn Sie nur Interesse an einem Kurs haben. Ohne fristgemäße Anmeldung über das Online-Anmeldesystem können Studierende an einer Lehrveranstaltung nicht teilnehmen.
Informationen, wie Sie genehmigte fachfremde Lehrveranstaltungen im Learning Agreement bestätigen können, finden Sie anschließend unter dem Punkt „Learning Agreement“.
Eine Nominierung für einen Erasmus+-Aufenthalt zu Recherchezwecken bedeutet, dass Sie an der Universität eigenständige Recherchetätigkeiten durchführen.
Sollten Sie zu Recherchezwecken an die Universität Wien kommen und abgesehen von Ihrer selbstständigen Recherche auch zusätzliche Betreuung benötigen, besprechen Sie dies mit Ihrem*Ihrer Mobilitätskoordinator*in der Universität Wien.
Zusätzliche Betreuung kann jedoch nicht garantiert werden.
An der Universität Wien werden für reine Recherchetätigkeiten für Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen oder andere wissenschaftliche Arbeiten keine ECTS vergeben. Dies ist nach den Curricula der Universität Wien nicht vorgesehen. Austauschstudierende können während ihres Aufenthalts an der Universität Wien nur für abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen ECTS erlangen – auf dem Learning Agreement können deshalb ECTS für Recherchetätigkeiten nicht unterzeichnet werden.
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Erstellen Sie Ihr Learning Agreement
nur erforderlich für Erasmus+
Ihr*e Mobilitätskoordinator*in an der Universität Wien unterzeichnet Ihr Learning Agreement als „Responsible Person at the Receiving Institution“. Sie erhalten die Kontaktdaten zu Ihrer*Ihrem Mobilitätskoordinator*in vom International Office.
- Sie erhalten Informationen zur Erstellung Ihres Learning Agreements von Ihrer Heimatuniversität.
- Sobald wir Ihr Learning Agreement an der Universität Wien empfangen, erhalten Sie eine E-Mail.
- Geben Sie dann in Mobility Online an, ob Sie Kurse außerhalb Ihrer nominierten Studienrichtung besuchen möchten oder nicht.
- Danach wird Ihr Learning Agreement an Ihren*Ihre Mobilitätskoordinator*in weitergeleitet.
- Bitte beachten Sie, dass Mobilitätskoordinator*innen in der Regel nur Lehrveranstaltungen der Studienrichtung auf dem Learning Agreement bestätigen können, für die Sie nominiert wurden. Führen Sie beim Learning Agreement vor Ankunft in Wien daher nur Lehrveranstaltungen Ihrer nominierten Studienrichtung an.
- Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen können Sie nach Ihrer Ankunft in Wien in Ihr Learning Agreement eintragen.
- Sobald Ihr aktualisiertes Learning Agreement an die Universität Wien übermittelt wurde, erhalten Sie per Mail weitere Informationen, wie Sie die fachfremden Lehrveranstaltungen auf einem eigenen Formular („Approval form for courses outside your nominated field of study“) bestätigen und im LA unterschreiben lassen können.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen innerhalb der Anmeldephasen in jedem Fall durchzuführen ist, auch wenn Sie nur Interesse an einem Kurs haben oder der Kurs auf Ihrem Learning Agreement noch nicht eingetragen wurde. Ohne fristgemäße Anmeldung über das Online-Anmeldesystem können Studierende an einer Lehrveranstaltung nicht teilnehmen.
Wenn Sie Änderungen an Ihren Kursen vornehmen wollen, müssen Sie diese Änderungen im System Ihrer Heimatuniversität durchführen. Kontaktieren Sie bei Fragen zu Änderungen im Learning Agreement Ihre Heimatuniversität.
Schritt 3: Vorbereitung des Aufenthalts: Einreise, Unterkunft und Versicherung
Was muss ich für Einreise und Visum beachten?
- Für Austauschstudierende und Erasmus+ Praktikant*innen gelten dieselben Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen wie für andere Personen, die nach Österreich einreisen oder sich hier länger aufhalten möchten. Welche Bestimmungen angewendet werden, hängt von der jeweiligen Staatsbürgerschaft ab.
- Die Meldung des Wohnsitzes innerhalb von 3 Tagen nach Einzug in die Unterkunft ist von der Staatsangehörigkeit unabhängig für alle verpflichtend.
Weiterführende Informationen des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD) zu Einreise und Aufenthalt für Studierende
Zur Einreise nach Österreich genügt für alle Staatsbürger*innen aus EU-/EWR-Ländern und der Schweiz ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Bei einem Aufenthalt in Österreich von über 3 Monaten müssen alle EU-/EWR- und Schweizer Staatsbürger*innen bei der Magistratsabteilung 35 (Einwanderung, Staatsbürgerschaft) innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Informationen zur Anmeldebescheinigung finden Sie auf der Website der Stadt Wien.
Sie müssen diese Anmeldebescheinigung zusätzlich zur Meldung des Wohnsitzes im Magistratischen Bezirksamt beantragen. Der Antrag muss innerhalb von vier Monaten nach der Einreise in Österreich gestellt werden.
- Die zuständige Stelle für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 23 ist:
Magistratsabteilung 35 Fachbereich Einwanderung Referat 5.0 - Außenstelle EWR - Terminvereinbarung - Die zuständige Stelle für die Bezirke 1, 2, 9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 ist:
Magistratsabteilung 35 Fachbereich Einwanderung Referat 5.1 - Außenstelle EWR - Terminvereinbarung
Zur Antragstellung für die Anmeldebescheinigung benötigen Sie folgende Dokumente in Original und in Kopie:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag [PDF]
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei der erstmaligen Vorlage des Reisedokuments ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Die Kosten unterscheiden sich je nach Ausweisart. Sollten Sie die Bearbeitung Ihres Ausweises bereits bezahlt haben, bringen Sie bitte die Zahlungsbestätigung zur Anmeldung mit. - Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung (z.B.: europäische Krankenversicherungskarte)
- Aufnahmebestätigung der Universität (Certificate of Arrival und Ihren Studierendenausweis – bekommen Sie vom International Office)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (z.B.: Stipendium, Kontoauszug, Bestätigung der Eltern über Unterhaltszahlung).
Es sind dies für Studierende unter 24 Jahren: ~ € 723 pro Monat,
für Studierende ab 24 Jahren: ~ € 1309 pro Monat
(zuzüglich der Kosten für die Unterkunft, die ~ € 387 pro Monat überschreiten) - Entrichtung der Ausstellungsgebühr von derzeit ~ € 44
Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (Drittstaaten) benötigen möglicherweise ein Visum für Österreich, auch, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung eines anderen EU-Landes haben.
Bitte beachten Sie, dass Incoming-Studierende und Praktikant*innen selbst für die Beantragung des Visums verantwortlich sind. Das International Office ist in den Prozess des Antrags nicht involviert. Da die Bearbeitung von Visumsanträgen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann, kümmern Sie sich bitte so früh wie möglich um Ihr Visum.
Je nach Aufenthaltsdauer gibt es unterschiedliche Bestimmungen:
- Einreise, Aufenthalt unter 6 Monate:
Wenn Sie nicht länger als 6 Monate in Österreich studieren wollen, benötigen Sie zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich entweder ein Reisevisum C („Schengenvisum“) oder ein Aufenthaltsvisum D (für Aufenthalte von mindestens 91 Tagen bis maximal 6 Monate). - Aufenthalt über 6 Monate:
Alle Drittstaatsangehörigen, die keine Aufenthaltsbewilligung eines anderen EU-Staates haben, benötigen für Aufenthalte über 6 Monate eine Aufenthaltsbewilligung Student.
Für die Beantragung eines Visums werden Sie eventuell Ihren Zulassungsbescheid benötigen. Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid bis spätestens 15. Juni (Aufenthaltsbeginn im Wintersemester) oder 15. Dezember (Aufenthaltsbeginn im Sommersemester). Sollten Sie Ihren Zulassungsbescheid schon davor benötigen, senden Sie uns bitte ein E-Mail.
Meldung des Wohnsitzes
Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, sind gemäß österreichischem Meldegesetz verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach Einzug ihren Wohnsitz in einem Magistratischen Bezirksamt anzumelden. Die Meldepflicht ist von der Staatsangehörigkeit unabhängig.
Sie müssen auch jede Änderung der Wohnadresse binnen drei Tagen, jede Änderung sonstiger Meldedaten binnen einem Monat dem Meldeamt mitteilen. Heben Sie die Meldebestätigung („Meldezettel“) gut auf, sie ist für verschiedene Behördenwege erforderlich.
Vor der Abreise aus Österreich müssen Sie sich wieder abmelden.
Die Antragstellung kann bei jedem Magistratischen Bezirksamt oder der Magistratsabteilung 62 Zentrale Meldeauskunft erfolgen. Sie können hier einen Termin vereinbaren:
- Meldeservice – Online Terminvergabe (Magistratisches Bezirksamt)
- Meldewesen – Online Terminreservierung – Beabsichtigter Zeitraum (Magistratsabteilung 62, Zentrales Meldeservice)
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- ausgefüllter Meldezettel, von dem*der Unterkunftsgeber*in unterschrieben (Ausfüllhilfe auf Englisch)
- Reisedokument, mit dem Sie nach Wien eingereist sind (z.B.: Reisepass)
- Bei erstmaligem Vorlegen des Ausweises muss eine Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Je nach Ausweis kann es zu unterschiedlichen Kosten kommen. Bitte heben Sie die Zahlungsbestätigung gut auf.
Weitere Informationen: Informationen der Stadt Wien zur Anmeldung des Wohnsitzes
Bei der Antragstellung ist es notwendig, die Adresse entweder als Haupt- oder Nebenwohnsitz anzumelden. Der Begriff „Hauptwohnsitz“, der im Meldezettel angeführt ist, bezieht sich auf jene Unterkunft, die man zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen will. Trifft dies auf mehrere Wohnsitze zu, so hat man jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem man das überwiegende Naheverhältnis hat. Die übrigen Wohnsitze sind weitere Wohnsitze (Neben- oder Zweitwohnsitze). Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen sind u.a. Kriterien wie Aufenthaltsdauer und Lage der Ausbildungsstätte maßgeblich.
Weitere Informationen: Informationen der Stadt Wien zur Anmeldung des Wohnsitzes
Wie finde ich eine Unterkunft?
Die Universität Wien verfügt über keine eigenen Studierendenwohnheime. Studierende sind grundsätzlich selbst für die Organisation der Unterkunft während des Auslandsaufenthalts verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, sich gerade bei Studierendenwohnheimen frühzeitig um Ihre Unterkunft zu kümmern.
Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite lediglich Informationen zur Verfügung stellen können. Wir vermitteln nicht zwischen Ihnen und dem*der Vermieter*in und können diesbezüglich keinerlei Haftung übernehmen.
Es handelt sich bei den unten angeführten Anbietern um keine abgeschlossene Liste, auch andere Anbieter können je nach Bedürfnissen der Studierenden in Frage kommen.
Bitte geben Sie besonders acht, wenn Sie von Vermieter*innen in Österreich aufgefordert werden, Mietzahlungen oder Kautionen im Voraus auf ein ausländisches Konto zu überweisen, um den Wohnungsschlüssel zu bekommen. Hierbei könnte es sich um einen Betrugsversuch handeln! Die Housing-Plattform HousingAnywhere.com bietet mit ihrem sicheren Buchungssystem Schutz vor solchen Betrugsmaschen.
Für Austauschstudierende gibt es Kooperationen der Universität Wien mit folgenden Heimträgern:
- Studierendenheimplatz über OeAD student housing
Vermittlung von Plätzen verschiedener Kategorien und Heimträger
Weitere Details finden Sie im Dokument Studierendenheimplatz über OeAD student housing [PDF] - Studierendenheimplatz über WIHAST
einfache, günstige Zimmer, einfache Abwicklung der Buchungsmodalitäten
Weitere Details finden Sie im Dokument Studierendenwohnheimplatz über WIHAST [PDF] - Studierendenheimplatz über STUWO
Spezielles Angebot vor allem für Studierende, die bereits Anfang
September in Wien sind
Weitere Details finden Sie im Dokument Studierendenheimplatz über STUWO [PDF]
Alternativ können Sie sich auch um einen Platz in einem anderen Studierendenwohnheim kümmern. Hier ist eine Liste mit Studierendenheimen [Webseite] in Wien (unvollständige Liste der ÖH von gemeinnützigen Studierendenheimen). Informationen zum Leben im Studierendenwohnheim finden Sie im Wohnheimguide der ÖH [Webseite].
Die Universität Wien hat eine Kooperation mit der internationalen Wohnungsplattform HousingAnywhere.com abgeschlossen, die Studierenden ermöglicht, Wohnungen und Zimmer über kurze Zeiträume anzumieten.
Infos zur Kooperation und den Ermäßigungen finden Sie im Dokument HousingAnywhere (PDF)
Weitere hilfreiche Links zur Unterkunftssuche:
Im Falle von ernsthaften Problemen z.B. betreffend Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung oder Rückzahlung der Kaution, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Welche Krankenversicherung benötige ich?
Alle EU/EWR Staatsbürger*innen haben mit der EHIC-Karte (European Health Insurance Card) in Österreich den gleichen Anspruch wie österreichische Versicherte. Mit der EHIC-Karte erhalten Sie bei Kassenärzt*innen in Österreich kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig sind. Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen.
Studierende aus der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien oder Montenegro bekommen in ihrem Heimatland das Formular TR/A3, SRB/A3, BIH/A3, MK/A3 oder MNE/A3. Damit bekommen Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse einen „e-card Ersatzbeleg“, mit dem Sie bei Kassenärzt*innen in Österreich kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig sind, erhalten. Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen.
Studierende, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und die ihren Wohnsitz in Österreich haben, können eine Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse abschließen. Diese Selbstversicherung können alle internationalen Studierenden unabhängig von der Staatsbürgerschaft abschließen. Studierende aus Nicht EU/EWR Staaten, die bereits im September oder Februar in Wien sind (z.B.: auf Grund eines Deutschkurses), können die Selbstversicherung erst ab 1. Oktober bzw. 1. März beantragen.
Die Kosten betragen derzeit € 78,84 pro Monat. Mit dieser Versicherung erhalten Sie bei Kassenärzt*innen kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig sind. Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen.
Zur Antragstellung benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag [PDF]
- das aktuelle Studienblatt bzw. die Studienbestätigung (aus u:space)
- einen Lichtbildausweis bzw. Reisepass (mit etwaigen österreichischen Visum-Einträgen)
- eine Meldebestätigung des Magistratischen Bezirksamts
Sie können die Antragsunterlagen entweder in die Zentrale der Österreichischen Gesundheitskasse in Wien oder in eine der Bezirksaußenstellen bringen. In den Bezirksaußenstellen wird der Antrag allerdings nicht direkt bearbeitet, sondern an die Zentrale weitergeleitet, was die Bearbeitungszeit natürlich verlängert. Sollten Sie die Versicherung also schnell brauchen, ist es ratsam, direkt in die Zentrale zu fahren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse.
Schritt 4: Vor Semesterbeginn
Bezahlen Sie den ÖH-Beitrag
- Nach der Zulassung zum Studium erhalten Sie Ihre Matrikelnummer (Aufenthalte im Wintersemester: spätestens Anfang August, Aufenthalte im Sommersemester: spätestens Anfang Februar).
- Bezahlen Sie danach den ÖH-Beitrag (spätestens bis zum 31. Oktober für das Wintersemester / 31. März für das Sommersemester).
Austauschstudierende sind vom Studienbeitrag an der Universität Wien befreit, müssen aber den ÖH-Beitrag von € 26,20 pro Semester (im akademischen Jahr 2026/27) bezahlen. Die Bezahlung ist verpflichtend, um Ihre Zulassung abzuschließen und um einen gültigen Studierendenausweis zu erhalten.
Sie können die Gebühr in u:space bezahlen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den verschiedenen Zahlungsmethoden.
Achtung: Sollte die Einzahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist (Wintersemester: 31. Oktober, Sommersemester: 31. März) im System der Universität Wien einlangen, kann Ihre Zulassung nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH) vertritt alle Studierenden an österreichischen Hochschulen. Der ÖH-Beitrag bietet den Studierenden zudem Versicherungsschutz bei Unfällen, die sich im Rahmen ihres Studiums ereignen.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Wann die Anmeldung für Kurse möglich ist, hängt von Ihrer Studienrichtung ab. Die Anmeldung für das Wintersemester beginnt üblicherweise Anfang September, die Anmeldung für das Sommersemester Anfang Februar. Die Anmeldefristen werden in der Regel im Vorlesungsverzeichnis u:find direkt bei den einzelnen Lehrveranstaltungen angegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Informationen für die Zusammenstellung Ihres Stundenplans.
Empfohlene Ankunft in Wien
- Für das Wintersemester: ca. Mitte/Ende September
- für das Sommersemester: ca. Mitte / Ende Februar
- bei vorbereitenden Deutschkursen früher
Meldung des Wohnsitzes
- Meldung beim Magistratischen Bezirksamt innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft (Informationen dazu unter Einreise / Meldung des Wohnsitzes)
- für EU-/EWR- und Schweizer Staatsbürger*innen zusätzlich: Beantragung einer Anmeldebescheinigung (innerhalb von 3 Monaten) (Informationen dazu unter Einreise / Anmeldebescheinigung)
Teilnahme an einer Veranstaltung zur Orientation
Das International Office bietet zu Semesterbeginn vor Ort Informationsveranstaltungen (Orientations) für Austauschstudierende an. Austauschstudierende müssen sich für ihre Anmeldung an der Universität Wien für eine Orientation Session registrieren. Für die Bestätigung Ihrer Registrierung an der Universität Wien und den Erhalt Ihres Studierendenausweises ist eine persönliche Teilnahme erforderlich. Informationen zur Online-Anmeldung erhalten Sie zeitgerecht per E-Mail.
- Die Orientations für das Wintersemester finden zwischen Anfang September und Anfang Oktober statt.
Die Orientations für das Sommersemester zwischen Anfang Februar und Anfang März statt. - Während der Orientation Session bekommen Sie Ihren Studierendenausweis und beenden Ihre Anmeldung an der Universität.
- Als Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie das Certificate of Arrival. Falls nötig kann bei der Orientation das Datum Ihrer Ankunft in Wien ebenfalls bestätigt werden, wenn es nicht länger als 5 Tage zurückliegt. Daher empfehlen wir eine Teilnahme an einer Orientation baldmöglichst nach der Ankunft in Wien.
- Außerdem erhalten Sie bei der Orientation die wichtigsten Informationen zum Leben und Studieren in Wien (z.B. erste Schritte nach Ankunft, öffentliche Verkehrsmittel, Kontaktpersonen etc.).
Bitte beachten Sie, dass Orientations in englischer Sprache abgehalten werden. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden auch in deutscher Sprache verfügbar sein und Fragen können ebenso auf Deutsch gestellt werden. Die Veranstaltung dauert ca. 60 bis 90 Minuten.
Der jeweilige Veranstaltungsort wird bei der Anmeldung zur Orientation bekanntgegeben. Die Orientations werden entweder im oder in der Nähe des Hauptgebäudes der Universität Wien (Universitätsring 1, 1010 Wien) stattfinden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Orientation mit:
- Ihren Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Ist das Beginndatum Ihres Studiums das Datum des vorbereitenden Deutschkurses?
Bitte bringen Sie in diesem Fall eine Anmeldebestätigung zum / Zeugnis vom Deutschkurs mit, falls Sie das Beginndatum auf Ihrem Certificate of Arrival bestätigt benötigen. - Ihre Heimatuniversität benötigt statt unserem Certificate of Arrival ein eigenes Formular unterschrieben?
Bringen Sie das Formular mit.
Termine Wintersemester 2026/27
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Erasmus+
- Mittwoch, 2. September 2026 – 14:00 Uhr
- Dienstag, 8. September 2026 – 14:00 Uhr
- Mittwoch, 16. September 2026 – 14:00 Uhr
- Dienstag, 22. September 2026 – 14:00 Uhr
- Donnerstag, 24. September 2026 – 10:30 Uhr
- Freitag, 25. September 2026 – 10:30 Uhr
- Montag, 28. September 2026 – 14:00 Uhr
- Mittwoch, 30. September 2026 – 14:00 Uhr
- Freitag, 2. Oktober 2026 – 10:30 Uhr
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Non-EU Student Exchange Program
- Dienstag, 1. September 2026 – 13:00 Uhr
- Mittwoch, 2. September 2026 – 13:00 Uhr
- Mittwoch, 16. September 2026 – 13:00 Uhr
- Mittwoch, 23. September 2026 – 13:00 Uhr
- Mittwoch, 30. September 2026 – 13:00 Uhr
- Donnerstag, 1. Oktober 2026 – 11:00 Uhr
Validieren Sie Ihre u:card
Austauschstudierende erhalten ihre u:card während der Orientation, auch wenn sie den ÖH-Beitrag noch nicht bezahlt haben. Allerdings ist es erst nach Eingang des ÖH-Beitrags im System der Universität Wien möglich, die u:card zu validieren.
Sie können sich zwar auch ohne aktive u:card für Lehrveranstaltungen anmelden, aber die kostenlose Benützung der Bibliothek und die Inanspruchnahme von Vergünstigungen (wie z. B. bei Theaterbesuchen) sind erst mit der gültigen u:card möglich.
Über die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) der Universität Wien ist es möglich, Ermäßigungen auf Kopierkarten und Mensen-Menüs zu erhalten. Wenden Sie sich bitte direkt an die ÖH für Informationen darüber, wie Sie die Ermäßigungen mit der u:card in Anspruch nehmen können.
zur Webseite u:card der Universität Wien für Studierende
Melden Sie sich für optionale Angebote der Universität Wien an
Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten Leben in Wien und Services der Uni Wien
Schritt 5: Welche Dinge sind am Ende des Auslandssemesters zu beachten?
Benötige ich eine Aufenthaltsbestätigung?
In der Regel verlangen die Heimatuniversitäten von den Erasmus+-Studierenden eine Aufenthaltsbestätigung. Bitte klären Sie rechtzeitig vor Abreise mit Ihrer Heimatuniversität ab, ob Sie eine Aufenthaltsbestätigung benötigen und wenn ja, ob Ihre Heimatuniversität ein eigenes Formular dafür vorgesehen hat.
Wenn Sie eine Aufenthaltsbestätigung benötigen, müssen Sie sich persönlich im International Office abmelden. Ohne persönliche Abmeldung können Ihre individuellen Aufenthaltsdaten nicht bestätigt werden. Sollte Ihre Heimatuniversität das von uns ausgestellte Certificate of Departure nicht akzeptieren, sondern auf ein eigenes Formular bestehen, bringen Sie dieses bitte mit.
Die Aufenthaltsbestätigung kann von uns frühestens fünf Tage vor Ende Ihrer studienbezogenen Tätigkeiten in Wien ausgestellt werden.
Wenn Sie nach Vorlesungsende noch etwas für Ihr Studium an der Universität Wien zu tun haben (z.B.: Prüfungen, Verfassen schriftlicher Arbeiten, Bibliotheksrecherche etc.) und Sie sich deshalb noch in Wien aufhalten müssen, können wir Ihren Aufenthalt auch nach Vorlesungsende bei persönlicher Abmeldung in unserem Büro bestätigen. Aufenthalte ohne studienrelevante Gründe können vom International Office nicht bestätigt werden.
Bitte beachten Sie: Aufenthaltsbestätigungen (Certificate of Departure) werden nur für physische Mobilitäten in Wien erstellt.
Sammelzeugnis („Transcript of Records“)
Das Sammelzeugnis enthält alle Ihre erbrachten Studienleistungen und dokumentiert, welche Lehrveranstaltungen Sie im Rahmen Ihres Aufenthalts an der Universität Wien absolviert haben.
Zu beachten ist:
- Das International Office übermittelt Ihr Sammelzeugnis nicht automatisch an Ihre Heimatuniversität.
- Das Sammelzeugnis enthält nur Lehrveranstaltungen, für die Sie eine Prüfungsleistung (z.B.: schriftliche Prüfung am Semesterende, Abschlussarbeit etc.) erbracht haben.
- Noten vom Sprachenzentrum scheinen nicht auf.
- Noten für das Wintersemester können maximal bis zum 31. März, Noten für das Sommersemester maximal bis zum 31. Oktober eingetragen werden.
Die Eintragung der Noten dauert nach der Prüfung in der Regel nicht länger als einen Monat, das heißt, dass Ihre Noten oft zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch nicht vollständig im System aufscheinen. Sollten Sie eine Note bereits früher benötigen, nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Abreise mit dem*der Lehrveranstaltungsleiter*in Kontakt auf, um dies zu besprechen.
Sollte es Probleme mit den Noten geben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Prüfer*innen oder an das Institut.
- Herunterladen über u:space
Sie können Ihr Sammelzeugnis jederzeit selbst (auch nach Ihrer Rückkehr von zu Hause aus) über Ihren u:space-Account herunterladen. Sie finden die Funktion unter dem Reiter „Persönliches“ und „Meine Dokumente“. Das über u:space heruntergeladene Sammelzeugnis ist mit einer digitalen Signatur (Amtssignatur) versehen und ist dadurch rechtsgültig. Das Herunterladen Ihres Sammelzeugnisses ist mindestens bis zum Ende Ihrer Zulassung möglich: bis 31. März bei Aufenthalt im Wintersemester oder bis 31. Oktober bei Aufenthalt im Sommersemester.
Bei Fragen oder Problemen mit dem Herunterladen über u:space kontaktieren Sie bitte den ZID-Servicedesk (Zentraler Informatik Dienst) der Universität Wien. - Zusendung per E-Mail oder per Post
Wenn alle Ihre Noten in Ihrem u:space-Account aufscheinen, für Ihre Heimatuniversität jedoch die digitale Signatur (Amtssignatur) nicht ausreichend ist, können wir Ihr Sammelzeugnis auf Anfrage auch gerne per E-Mail oder per Post an Sie oder Ihre Heimatuniversität zusenden.
Da wir nicht automatisch informiert werden, ob Ihr Sammelzeugnis bereits vollständig ist, bitten wir Sie bei einer gewünschten Zusendung per E-Mail oder per Post, davor in u:space unter „Persönliches“ und „Meine Dokumente“ zu prüfen, ob Ihr Sammelzeugnis bereits alle Noten enthält.
Wie melde ich meinen Wohnsitz wieder ab?
Am Ende Ihres Aufenthalts in Wien müssen Sie sich noch bei einem Magistratischen Bezirksamt abmelden. Dies können Sie zwischen drei Tagen vor oder nach Ihrem Auszug erledigen.
Für die Abmeldung benötigen Sie:
- Ihr Ausweisdokument, mit dem Sie in Wien eingereist sind (z.B.: Reisepass)
- Einen vollständig ausgefüllten Meldezettel OHNE Unterschrift des*der Unterkunftgebers*in. Alte Meldezettel und Meldebestätigungen sind nicht erforderlich.
- Bei der erstmaligen Vorlage des Reisedokuments ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Die Kosten unterscheiden sich je nach Ausweisart. Sollten Sie die Bearbeitung Ihres Ausweises bereits bezahlt haben, bringen Sie bitte die Zahlungsbestätigung zur Abmeldung mit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Wien – Abmelden eines Wohnsitzes
Kann ich mein Auslandssemester verlängern?
Wenn Sie nur für das Wintersemester nominiert wurden, können Sie eine Verlängerung für das Sommersemester beantragen. Eine Verlängerung vom Sommer- auf das folgende Wintersemester ist nicht möglich.
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.
Erasmus+ Charter 2021-2027 (PDF) | Erasmus+ Policy Statement (PDF)